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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9603
BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18 (https://dejure.org/2019,9603)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - 1 StR 450/18 (https://dejure.org/2019,9603)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18 (https://dejure.org/2019,9603)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an die Feststellungen in den Urteilsgründen bei einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 27 StGB, § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 357 StPO, Art 7 Abs 2a EGRL 118/2008
    Anforderungen an die Feststellungen in den Urteilsgründen bei einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • IWW

    § 349 Abs. 4StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § ... 27 StGB, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 27 Abs. 1 StGB, Art. 7 Abs. 2a, Art. 10 der Richtlinie 2008/118/EG, § 424 StPO, § 431 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 357 StPO, § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 370 Abs. 6, 7 AO, § 261 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 27 StGB; Hinterziehung von Biersteuer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; Zur-Verfügung-Stellen eines Steuerlagers zur Verschleierung des ...

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 27 StGB; Hinterziehung von Biersteuer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; Zur-Verfügung-Stellen eines Steuerlagers zur Verschleierung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 27
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO , § 27 StGB ; Hinterziehung von Biersteuer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union; Zur-Verfügung-Stellen eines Steuerlagers zur Verschleierung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe - und die notwendigen Urteilsfeststellungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 821 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist dabei jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16, wistra 2017, 390 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Jedoch ist § 357 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69; Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, NStZ 81, 295, 298, bei Pfeiffer …und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264 Rn. 8; vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 32;… SK-StPO/Wohlers, § 357 Rn. 42 mwN;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 357 Rn. 2).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Lässt sich nicht näher feststellen, zu welcher Haupttat die Angeklagten Beihilfe geleistet haben - vorausgesetzt sie sind nicht, soweit die Haupttat in Frankreich oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen wurde, ohnehin nach dem Recht des betroffenen Mitgliedstaates bereits Täter einer Steuerhinterziehung -, steht aber fest, dass die auf das Konto der F. einbezahlten Gelder aus der Katalogtat der Steuerhinterziehung (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB, § 370 Abs. 6, 7 AO) stammten, wird eine Strafbarkeit nach § 261 StGB zu prüfen sein (vgl. zur Nutzung von Konten durch Angeklagte, um die aus Katalogtaten stammenden Erlöse verfügbar zu haben, BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Beihilfe kann zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und auch bereits während des Vorbereitungsstadiums geleistet werden, nicht aber nach materieller Beendigung der Haupttat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 Rn. 4 mwN …und vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12 Rn. 5).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12

    Beihilfe zum Raub (Beendigungszeitpunkt; Maßgeblichkeit des Nichtbestehens …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Beihilfe kann zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und auch bereits während des Vorbereitungsstadiums geleistet werden, nicht aber nach materieller Beendigung der Haupttat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 Rn. 4 mwN und vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12 Rn. 5).
  • BGH, 29.02.2012 - 2 StR 639/11

    Auffangrechtserwerb (entgegenstehende Ansprüche Dritter; Wertersatzverfall …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Jedoch ist § 357 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69; Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, NStZ 81, 295, 298, bei Pfeiffer und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264 Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 32;… SK-StPO/Wohlers, § 357 Rn. 42 mwN;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 357 Rn. 2).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Jedoch ist § 357 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69; Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, NStZ 81, 295, 298, bei Pfeiffer …und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264 Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 32;… SK-StPO/Wohlers, § 357 Rn. 42 mwN;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 357 Rn. 2).
  • BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78

    Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Fällen des erweiterten …

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18
    Jedoch ist § 357 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/65, BGHSt 21, 66, 69; Beschlüsse vom 22. Mai 1979 - 1 StR 650/78, NStZ 81, 295, 298, bei Pfeiffer …und vom 29. Februar 2012 - 2 StR 639/11, wistra 2012, 264 Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 32;… SK-StPO/Wohlers, § 357 Rn. 42 mwN;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 357 Rn. 2).
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …

    Auf ihre eigene Revision ist insoweit eine rechtliche Überprüfung nicht veranlasst, ihre auf die Sachrüge gestützte Revision daher insoweit unbehelflich, weil sie gegen den Schuldspruch, dessen Teilaufhebung zur vollständigen Aufhebung der Einziehungsentscheidung führt, innerhalb der Begründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO keine Einwendungen erhoben hat (§ 431 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StPO;… vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19, juris Rn. 7; vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18, juris Rn. 23 mwN).
  • BGH, 29.05.2024 - 3 StR 507/22

    Fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen; …

    Mithin ist das Urteil gemäß § 357 Satz 1 analog StPO auch insoweit aufzuheben und hat die gegen die Einziehungsbeteiligte gerichtete Einziehungsentscheidung zu entfallen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NZV 2021, 471 Rn. 20;… vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19, BGHR StPO § 357 Erstreckung 14 Rn. 6 f.;… vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18, wistra 2020, 257 Rn. 31; vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18, wistra 2019, 243 Rn. 23 mwN;… KK-StPO/Schmidt/Scheuß, 9. Aufl., § 431 Rn. 8).
  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme …

    "-Verträge zieht die Aufhebung der entsprechenden Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 976.213,72 EUR jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 357 Satz 1 StPO nach sich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 7 und vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 518/19

    Urteilsgründe (erforderliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten)

    Jedoch ist § 357 Satz 1 StPO auf Einziehungsbeteiligte analog anzuwenden, die zwar Revision gegen die Anordnung der Einziehung eingelegt haben, aber mit Einwendungen gegen den Schuldspruch ausgeschlossen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 09.07.2020 - 1 StR 567/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …

    Da das Landgericht zutreffend von jeweils einheitlichen Beihilfehandlungen ausgegangen ist, waren diese Schuldsprüche insgesamt aufzuheben (…vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 12 …und vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17 Rn. 14) (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 StR 450/18 Rn. 14).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2020 - 18 KLs 503 Js 135/16

    Hauptverhandlung, Eintragung, Angeklagte, Mitgliedstaat, Insolvenzverfahren, …

    Rn. 2 Auf die Revisionen der Angeklagten Ha. und H. sowie der Einziehungsbeteiligten hob der Bundesgerichtshof das genannte Urteil, soweit es jene betraf, mit Beschluss vom 23.01.2019 (Az. 1 StR 450/18) mit den Feststellungen auf und verwies die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurück.

    Rn. 99 Den im Senatsbeschluss vom 23.01.2019 - 1 StR 450/18 (unter V.) gegebenen Hinweis auf eine mögliche Strafbarkeit der Angeklagten wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit den Bargeldabholungen bzw. Einzahlungen und Überweisungen konnte die Kammer aus tatsächlichen Gründen nicht weiter verfolgen, weil weder durch die deutschen oder französischen Ermittlungsbehörden (so der Zeuge D.) noch durch die Kammer hinreichend konkrete Feststellungen zur exakten Herkunft der gegenständlichen Gelder getroffen werden konnten (z.B. aus der Veräußerung des gegenständlichen Bieres).

  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 12 KLs 504 Js 196/15

    Wahldeutige Verurteilung zu Beihilfe oder Begünstigung bei unklarer Tatbeendigung

    Da die Kammer den Übergabezeitpunkt der Abdeckrechnungen nicht feststellen konnte, kann sie auch nicht beurteilen, ob die unter B.II.3.b geschilderten Taten des JI im Zeitpunkt der Übergabezeit bereits beendet waren (eine Feststellung, die für die Annahme einer Beihilfe an sich nötig wäre, vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - 1 StR 450/18; vom 07.06.2021 - 1 StR 314/20).
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