Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug bei systematischer Lastschriftreiterei mittels SEPA-Firmenlastschriften; konkurrenzrechtliche Einordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 263a Abs. 1 Variante 2, Abs. 2, § 263 Abs. 5, § 53 StGB, § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB, § 263 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 56a Abs. 2 Satz 1 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1 ; StGB § 263 Abs. 5
Eintritt eines Gefährdungsschadens durch Abschluss der Inkassovereinbarung im Vermögen der Sparkasse; Gewerbsmäßigkeit und auf wiederholte Tatbegehung gerichtete Bandenabrede durch Einreichen in betrügerischer Absicht von Lastschriften über Millionenbeträge bei der ... - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 04.06.2025 - 15 KLs 508 Js 108096/24
- BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 143
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12
Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird zugunsten des Zahlungsempfängers über sein Kreditinstitut (sog. erste Inkassostelle) von dem Konto des Zahlungspflichtigen bei demselben oder einem anderen Kreditinstitut (sog. Zahlstelle), der sich aus der Lastschrift ergebende Betrag auf Grund einer Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen (sog. SEPA-Mandat) eingezogen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 93/22 Rn. 11; zum Lastschriftverfahren nach altem Recht vgl. BGH…, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 27 f., BGHSt 50, 147 und Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12 Rn. 21, BGHSt 58, 119).Rn. 13 b) Dies zugrundegelegt hat sich die Angeklagte nicht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs in fünf Fällen gemäß § 263a Abs. 1 Variante 2, Abs. 2, § 263 Abs. 5, § 53 StGB (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 93/22 Rn. 9 ff. [zur SEPA-Lastschrift] und vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12 Rn. 19 ff., BGHSt 58, 119 [zum Lastschriftverfahren nach altem Recht]), sondern wegen eines einheitlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB strafbar gemacht.
Denn auch die Erteilung einer "Vorbehaltsgutschrift" durch die erste Inkassostelle zugunsten ihres Kunden aufgrund einer von diesem eingereichten betrügerischen Lastschrift kann bei ihr zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung führen, soweit der Kontoinhaber tatsächlich die Möglichkeit hat, auf den vorläufig gutgeschriebenen Betrag zuzugreifen und die erste Inkassostelle nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch das ihr zukommende Rückbelastungsrecht nicht hinreichend gegen eine Vermögenseinbuße gesichert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12 Rn. 46, BGHSt 58, 119).
- BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05
Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird zugunsten des Zahlungsempfängers über sein Kreditinstitut (sog. erste Inkassostelle) von dem Konto des Zahlungspflichtigen bei demselben oder einem anderen Kreditinstitut (sog. Zahlstelle), der sich aus der Lastschrift ergebende Betrag auf Grund einer Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen (sog. SEPA-Mandat) eingezogen (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 93/22 Rn. 11; zum Lastschriftverfahren nach altem Recht vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 27 f., BGHSt 50, 147 …und Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12 Rn. 21, BGHSt 58, 119).Deshalb liegt ein Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der ersten Inkassostelle vor, wenn der Zahlungsempfänger Lastschriften einreicht, denen nur fingierte Forderungen zugrundeliegen und die erste Inkassostelle dadurch sowohl darüber getäuscht wird, dass kein Widerruf erfolgen wird als auch darüber, dass der Zahlungsempfänger im Zeitpunkt der Rückrechnungslastschriften seiner Bank zahlungsunfähig ist (sog. Lastschriftreiterei; vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 32 ff., BGHSt 50, 147 …und vom 29. Juni 2016 - 2 StR 520/15 Rn. 37;… Beschlüsse vom 24. August 2005 - 5 StR 221/05 Rn. 2;… vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06 Rn. 4 [jeweils zum Lastschriftverfahren nach altem Recht]).
Es liegt materiell-rechtlich eine einheitliche Tat vor (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 54, BGHSt 50, 147 …und vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 258/23 Rn. 12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Eingehungsbetrug 5 [Lastschriftreiterei mittels POS-Terminal];… Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06 Rn. 4).
- BGH, 03.05.2022 - 3 StR 93/22
Voraussetzungen des Computerbetruges im SEPA-Lastschriftverfahren (Verwendung …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens wird zugunsten des Zahlungsempfängers über sein Kreditinstitut (sog. erste Inkassostelle) von dem Konto des Zahlungspflichtigen bei demselben oder einem anderen Kreditinstitut (sog. Zahlstelle), der sich aus der Lastschrift ergebende Betrag auf Grund einer Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen (sog. SEPA-Mandat) eingezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 93/22 Rn. 11; zum Lastschriftverfahren nach altem Recht vgl. BGH…, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 27 f., BGHSt 50, 147 …und Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12 Rn. 21, BGHSt 58, 119).Rn. 13 b) Dies zugrundegelegt hat sich die Angeklagte nicht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs in fünf Fällen gemäß § 263a Abs. 1 Variante 2, Abs. 2, § 263 Abs. 5, § 53 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 3 StR 93/22 Rn. 9 ff. [zur SEPA-Lastschrift] …und vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12 Rn. 19 ff., BGHSt 58, 119 [zum Lastschriftverfahren nach altem Recht]), sondern wegen eines einheitlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gemäß § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB strafbar gemacht.
- BGH, 17.04.2007 - 5 StR 446/06
Vorsätzliches Betreiben von Bankgeschäften ohne Erlaubnis (Begriff der Einlage …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Deshalb liegt ein Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der ersten Inkassostelle vor, wenn der Zahlungsempfänger Lastschriften einreicht, denen nur fingierte Forderungen zugrundeliegen und die erste Inkassostelle dadurch sowohl darüber getäuscht wird, dass kein Widerruf erfolgen wird als auch darüber, dass der Zahlungsempfänger im Zeitpunkt der Rückrechnungslastschriften seiner Bank zahlungsunfähig ist (sog. Lastschriftreiterei;… vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 32 ff., BGHSt 50, 147 …und vom 29. Juni 2016 - 2 StR 520/15 Rn. 37;… Beschlüsse vom 24. August 2005 - 5 StR 221/05 Rn. 2; vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06 Rn. 4 [jeweils zum Lastschriftverfahren nach altem Recht]).Es liegt materiell-rechtlich eine einheitliche Tat vor (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 54, BGHSt 50, 147 …und vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 258/23 Rn. 12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Eingehungsbetrug 5 [Lastschriftreiterei mittels POS-Terminal]; Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06 Rn. 4).
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Dabei steht die konkurrenzrechtliche Zusammenfassung einzelner Taten zu einer Handlungseinheit und damit einer materiell-rechtlichen Tat der Gewerbsmäßigkeit bzw. einer auf wiederholte Tatbegehung gerichteten Bandenabrede nicht entgegen (…vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 82 und vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 15 ff., BGHSt 49, 177). - BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Dabei steht die konkurrenzrechtliche Zusammenfassung einzelner Taten zu einer Handlungseinheit und damit einer materiell-rechtlichen Tat der Gewerbsmäßigkeit bzw. einer auf wiederholte Tatbegehung gerichteten Bandenabrede nicht entgegen (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 Rn. 82 …und vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 Rn. 15 ff., BGHSt 49, 177). - BGH, 29.06.2016 - 2 StR 520/15
Gründungsschwindel (falsche Angaben über die Erhöhung des Stammkapitals: …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Deshalb liegt ein Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der ersten Inkassostelle vor, wenn der Zahlungsempfänger Lastschriften einreicht, denen nur fingierte Forderungen zugrundeliegen und die erste Inkassostelle dadurch sowohl darüber getäuscht wird, dass kein Widerruf erfolgen wird als auch darüber, dass der Zahlungsempfänger im Zeitpunkt der Rückrechnungslastschriften seiner Bank zahlungsunfähig ist (sog. Lastschriftreiterei;… vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 32 ff., BGHSt 50, 147 und vom 29. Juni 2016 - 2 StR 520/15 Rn. 37;… Beschlüsse vom 24. August 2005 - 5 StR 221/05 Rn. 2;… vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06 Rn. 4 [jeweils zum Lastschriftverfahren nach altem Recht]). - BGH, 04.10.2023 - 6 StR 258/23
Betrug bei sogenannter Lastschriftreiterei, Ausfallrisiko im elektronischen …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Es liegt materiell-rechtlich eine einheitliche Tat vor (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 2005 - 2 StR 30/05 Rn. 54, BGHSt 50, 147 und vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 258/23 Rn. 12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Eingehungsbetrug 5 [Lastschriftreiterei mittels POS-Terminal];… Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 446/06 Rn. 4). - BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Das neue Tatgericht wird zu berücksichtigen haben, dass eine geänderte konkurrenzrechtliche Bewertung den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Regelfall unberührt lässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 32 mwN). - BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: Bewährung, Ablauf der …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 443/25
Solche können vorliegen, wenn der Täter eine Bewährung von vornherein nicht beabsichtigte und bis zur Begehung weiterer Straftaten nur den Ablauf der Bewährungsfrist abwarten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2023 - 2 StR 118/22 Rn. 6 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 41). - BGH, 24.08.2005 - 5 StR 221/05
Betrug durch Unterlassen (Lastschriftreitereien und zu erwartender Widerruf; …
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