Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB
Rücktritt von der Verabredung eines Verbrechens (ausnahmsweise möglicher Rücktritt durch Nicht-Weiterhandeln) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 357 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 244a Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Freiwillige Verhinderung der Tat als Voraussetzung für den Rücktritt von der Verbrechensverabredung zum schweren Bandendiebstahl
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freiwillige Verhinderung der Tat als Voraussetzung für den Rücktritt von der Verbrechensverabredung zum schweren Bandendiebstahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbrechensverabredung - und der strafbefreiende Rücktritt
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18
Die Verhinderung setzt zwar in der Regel ein aktives, auf Verhinderung der Tatvollendung abzielendes Verhalten des Täters voraus; bloßes Nicht-Weiterhandeln reicht aber aus, wenn sämtliche Tatbeteiligte dahin übereinkommen, von der Tat (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB) oder von ihrer Vollendung (§ 24 Abs. 2 Satz 1 StGB) abzusehen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, NStZ-RR 2016, 367 f.). - BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16
Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl …
Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 452/18
Die Verhinderung setzt zwar in der Regel ein aktives, auf Verhinderung der Tatvollendung abzielendes Verhalten des Täters voraus; bloßes Nicht-Weiterhandeln reicht aber aus, wenn sämtliche Tatbeteiligte dahin übereinkommen, von der Tat (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB) oder von ihrer Vollendung (§ 24 Abs. 2 Satz 1 StGB) abzusehen (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 7. September 2016 - 1 StR 202/16, NStZ-RR 2016, 367 f.).
- BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hängt die Beurteilung der Frage, ob die Aufgabe weiterer, möglicherweise noch zum Erfolg führender Handlungen freiwillig erfolgte, davon ab, ob der Täter aus autonomen Motiven gehandelt hat und subjektiv noch in der Lage war, das zur Vollendung der Tat Notwendige zu tun (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. mwN und vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279 mwN; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 452/18 Rn. 7, juris). - BGH, 08.10.2024 - 2 StR 351/24
Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung (Versuch: …
Sie lassen indes, was das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht ebenfalls in den Blick zu nehmen haben wird, die Möglichkeit eines Rücktritts von der Verbrechensverabredung (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 31 Abs. 2 StGB) nicht ausgeschlossen erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 452/18, Rn. 9 mwN).
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