Rechtsprechung
| BGH, 29.10.2009 - 1 StR 431/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 266a StGB; § 263 StGB; § 370 AO; § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
Berechnung des Schadensumfangs bei Steuerhinterziehung, Betrug zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Bestimmung des Anrechnungsmaßstabes für Auslieferungshaft im Ausland - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revision i.R.d. Angemessenheit eines Strafausspruchs aufgrund einer Schadensberechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision i.R.d. Angemessenheit eines Strafausspruchs aufgrund einer Schadensberechnung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 1 StR 431/09
Rn. 3 2. Soweit die Strafkammer bei den Betrugstaten zum Nachteil der SOKA-Bau, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, im Hinblick auf § 18 Abs. 4 des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) bei der Schadensberechnung eine zu hohe Lohnsumme zu Grunde gelegt hat (vgl. hierzu Senat, Urt. vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 Rdn. 16), beruht das Urteil auf diesem Rechtsfehler nicht.
- BGH, 09.06.2015 - 1 StR 227/15
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung (Bestimmung des …
Im Hinblick darauf, dass hier nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. hinsichtlich Belgien u.a. Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 431/09 und BGH, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 StR 503/11 mwN), hat der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2014 - 1 StR 247/14 mwN).
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