Rechtsprechung
| BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,3900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung, Hehlerei sowie wegen Nötigung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66
Der Bundesgerichtshof hat bei solcher Sachlage schon mehrfach ausgesprochen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 251 Abs. 4 StPO nicht beruhe (Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -); auch der erkennende Senat hat bereits in diesem Sinn entschieden (Urteil vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55; vgl. auch RG JW 1925, 2612 Nr. 2). - BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66
Der Bundesgerichtshof hat bei solcher Sachlage schon mehrfach ausgesprochen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 251 Abs. 4 StPO nicht beruhe (Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -); auch der erkennende Senat hat bereits in diesem Sinn entschieden (Urteil vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55; vgl. auch RG JW 1925, 2612 Nr. 2). - BGH, 19.01.1954 - 5 StR 589/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 423/66
Der Bundesgerichtshof hat bei solcher Sachlage schon mehrfach ausgesprochen, daß das Urteil auf dem Verstoß gegen § 251 Abs. 4 StPO nicht beruhe (Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -); auch der erkennende Senat hat bereits in diesem Sinn entschieden (Urteil vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55; vgl. auch RG JW 1925, 2612 Nr. 2).
- BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68
Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten …
Da die Zulässigkeit der Verlesung außer Frage steht (§§ 249, 251 Abs. 2 StPO), hätte auf einen Gerichtsbeschluß nicht anders verfahren werden können (BGH Urteile vom 19. Januar 1954 - 5 StR 589/53 -, vom 27. September 1955 - 1 StR 186/55 - und vom 8. November 1966 - 1 StR 423/66). - BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68
Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und …
Das Urteil kann daher nicht darauf beruhen, daß die Beschlüsse den Grund der Verlesung nicht ausdrücklich angeben (RG JW 1929, 1045 Nr. 53; ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. 1 StR 423/66 vom 8. November 1966 mit weiteren Nachweisen).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.