Rechtsprechung
| BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 356a Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 465 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Anhörungsrüge; Prüfung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Anhörungsrüge; Prüfung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a S. 1
Begründetheit einer Anhörungsrüge; Prüfung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 06.09.2018 - 127 Js 176167/17
- BGH, 27.03.2019 - 1 StR 43/19
- BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
Es ist dem Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO immanent, dass der Verwerfungsbeschluss ohne Begründung ergeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 Rn. 13 ff.). - BGH, 22.07.2016 - 1 StR 579/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 5 …und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15 Rn. 6). - BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15
Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)
Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2016 - 1 StR 579/15 Rn. 5 und vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15 Rn. 6). - BGH, 10.08.2017 - 5 StR 167/17
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
Auszug aus BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Verpflichtung der Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 5 StR 167/17 Rn. 2).
- BGH, 25.01.2024 - 3 StR 192/18
Verwerfung der Anhörungsrüge
Zum einen folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG keine Verpflichtung der Gerichte, in den schriftlichen Entscheidungsgründen jedes rechtliche Argument eines Beteiligten explizit anzusprechen und zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 StR 43/19, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 07.03.2024 - 3 StR 160/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich nicht die Verpflichtung der Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (s. BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 StR 43/19, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 14.05.2024 - 3 StR 163/23
Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt nicht die Verpflichtung der Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (s. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 1 StR 43/19, juris Rn. 3;… vom 21. März 2023 - 3 StR 255/22, juris Rn. 3, jeweils mwN). - BGH, 30.04.2024 - 6 StR 488/21
Verwerfung der Anhörungsrügen als unbegründet
Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich nicht die Verpflichtung der Gerichte, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 1 StR 43/19, mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2019 - 1 StR 43/19 |
Verfahrensgang
- LG München I, 06.09.2018 - 127 Js 176167/17
- BGH, 27.03.2019 - 1 StR 43/19
- BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
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