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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,190
BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62 (https://dejure.org/1962,190)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1962 - 1 StR 425/62 (https://dejure.org/1962,190)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1962 - 1 StR 425/62 (https://dejure.org/1962,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • dradio.de (Kurzinformation)

    Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Nachkriegsgeschichte: Doppelmord-Prozess gegen Vera Brühne und Johann Ferbach

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Vera Brühne

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Johann Ferbach

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 23.05.2001)

    Die wahrhaftige Lügnerin

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 162
  • NJW 1963, 1260
  • MDR 1963, 232
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1955 - 5 StR 408/55

    Tötung eines KPD-Funktionärs, der im Verlauf einer tätlichen Auseinandersetzung …

    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    Weder das früher anstehende noch das Dienstgeschäft des Gerichts höherer Ordnung hat in sich selbst begründeten, unbedingten Vorrang (im Anschluß an BGHSt 8, 240).«.

    Schwurgerichtssachen haben keinen unbedingten Vorrang vor den übrigen Aufgaben der Rechtsprechung; dergleichen ist in der Entscheidung BGHSt 8, 240, 243, auf die sich die Revision beruft, nicht ausgesprochen.

    Die Vorausbestimmung mehrerer Stellvertreter dient ferner gerade dem Zweck, nachträgliche Vertreterbestellungen zu vermeiden, hieran etwa anknüpfenden Verfahrensrügen (vergleiche BGHSt 8, 240, 242) vorzubeugen und die gesetzliche Gerichtsbesetzung zu sichern.

  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Verhältnis des Absehens von der Strafverfolgung gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 …

    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    Das Schwurgericht hat ihm mithin nicht vorgegriffen, sondern über die Rechtmäßigkeit seiner Auskunftsverweigerung entschieden - zwar nicht wörtlich, aber dem Sinne nach; es verfuhr also gesetzmäßig (BGHSt 10, 104 f).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Feststellung der Todesursache - Eignung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    Die Aussage dieser Zeugin wurde mit ihren Einverständnis (vergleiche BGHSt 10, 202; BGHSt 14, 339 ) auf Band aufgenommen, weil das Gericht während der Vernehmung der Zeugin die Angeklagten gemäß § 247 StPO aus dem Sitzungssaal hatte abtreten lassen und geplant war, sie durch Abspielen des Tonbandes über das in ihrer Abwesenheit Verhandelte gemäß § 247 Abs. 1 Satz 3 StPO zuverlässig und vollständig zu unterrichten, sobald sie wider vorgelassen worden waren.
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …

    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    Sie übersieht, daß sie nach der Wiedergabe ihrer Einlassung im Urteil den Inhalt des Vermerks zu ihrer eigenen Verteidigung in die Hauptverhandlung eingeführt hat (BGHSt 11, 159 ).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers …

    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    Die Aussage dieser Zeugin wurde mit ihren Einverständnis (vergleiche BGHSt 10, 202; BGHSt 14, 339 ) auf Band aufgenommen, weil das Gericht während der Vernehmung der Zeugin die Angeklagten gemäß § 247 StPO aus dem Sitzungssaal hatte abtreten lassen und geplant war, sie durch Abspielen des Tonbandes über das in ihrer Abwesenheit Verhandelte gemäß § 247 Abs. 1 Satz 3 StPO zuverlässig und vollständig zu unterrichten, sobald sie wider vorgelassen worden waren.
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von …

    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    Die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 16, 111 gelten für Fernsehaufnahmen.
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    c) Unter Berufung auf das Urteil des IV. Zivilsenats BGH NJW 1955, 587 Nr. 4 = BGHZ 16, 254 macht die Revision geltend, der Landgerichtspräsident habe an Stelle des Amtsgerichtsrats K. spätestens nach Verlängerung seiner Abordnung einen anderen ersten Stellvertreter bestimmen müssen; dieser wäre dann, vor Landgerichtsrat J., zur Teilnahme an der Schwurgerichtshandlung gegen die Angeklagte berufen gewesen.
  • BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58
    Auszug aus BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62
    Unerheblich ist es, daß der Landgerichtspräsident die Verhinderung dieses Richters nicht ausdrücklich feststellte; dessen bedarf es bei klar zu Tage liegender Verhinderung nicht (vergleiche BGHSt 12, 33, 35 und BGHSt 113, 114).
  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht …

    Es bedurfte daher einer von zuständiger Stelle zu treffenden Ermessensentscheidung darüber, welcher Aufgabe - der Tätigkeit in der eigenen oder derjenigen in der Vertreterkammer - der Vorrang vor der anderen zukam (BGHSt 12, 33, 36; 18, 162, 163; 21, 174, 175).

    Zuständig hierfür war vielmehr der Präsident des Landgerichts (BGHSt 12, 33, 35; 12, 113, 114; 18, 162; 25, 163; BGH NJW 1974, 870).

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …

    In der Regel wird keines der zusammentreffenden Geschäfte einen in sich selbst begründeten, unbedingten Vorrang haben (BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).

    In diesen Fällen läßt die ständige Rechtsprechung den Präsidenten des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche Aufgaben der überlastete Richter, gleichgültig ob Vorsitzender oder Beisitzer, zu erledigen hat und welche gleichzeitig zu erfüllen er verhindert ist (BGHSt 12, 33 und 113; 18, 162; BGH LM GVG § 83 Nr. 7).

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer - …

    Nach ständiger Rechtsprechung bedarf die vorübergehende Verhinderung, die die Heranziehung eines Vertreters aus einer anderen Kammer erforderlich macht, der Feststellung durch den Gerichtspräsidenten, es sei denn, der Hinderungsgrund ist offensichtlich und unzweifelhaft (BGHSt 12, 113 [114]; 18, 162 [164]; BGH NJW 1974, 870 ).

    Bei der Geschäftsüberlastung handelt es sich nämlich in aller Regel nicht um einen offenkundigen, klar objektivierbaren Sachverhalt, der wie Urlaub, Erkrankung oder Dienstreise, nach außen in Erscheinung tritt und für jedermann ohne weiteres erkennbar ist (BGHSt 12, 33 [35] f.; 18, 162 f.; 21, 174 f.; BGH NJW 1974, 870 ).

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