Rechtsprechung
| BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Absehen der Jugendgerichtshilfe von einer Beteiligung in der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 27, 250
- MDR 1977, 1029
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem …
Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77
Er kann auch für die Wahl der Rechtsfolge und die Bemessung der Strafe Bedeutung erlangen (BGHSt 6, 354, 356; BGH bei Dallinger MDR 1956, 146; BGH, Urteile vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, wiedergegeben bei Herlan GA 1961, 358 und vom 24. September 1963 - 5 StR 338/63 - BayObLG bei Ruth DAR 1971, 207).Auf dem Verstoß gegen § 38 Abs. 3, § 50 Abs. 3 (i.V.m. §§ 107, 109 Abs. 1 Satz 1) JGG und gegen § 244 Abs. 2 StPO kann der Strafausspruch beruhen (…BGH bei Dallinger MDR a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, wiedergegeben bei Herlan GA a.a.O.;… BayObLG bei Ruth DAR a.a.O.;… Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. § 38 Rdn. 54;… Brunner, JGG 4. Aufl. § 38 Anm. 3 e).
- BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77
Er kann auch für die Wahl der Rechtsfolge und die Bemessung der Strafe Bedeutung erlangen (BGHSt 6, 354, 356; BGH bei Dallinger MDR 1956, 146;… BGH, Urteile vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, wiedergegeben bei Herlan GA 1961, 358 und vom 24. September 1963 - 5 StR 338/63 - BayObLG bei Ruth DAR 1971, 207). - BGH, 24.09.1963 - 5 StR 338/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.09.1977 - 1 StR 451/77
Er kann auch für die Wahl der Rechtsfolge und die Bemessung der Strafe Bedeutung erlangen (BGHSt 6, 354, 356; BGH bei Dallinger MDR 1956, 146;… BGH, Urteile vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, wiedergegeben bei Herlan GA 1961, 358 und vom 24. September 1963 - 5 StR 338/63 - BayObLG bei Ruth DAR 1971, 207).
- BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …
Die formgerechte (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Behauptung einer Verletzung der Aufklärungspflicht ist dem Vortrag der Revision schon deshalb nicht zu entnehmen, weil sie nicht sagt, welche bestimmten Tatsachen (Fragen) das Gericht mit Hilfe nicht beigezogener Spurenakten hätte aufklären sollen (vgl. BGHSt 27, 250, 252;… Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 172). - BGH, 29.06.2000 - 1 StR 123/00
Unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe vom Hauptverhandlungstermin; …
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß bei Beteiligung der Jugendgerichtshilfe Gesichtspunkte zutage getreten wären, die sich bei der Bemessung der Strafe zu Gunsten des Angeklagten ausgewirkt hätten (vgl. BGHSt 27, 250, 251; BGH StV 1982, 336, 337;… BGHR JGG § 50 Abs. 3 Heranziehung 1).Ob die Nichtanhörung der Jugendgerichtshilfe vorliegend darüber hinaus auch einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Abs. 2 StPO darstellt (vgl. BGHSt 27, 250, 252), kann dahingestellt bleiben.
- OLG Karlsruhe, 30.09.1991 - 3 Ws 56/91
Beschwerde der Jugendgerichtshilfe gegen die Auferlegung der Kosten der Säumnis; …
In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, daß die Jugendgerichtshilfe ein Prozeßorgan eigener Art mit gesetzlich bestimmten Rechten und Pflichten ist (…Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 4. Aufl. 1991, Rdnr. 23 zu § 38 m.w.N.;… Schaffstein/Beulke Jugendstrafrecht, 10. Aufl. 1991, § 34 II 2; BGHSt 27, 250 ff), deren wesentliche Aufgabe im Jugendstrafverfahren die sorgfältige Persönlichkeitsermittlung ist (…Brunner, JGG 8. Aufl. 1986, § 38 Rdnr. 6;… Schaffstein, Aufgabe und verfahrensrechtliche Stellung der Jugendgerichtshilfe, Festschrift für Hans Dünnebier, S. 661, 662), um so dem Gericht Hilfestellung zu leisten, ob Jugendstrafrecht und welche Rechtsfolgen zur Anwendung kommen (BGHSt 27, 250, 251) [BGH 13.09.1977 - 1 StR 451/77] .Dabei herrscht grundsätzlich Übereinstimmung, daß die Jugendgerichtshilfe, wie sich aus der gesetzlichen Regelung der §§ 38, 50 Abs. 3 JGG ergäbe, grunsätzlich keine Mitwirkungspflicht treffe, diese vielmehr nur ein Mitwirkungsrecht habe und daher die Jugendgerichtshilfe kein notwendiger Verfahrensbeteiligter sei (BGHSt 27, 250; LG Frankfurt NStZ 85, 42 m. Anm. Eisenberg, StV 1985, 159 m. Anm. Albrecht;… Eisenberg a.a.O., Rdnr. 23 zu § 38;… Brunner, a.a.O., § 38 Rdnr. 6;… Schaffstein a.a.O., S. 673;… a.A. Ostendorf JGG, 2. Aufl. 1991, Rdnr. 7 zu § 38, Rdnr. 12 zu § 50).
Demzufolge genügt das Gericht seinen gesetzlichen Verpflichtungen, u.a. auch der Aufklärungspflicht, wenn es der Jugendgerichtshilfe rechtzeitig Terminsnachricht gibt und so der Jugendgerichtshilfe Gelegenheit zur Prüfung gibt, ob sie Anlaß sieht, sich am Verfahren zu beteiligen (BGHSt 27, 250, 252 [BGH 13.09.1977 - 1 StR 451/77] = JR 1978, 175 m. Anm. Brunner; BGH StV 1982, 27, 336; NStZ 1982, 257;… Ostendorf a.a.O. Rdnr. 27 zu § 38;… Eisenberg, a.a.O., Rdnr. 53 zu § 38;… Brunner, a.a.O., Rdnr. 8 zu § 38).
Sieht sie keinen Anlaß zur Beteiligung, kommt ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht gem. § 244 Abs. 2 StPO nur in Betracht, wenn greifbare Anhaltspunkte zu der Annahme führen, die Jugendgerichtshilfe könne einen sachdienlichen, zur Anwendung von Jugendstrafrecht führenden bzw. einen ins Gewicht fallenden Beitrag zur Bemessung der Strafe leisten (BGHSt 27, 250, 252) [BGH 13.09.1977 - 1 StR 451/77] .
- OLG Köln, 24.06.1986 - Ss 236/86
Pflicht zur Leistung von Jugendgerichtshilfe gegen den Willen des Betroffenen; …
Durch diese vom Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 250, 252) verwendete Formulierung wird die grundsätzlich freie, eigenverantwortliche Rechtsstellung der Jugendgerichtshilfe deutlich gemacht.Ist die Jugendgerichtshilfe in solchen Fällen zwar vom Termin benachrichtigt worden, jedoch nicht erschienen und auch sonst untätig geblieben, kommt nach allgemeinen Grundsätzen ein Verstoß gegen die Aufklärungsfrist gemäß § 244 Abs, 2 StPO in Betracht, wenn das Gericht es dabei bewenden läßt (BGHSt 27, 250, 252 = JR 1978, 175 mit Anm. Brunner).
Denn es würde eine nicht tragbare Gesetzeslücke entstehen, wenn das Gericht zwar - wie in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen ausgesprochen (zuletzt: BGHSt 27, 250) - bei fehlender Beteiligung der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung möglicherweise gegen die ihm nach § 244 Abs. 2 StPO obliegende Aufklärungspflicht verstoßen würde, andererseits aber kein Mittel hätte, die Jugendgerichtshilfe zur Beteiligung zu veranlassen.
- BGH, 21.02.1989 - 1 StR 27/89
Verletzung der Aufklärungspflicht durch die säumige Hinzuziehung der …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Tatgericht in der Regel seine Aufklärungspflicht verletzt, wenn es entgegen § 38 Abs. 3, § 50 Abs. 3 JGG einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe nicht heranzieht (BGHSt 27, 250, 251).Aus diesem Ablauf ergibt sich zunächst, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe seine Teilnahme für geboten hielt; deshalb liegt es hier anders als in dem Fall, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe nach Erhalt der Terminsnachricht nicht zur Verhandlung erscheint und damit zunächst davon ausgegangen werden kann, daß er für eine Beteiligung am Verfahren keinen Anlaß sieht (vgl. BGHSt 27, 250, 252).
Ist der Vertreter der Jugendgerichtshilfe durch Krankheit an einer weiteren Teilnahme und an der Abgabe seiner Stellungnahme gehindert, besteht für das Gericht kein Anlaß zu der Annahme, er halte seine Teilnahme nicht mehr für geboten, und es sei von ihm ein jedenfalls für die Wahl der Rechtsfolge und für die Bemessung der Strafe bedeutsamer Beitrag nicht mehr zu erwarten (vgl. BGHSt 6, 354, 356; 27, 250, 251).
- BayObLG, 26.08.1994 - 2St RR 155/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Strafverteidigers; Straferwartung als …
Auf dem Verstoß gegen § 38 Abs. 3 , § 50 Abs. 3 JGG und gegen § 244 Abs. 2 StPO kann der Strafausspruch beruhen (BGHSt 27, 250, 251;… Eisenberg JGG 5. Aufl. § 38 Rn. 52 m.w.Nachw.).Daran ändert es nichts, daß in der Hauptverhandlung kein Vertreter der Jugendgerichtshilfe erschienen ist (BGHSt 27, 250 ; StV 1985, 153;… Eisenberg aaO.).
Voraussetzung dafür ist, daß konkrete, greifbare Anhaltspunkte die Annahme nahelegten, die Jugendgerichtshilfe habe von der Erstattung eines Berichts und ihrer Teilnahme an der Hauptverhandlung abgesehen, obgleich sie Erkenntnisse hatte oder gewinnen konnte, die für den Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung gewesen wären (BGHSt 27, 250, 252; StV 1985, 153).
- BayObLG, 26.06.1991 - RReg. 1 St 119/91
Anwendbarkeit des § 60 StGB im Jugendstrafrecht
Zur Rüge der Verletzung von Verfahrensvorschriften der §§ 38 Abs. 3, 50 Abs. 3 JGG und § 244 Abs. 2 StPO verweist der Senat auf BGHSt 27, 250 ; StV 1985, 153; BayObLG vom 23.10.1981 - RReg. - BGH, 16.05.2012 - 2 StR 36/12
Strafverfahren gegen Heranwachsenden: Unterlassene Anhörung der …
Rn. 7 Die Heranziehung der Jugendgerichtshilfe hat vor allem den Zweck, zur Gewinnung eines möglichst vollständigen Bildes von der Persönlichkeit des Täters, seiner Entwicklung und seiner Umwelt Gesichtspunkte beizutragen und dabei auf Umstände aufmerksam zu machen, die ohne die Zuziehung der Jugendgerichtshilfe möglicherweise gar nicht zur Sprache gekommen wären (vgl. BGHSt 27, 250, 251;… BGHR JGG § 38 Abs. 3 Heranziehung 1). - OLG Brandenburg, 15.05.2001 - 2 Ss 2/01
Anwesenheitspflicht der Jugendgerichtshilfe bei Annahme schädlicher Neigungen; …
Erscheint daraufhin ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe nicht und wird die Hauptverhandlung gleichwohl durchgeführt, so liegt hierin kein Verstoß gegen § 38 Abs. 3 S. 1 JGG (BGHSt 27, 250; BGH StV 1985, 153); noch viel weniger hat die Hauptverhandlung "in Abwesenheit... einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden" (§ 338 Nr. 5 StPO). - BGH, 01.07.2003 - 1 StR 207/03
Heranziehen der Jugendgerichtshilfe (Unterrichtung; Teilnahme; mögliche …
- LG Trier, 19.01.2000 - 2a Qs 2/00
Ausgestaltung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung gegen einen von einem …
- BGH, 17.02.1982 - 3 StR 484/81
Geltendmachung fehlender Beteiligung der Jugendgerichtshilfe mit der Revision - …
- OLG Frankfurt, 04.01.2007 - 1 Ss 222/06
Tagessatzhöhe bei Täter mit geringem Einkommen: Berücksichtigung des höheren …
- BGH, 11.06.1993 - 4 StR 290/93
Unterrichtung der zuständigen Jugendgerichtshilfe über Ort und Zeit der …
- BGH, 15.06.1999 - 1 StR 271/99
Jugendgerichtshilfe; Heranwachsende
- BGH, 01.12.1987 - 4 StR 482/87
Erfordernis der Mitteilung von Ort und Zeit der Hauptverhandlung an die …
- BGH, 21.05.1980 - 3 StR 136/80
Abstellen des Gerichtes auf bloße Vermutungen - Verstoß gegen das …
- BGH, 06.06.1984 - 2 StR 185/84
Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verzicht eines Gerichts auf die …
- BGH, 26.02.1980 - 3 StR 23/80
- LG Bonn, 29.08.1985 - 32 Qs 59/85
- BGH, 26.02.1980 - 1 StR 6/80
Verdrängung des Verbots des Besitzes von Betäubungsmitteln durch das Verbot des …
- BGH, 11.03.1980 - 1 StR 768/79
Zulässigkeit und Begründetheit von Aufklärungsrügen - Notwendigkeit der …
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