Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2001 - 1 StR 429/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 54 StGB
Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (unzutreffende Anzahl einbezogener Einzelstrafen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Freispruch - Nachholung - Urteilsgründe - Fehlen - Einzelstrafe - Revision - Aufhebung - Gesamtstrafe - Tenor
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01
Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer …
Rn. 18 Ohne die Frage der Gewährleistung des gesetzlichen Richters jeweils zu vertiefen, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der unmittelbar von § 354 Abs. 1 StPO geregelten Fälle jeweils für den Einzelfall entschieden, ob eine Zurückverweisung bei Wegfall einer Einzelstrafe erforderlich sei (so: BGH, Beschluss vom 24. August 1988 - 2 StR 324/88 - in BGHSt 35, 325, nicht vollständig veröffentlicht; BGH, Beschluss vom 9. November 1989 - 4 StR 491/89 - BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01 - veröffentlicht, in: BGH-Nack;… BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 4;… BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 2 und 7;… BGHR StGB § 178 Strafzumessung 1) oder ob ausgeschlossen werden könne, dass der Tatrichter eine andere als die vom Revisionsgericht ins Auge gefasste Rechtsfolge verhängt hätte und daher das Revisionsgericht selbst diese Rechtsfolge festsetzen könne (…BGH, NStZ-RR 2002, S. 103;… BGH, wistra 1999, S. 28; BGH, Beschluss vom 8. August 2002 - 4 StR 250/02 - BGH, Beschluss vom 13. September 2002 - 1 StR 316/02 -). - BGH, 23.08.2002 - 2 StR 263/02
Verjährung (frühester Ablauf im Beitrittsgebiet mit Ablauf des 2. Oktober 2000, …
Rn. 7 2. Soweit die Anklage und die Nachtragsanklage dem Angeklagten weitere Taten vorwerfen, deretwegen er nicht verurteilt wurde und für die das Landgericht in den Urteilsgründen hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, daß er insoweit freizusprechen sei, hat der Senat - entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - den versehentlich unterbliebenen Freispruch nachgeholt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01). - BGH, 05.11.2025 - 4 StR 371/25
Verwerfung einer Revision als unbegründet unter Nachholung eines Teilfreispruchs …
Rn. 2 1. Soweit die zugelassene Anklage dem Angeklagten eine weitere Tat der versuchten gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des Zeugen D. am 20. November 2022 vorwirft (Ziff. 3 der Anklageschrift vom 3. November 2023), deretwegen er nicht verurteilt wurde und für die die Strafkammer in den Urteilsgründen hinreichend zum Ausdruck gebracht hat, dass er insoweit freizusprechen sei, holt der Senat den versehentlich unterbliebenen Freispruch - entsprechend der Anregung des Generalbundesanwalts - nach (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2002 - 2 StR 263/02; Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01).
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