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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35083
BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18 (https://dejure.org/2018,35083)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2018 - 1 StR 454/18 (https://dejure.org/2018,35083)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2018 - 1 StR 454/18 (https://dejure.org/2018,35083)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 22 Nr. 4 StPO; § 264 StPO
    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes (vorheriges Tätigwerden in der Sache: Begriff der Sache: enger Sachzusammenhang, Identität auch bei mehreren prozessualen Taten möglich)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 4 StPO, § 338 Nr 2 StPO
    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes

  • IWW

    § 338 Nr. 2 StPO, § 22 Nr. 4 StPO, §§ 154 Abs. 1, § 30 StPO, § 22 StPO, § 264 StPO, § 338 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Richters von der Ausübung seines Amtes aufgrund der Tätigkeit "in der Sache" als Beamter der Staatsanwaltschaft ; "Einheit der Sache" bei Bestehen eines engen und bedeutsamen Sachzusammenhangs (hier: gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln durch eine ...

  • Anwaltsblatt

    § 22 StPO
    Richter darf nicht mitwirken, wenn er den Fall schon als Staatsanwalt kannte

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 22 Nr. 4
    Ausschluss eines Richters von der Ausübung seines Amtes aufgrund der Tätigkeit "in der Sache" als Beamter der Staatsanwaltschaft; "Einheit der Sache" bei Bestehen eines engen und bedeutsamen Sachzusammenhangs (hier: gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln durch eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der (ehemalige) Staatsanwalt als Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der frühere Staatsanwalt - als Richter in der Folgesache

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 22 StPO
    Richter darf nicht mitwirken, wenn er den Fall schon als Staatsanwalt kannte

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 353
  • StV 2019, 151
  • AnwBl 2019, 110
  • AnwBl Online 2019, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer …

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18
    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch solche Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91 und vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 263 mwN).

    Sie ist vielmehr auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.; Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10, NStZ 2011, 106).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 195).

  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des …

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18
    Vielmehr entscheidet in solchen Fällen regelmäßig die Einheit der Hauptverhandlung; sie kann auch solche Vorgänge, die bei natürlicher Betrachtung als verschiedene historische Ereignisse erscheinen, zu einer Einheit zusammenfassen (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91 und vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 263 mwN).

    Sie ist vielmehr auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.; Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10, NStZ 2011, 106).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 195).

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18
    Sie ist vielmehr auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.; Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10, NStZ 2011, 106).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 195).

  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 227/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18
    Auf die Sachrüge hatte der Senat die Entscheidung mit Beschluss vom 20. Juni 2017 (1 StR 227/17) im Schuld- und Strafausspruch betreffend Ziffer III. 1. der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen sowie im Gesamtstrafenausspruch und im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz aufgehoben.
  • BGH, 12.08.2010 - 4 StR 378/10

    Absoluter Revisionsgericht der Teilnahme einer ausgeschlossenen Richterin …

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 1 StR 454/18
    Sie ist vielmehr auch dazu bestimmt, bereits den Schein eines Verdachts der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Urteile vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 102/03, StraFo 2004, 91; vom 16. Januar 1979 - 1 StR 575/78, BGHSt 28, 262, 265 und vom 25. Mai 1956 - 2 StR 96/56, BGHSt 9, 193, 194 f.; Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10, NStZ 2011, 106).
  • BGH, 21.01.2025 - 1 StR 475/23

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit (Maßstab; …

    Nach dem Rechtsgedanken des § 22 Nr. 4 StPO und bei weitem Verständnis des Tatbestandsmerkmals "der Sache" (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - 1 StR 454/18 Rn. 12 f. mwN) wäre eine Befangenheit gegebenenfalls dann zu besorgen, wenn Richterin am Bundesgerichtshof Wimmer als Oberstaatsanwältin gegen den Angeklagten A. im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben durch die Staatsanwaltschaft M. ermittelt hätte.
  • BGH, 24.06.2026 - 1 StR 594/25

    Urteil des Landgerichts Schweinfurt wegen Mordes im Jahr 1978 aufgehoben

    Ob die Diensthandlung sachlich oder förmlich, wesentlich oder unbedeutend war, ist dabei unerheblich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 2010 - 4 StR 378/10 Rn. 4 f. [Gewährung von Akteneinsicht für den anwaltlichen Vertreter des Geschädigten und Einräumen einer Stellungnahmefrist] und vom 3. November 1981 - 1 StR 711/81, NStZ 1982, 78 [Sachstandsanfrage bei der Polizei und Bestimmung einer Wiedervorlagefrist]; Urteil vom 8. August 1952 - 1 StR 334/52, NJW 1952, 1149 [Rücknahme eines Steckbriefs und Benachrichtigung an die Auslandsstrafregister hiervon]; zur aus demselben Grund gebotenen Erstreckung des weiteren Tatbestandsmerkmals "Sache" auf ein anderes Strafverfahren innerhalb eines Verfahrenskomplexes: BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - 1 StR 454/18 Rn. 11-15).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 613/19

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Schlussanträgen in Verfahren mit mehreren …

    Hiergegen vorgebrachte Bedenken (vgl. Eisenberg, JR 2018, 297, 299) überzeugen nicht, da der Grundsatz der Einheit der Hauptverhandlung (s. etwa BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - 1 StR 454/18, NStZ 2019, 353 Rn. 12 mwN; Urteil vom 29. Juni 1956 - 2 StR 252/56, BGHSt 9, 243, 244) zu beachten ist.
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