Rechtsprechung
| BGH, 24.07.1984 - 1 StR 421/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbeziehung des Erziehungsgedanken in der Verhängung einer Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 508
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.1982 - 4 StR 137/82
Berücksichtigung von Erziehungsgesichtspunkten bei der Annahme eines minder …
Auszug aus BGH, 24.07.1984 - 1 StR 421/84
Das genügt den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen nicht (vgl. BGH JR 1982, 432 = NStZ 1982, 163; BGH StrVert 1982, 335; BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82; BGH StrVert 1982, 474; BGH StrVert 1984, 30; BGH StrVert 1984, 253).
- BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft; …
Zwar kann eine erlittene Untersuchungshaft im Rahmen der Strafzumessung - freilich insbesondere bei bisher haftunerfahrenen Angeklagten - ein bestimmender Gesichtspunkt sein (…vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und Strafzwecke 6; BGH NStZ 1984, 508; StV 1986, 68, 69; NStZ 1998, 86, 87). - BGH, 10.11.1987 - 1 StR 591/87
Einbeziehung des Erziehungsgedankens in die Bemessung der Schuld - Besonderheiten …
Die Bemessung der Jugendstrafe - deren Verhängung das Landgericht wegen der Schwere der Schuld für erforderlich hält - läßt eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem Erziehungsgedanken vermissen, der auch bei der Zumessung von Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden im Vordergrund zu stehen hat (§ 18 Abs. 2, § 105 Abs. 1 JGG; vgl. BGH StV 1982, 474 sowie NStZ 1984, 508). - BGH, 30.09.1985 - 3 StR 322/85
Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Generalprävention bei der Verhängung und …
Darüber hinaus lassen die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts eine hinreichende Auseinandersetzung mit dem im Jugendstrafrecht vorrangigen Erziehungsgedanken vermissen (vgl. hierzu BGH MDR 1982, 339; BGH NStZ 1984, 508).
- BayObLG, 28.03.1994 - 4St RR 11/94
Ersturteil; Berufung; Revision; Begründung; Rauschgiftgeschäft; Gewinn; …
Die Jugendkammer hätte daher prüfen müssen, ob die mit dem erstmaligen Freiheitsentzug verbundene Einwirkung auf den Angeklagten eine mildere Sanktion für angebracht erscheinen läßt (vergleiche BGH NStZ 1984, 508 ; BGH StV 1986, 68/69;… Brunner JGG 9. Auflage § 18 Rdn. 7 b). - BGH, 25.09.1984 - 1 StR 494/84
Grundlegende Unterscheidung zwischen der Bemessung einer Jugendstrafe und der …
Sicherlich war auch die Tatschuld von Bedeutung, doch nur als ein Faktor neben dem - vorrangigen - Erziehungsgedanken (vgl. BGH JR 1982, 432 = NStZ 1982, 163; BGH StrVert 1982, 335; BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82; BGH StrVert 1982, 474; BGH StrVert 1984, 30; BGH StrVert 1984, 253; BGH, Beschluß vom 24. Juli 1984 - 1 StR 421/84). - BGH, 19.03.1987 - 1 StR 109/87
Verhängung einer Jugendstrafe wegen Aufweisen von schädlichen Neigungen
Den vorrangig zu berücksichtigenden Erziehungsgedanken hat sie überhaupt nicht erwähnt (vgl. BGH NStZ 1984, 508). - BGH, 21.04.1986 - 2 StR 166/86
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Außerachtlassung des Erziehungsgedanken bei …
Sein Rechtsmittel führt jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs und der zugehörigen Feststellungen, weil das Landgericht bei der Bemessung der Jugendstrafe entgegen § 18 Abs. 2 JGG den vorrangig zu berücksichtigenden Erziehungsgedanken außer Betracht gelassen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 508 Nr. 6, BGH, Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 494/84, 10. September 1985 - 1 StR 416/85 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 444/85).
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