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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5624
BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56 (https://dejure.org/1956,5624)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1956 - 1 StR 435/56 (https://dejure.org/1956,5624)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 435/56 (https://dejure.org/1956,5624)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich …

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Zu der Frage, wie lange in solchem Falle die Nichtbesetzung der Stelle und die dadurch erforderlich werdende Führung des Kammervorsitzes durch den ständigen Vertreter (§ 66 Abs. 1 GVG) als vorübergehend und mit dem Gesetz noch vereinbar zu bezeichnen ist, hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil BGHSt 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55] Stellung genommen.

    Auch war im vorliegenden Falle die Stelle erst nach acht Monaten wieder besetzt; nur der Zwischenraum zwischen ihrem Freiwerden und der Hauptverhandlung entspricht ungefähr demjenigen, der in der Entscheidung BGHSt 8, 17 f [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]ür tragbar erklärt worden ist.

    Wenigstens bis zur Ernennung des neuen Landgerichtsdirektors hätte der Kammer, wenn schon die ordnungsgemäße Verwaltung der freien Direktorenstelle durch den Präsidenten oder einen der anderen Direktoren für diese Übergangszeit nicht möglich war (vgl BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]sowie BGHZ 9, 291; 10, 130), [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]ein weiterer ständig angestellter Richter als Beisitzer zugeteilt werden müssen.

  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Zwar ist die Beschäftigung nicht ständig angestellter Richter nicht grundsätzlich zu beanstanden (BGHSt 1, 274; 8, 159) [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54].

    Es kann ebensowenig schlechthin als ungesetzlich bezeichnet werden, wenn eine Strafkammer in der Besetzung mit einem Landgerichtsrat als stellvertretendem Vorsitzenden und zwei nicht ständig angestellten Richtern als Beisitzern tätig wird (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]).

  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51

    Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Wenigstens bis zur Ernennung des neuen Landgerichtsdirektors hätte der Kammer, wenn schon die ordnungsgemäße Verwaltung der freien Direktorenstelle durch den Präsidenten oder einen der anderen Direktoren für diese Übergangszeit nicht möglich war (vgl BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]sowie BGHZ 9, 291; 10, 130), [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]ein weiterer ständig angestellter Richter als Beisitzer zugeteilt werden müssen.
  • BGH, 23.04.1953 - III ZR 298/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Wenigstens bis zur Ernennung des neuen Landgerichtsdirektors hätte der Kammer, wenn schon die ordnungsgemäße Verwaltung der freien Direktorenstelle durch den Präsidenten oder einen der anderen Direktoren für diese Übergangszeit nicht möglich war (vgl BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]sowie BGHZ 9, 291; 10, 130), [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]ein weiterer ständig angestellter Richter als Beisitzer zugeteilt werden müssen.
  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Wenigstens bis zur Ernennung des neuen Landgerichtsdirektors hätte der Kammer, wenn schon die ordnungsgemäße Verwaltung der freien Direktorenstelle durch den Präsidenten oder einen der anderen Direktoren für diese Übergangszeit nicht möglich war (vgl BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]sowie BGHZ 9, 291; 10, 130), [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]ein weiterer ständig angestellter Richter als Beisitzer zugeteilt werden müssen.
  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Wenigstens bis zur Ernennung des neuen Landgerichtsdirektors hätte der Kammer, wenn schon die ordnungsgemäße Verwaltung der freien Direktorenstelle durch den Präsidenten oder einen der anderen Direktoren für diese Übergangszeit nicht möglich war (vgl BGHSt 2, 71; 8, 17 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]sowie BGHZ 9, 291; 10, 130), [BGH 25.06.1953 - III ZR 373/51]ein weiterer ständig angestellter Richter als Beisitzer zugeteilt werden müssen.
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    An ihrer Strafbarkeit wegen Meineids ändert sich dadurch nichts (BGSt 76, 190, 191; BGHSt 2, 375, 378) [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51].
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Eine solche planmäßige, einen nicht unerheblichen Zeitraum geltende Besetzung einer Großen Strafkammer, die zu schwerwiegenden, in das Leben des Betroffenen oft tief eingreifenden Entscheidungen berufen ist, kann mit den Grundsätzen der Stetigkeit der Rechtspflege und der richterlichen Unabhängigkeit nicht mehr vereinbart werden (vgl BGHZ 12, 1, 3 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 20, 209, 250).
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Das wäre ein sachlicher Mangel; denn die Unzulässigkeit der Vereidigung ist ein die Angeklagte entlastender Gesichtspunkt (vgl BGHSt 8, 186, 189 [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55]; BGH LM StPO § 267 Abs. 3 Nr. 30).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 21.12.1956 - 1 StR 435/56
    Dann aber liegt die Möglichkeit einer Selbstbegünstigung vor, die die Angeklagte insoweit, d.h. hinsichtlich eines Vergehens gegen § 257 StGB, selbst dann straflos macht, wenn sie daneben noch den Haupt angeklagten B. begünstigen wollte (RGSt 63, 373, 375 f; BGHSt 9, 71, 73 [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55]; BGH NJW 1952, 754 Nr. 24).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 153/54

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BGH, 12.03.1956 - II ZR 91/55

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55
  • RG, 05.10.1928 - I 740/28

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine "Verhinderung" (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GVG.) …

  • RG, 18.02.1930 - I 1224/29

    Nach welchen Grundsätzen ist die Frage zu entscheiden, ob nach dem Übertritt …

  • RG, 23.12.1929 - III 778/29

    1. Ist Anstiftung eines Teilnehmers an der gemeinsamen Vortat zur persönlichen …

  • BGH, 16.09.1958 - 1 StR 42/58

    Verschollenheit - § 154 StGB, keine "Zuständigkeit" zur Abnahme von Eiden, wenn …

    Zu a) wird auf die Entscheidung BGHSt 8, 159 verwiesen, der sich der Senat bereits in seinem Urteil 1 StR 435/56 vom 22. Dezember 1956 angeschlossen hat.
  • BGH, 05.04.1957 - 1 StR 434/56

    Rechtsmittel

    Daß schon allein dies unzulässig ist, weil das Gesetz die bei Gericht stetig anfallenden richterlichen Aufgaben durch festangestellte Richter erledigt wissen will und die Beiordnung von Hilfsrichtern nur bei vorübergehend auftretendem Bedürfnis zuläßt (§ 70 GVG), hat der Senat bereits in der Entscheidung 1 StR 435/56 vom 21. Dezember 1956 (= 2 KLs 1/56 des Landgerichts Bad Kreuznach) ausgesprochen.
  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 173/57

    Rechtsmittel

    Denn dem Gesetz nach sei an sich grundsätzlich das Amt des Kammervorsitzenden von einem Landgerichtsdirekter und dasjenige der Beisitzer von Landgerichtsräten wahrzunehmen (§§ 59 ff GVG), und die Beiordnung von Hilfsrichtern sei nur bei vorübergehend auftretendem Bedürfnis (§ 70 GVG) zugelassen (1 StR 435/56 vom 21.12.1956 und 1 StR 434/56 vom 5.4.1957).
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