Rechtsprechung
| BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 260
- NJW 1954, 1695
- MDR 1954, 655
- MDR 1955, 52
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (11)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Die Angeklagte selbst hat dagegen, wie auch das Landgericht bemerkt, weder gewerbs- noch bandenmässig gehandelt; denn sie hat weder einen Gewinn erstrebt, noch bei Begehung einer Zollhinterziehung mit zwei oder mehr Personen örtlich und zeitlich zusammengewirkt (vgl. BGHSt 3, 40, 42).Ein so beschaffenes Zusammenwirken von drei oder mehr Personen ist das wesentliche Merkmal des § 401 b Abs. 2 Nr. 1 RAbgO; es macht die Tat für die zur Bekämpfung des Schmuggels berufenen Beamten erfahrungsgemäss besonders gefährlich, und darin liegt, genau wie bei dem mit Waffen begangenen Schmuggel (§ 401 b Abs. 2 Nr. 2), der Grund der Strafschärfung (RGSt 47, 377, 379; 69, 105 f; BGHSt 3, 40, 42).
Davon ist der Senat schon in dem Urteil BGHSt 3, 40 (46) ausgegangen.
- RG, 18.04.1894 - 258/94
Gehören die Begriffsmerkmale der Gewerbs- und Gewohnheitsmäßigkeit zu den …
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Gewerbsmässigkeit ist aber, wie in der Rechtsprechung - auch für den Bereich des Steuerstrafrechts - feststeht, eine besondere persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (RGSt 25, 266; 72, 225; BGH 4 StR 524/51 vom 12. September 1951; 1 StR 799/52 vom 30. Juni 1953); eine darauf beruhende Strafschärfung trifft daher von mehreren Tatbeteiligten nur denjenigen, bei dem sie vorliegt.Eher käme ein besonderes persönliches Verhältnis im Sinne derselben Vorschrift in Betracht, worunter Beziehungen zu ändern Menschen oder zu Dingen zu verstehen sind (RGSt 25, 266, 270).
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Solche Strafschärfungsmerkmale fallen nicht unter den § 50 Abs. 2 StGB (vgl. RGSt 60, 158; BGHSt 2, 251, 256).
- BGH, 13.02.1953 - 2 StR 737/52
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar gelegentlich die Ansicht ausgesprochen, dass Bandenmässigkeit des Schmuggels ein persönliches Verhältnis nach § 50 Abs. 2 StGB sei (BGHSt 4, 32, 35). - RG, 28.05.1938 - 2 D 877/37
Zur Frage der Gewerbsmäßigkeit des Täters und der Gehilfen bei einer Tat, die …
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Gewerbsmässigkeit ist aber, wie in der Rechtsprechung - auch für den Bereich des Steuerstrafrechts - feststeht, eine besondere persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (RGSt 25, 266; 72, 225; BGH 4 StR 524/51 vom 12. September 1951; 1 StR 799/52 vom 30. Juni 1953); eine darauf beruhende Strafschärfung trifft daher von mehreren Tatbeteiligten nur denjenigen, bei dem sie vorliegt. - RG, 30.10.1913 - I 499/13
1. Zum Wesen des sog. Bandenschmuggels, seiner Schärfungsstrafe und der …
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Ein so beschaffenes Zusammenwirken von drei oder mehr Personen ist das wesentliche Merkmal des § 401 b Abs. 2 Nr. 1 RAbgO; es macht die Tat für die zur Bekämpfung des Schmuggels berufenen Beamten erfahrungsgemäss besonders gefährlich, und darin liegt, genau wie bei dem mit Waffen begangenen Schmuggel (§ 401 b Abs. 2 Nr. 2), der Grund der Strafschärfung (RGSt 47, 377, 379; 69, 105 f; BGHSt 3, 40, 42). - RG, 20.02.1920 - IV 67/20
1. Zum Begriff des Bandenschmuggels. Erfordert er ausdrückliche Verabredung und …
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
In dieser Verbindung liegt aber nicht das Schwergewicht; sie setzt keine Verabredung voraus, vollzieht sich vielmehr schon stillschweigend durch das gemeinschaftliche zeitliche und örtliche Zusammenwirken, der Beteiligten bei der Durchführung des Schmuggels (RGSt 54, 246). - BGH, 30.06.1953 - 1 StR 799/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Gewerbsmässigkeit ist aber, wie in der Rechtsprechung - auch für den Bereich des Steuerstrafrechts - feststeht, eine besondere persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (RGSt 25, 266; 72, 225; BGH 4 StR 524/51 vom 12. September 1951; 1 StR 799/52 vom 30. Juni 1953); eine darauf beruhende Strafschärfung trifft daher von mehreren Tatbeteiligten nur denjenigen, bei dem sie vorliegt. - BGH, 12.09.1951 - 4 StR 524/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Gewerbsmässigkeit ist aber, wie in der Rechtsprechung - auch für den Bereich des Steuerstrafrechts - feststeht, eine besondere persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (RGSt 25, 266; 72, 225; BGH 4 StR 524/51 vom 12. September 1951; 1 StR 799/52 vom 30. Juni 1953); eine darauf beruhende Strafschärfung trifft daher von mehreren Tatbeteiligten nur denjenigen, bei dem sie vorliegt. - RG, 11.02.1935 - 5 D 469/34
1. Liegt Bandenschmuggel vor, wenn ein Schmuggler die zwei diensttuenden …
Auszug aus BGH, 13.07.1954 - 1 StR 464/53
Ein so beschaffenes Zusammenwirken von drei oder mehr Personen ist das wesentliche Merkmal des § 401 b Abs. 2 Nr. 1 RAbgO; es macht die Tat für die zur Bekämpfung des Schmuggels berufenen Beamten erfahrungsgemäss besonders gefährlich, und darin liegt, genau wie bei dem mit Waffen begangenen Schmuggel (§ 401 b Abs. 2 Nr. 2), der Grund der Strafschärfung (RGSt 47, 377, 379; 69, 105 f; BGHSt 3, 40, 42). - RG, 22.03.1926 - III 119/26
Ist bei Anstiftung zur Lohnabtreibung durch Anwenden oder Beibringen des …
- BGH, 29.09.1993 - 2 StR 336/93
Beischlaf unter Verwandten; Verwandtschaft ist kein besonderes persönliches …
Rn. 12 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterscheidet bei der Anwendung dieser Vorschrift zwischen täterbezogenen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale behandelt werden, und tatbezogenen Merkmalen, für die die Vorschrift keine Anwendung finden kann (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39 und 103, 105; 24, 106, 108). - BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94
Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes …
Rn. 26 aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird zwischen täterbezogenen persönlichen Merkmalen, die als besondere persönliche Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB behandelt werden, und tatbezogenen persönlichen Merkmalen, auf welche die Vorschrift keine Anwendung findet, unterschieden (BGHSt 6, 260, 262; 8, 70, 72; 17, 215, 217; 22, 375, 378; 23, 39; 23, 103, 105; 24, 106, 108; 39, 326; BGH wistra 1994, 139). - BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 10.06.2002 - 1 Ss 185/02
Steuerhehlerei: Gewerbsmäßigkeit beim Ankauf unverzollter Zigaretten
Denn gesetzgeberisches Motiv für die erhöhte Strafdrohung bei der Gewerbsmäßigkeit ist der - im Vergleich zum Durchschnittstäter - verstärkte Eigennutz des gewerbsmäßig handelnden Täters (vgl. BGHSt 6, 260), der eine Tatwiederholung von Anfang an in seinen Tatplan einbezieht und damit eine erhöhte Rechtsgutsgefährdung bewirkt. - BGH, 04.05.1956 - 2 StR 29/56
Rechtsmittel
Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß § 401 b RAbgO keine selbständige Straftatbestände, sondern nur hervorgehobene, mit schwererer Strafe bedrohte Fälle der nach § 396 RAbgO strafbaren Steuerhinterziehung enthält; demnach liegt nicht Tateinheit zwischen verschiedenen Tatbeständen vor, wenn beide Erschwerungsmomente der Gewerbsmäßigkeit und der Bandenmäßigkeit bei einer Tat gegeben sind (BGHSt 6, 260 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53]).Gewerbsmäßigkeit ist aber nach der feststehenden Rechtsprechung eine besondere persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB; eine darauf beruhende Strafschärfung, wie sie § 401 b Abs. 1 RAbgO vorsieht, trifft daher von mehreren Tatbeteiligten nur den Täter, bei dem sie vorliegt (BGHSt 6, 260 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52].
- BGH, 22.11.1955 - 2 StR 320/55
Rechtsmittel
Bei Verurteilung des A. nach § 401 b RAbgO wegen Vorteilsbeihilfe zum gewerbsmäßigen Schmuggel des Rubinstein übersieht das Landgericht, daß die Gewerbsmäßigkeit eine persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB ist, daß es also nicht auf gewerbsmäßiges Handeln des Haupttäters sondern des Angeklagten A. ankommt (BGHSt 6, 260, 261) [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53], Die Feststellungen der Strafkammer lassen aber deutlich erkennen, daß dieser gewerbsmäßig und seines Vorteils wegen gehandelt hat.Hinsichtlich seiner Person fehlt es auch an einer Feststellung, daß er gewerbsmäßig gehandelt hat (BGHSt 6, 260 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52].
- BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62
Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei - …
Es ist ferner richtig, dass § 50 Abs. 2 StGB auf strafbegründende Merkmale schon nach seinem Wortlaut keine Anwendung findet (BGHSt 2, 251, 255 [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]; 5, 75, 81 [BGH 10.11.1953 - 5 StR 445/53]; 6, 260 [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53]; 8, 70, 72 [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]; 8, 205, 208) [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]. - KG, 30.06.2003 - 1 Ss 112/03
Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den …
Dieses stellt eine besondere persönliche Eigenschaft im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB dar, so dass die darauf beruhende Strafschärfung daher von mehreren Tatbeteiligten nur denjenigen trifft, bei dem sie vorliegt (vgl. BGHSt 6, 260 [261]); bei dem Angeklagten ist das der Fall. - BGH, 21.05.1968 - 5 StR 99/68
Rechtsmittel
Das ist nur dann zulässig, wenn der Gehilfe selbst gewerbsmäßig gehandelt hat; denn der Wille, sich eine Erwerbsquelle von einiger Dauer zu verschaffen, ist eine besondere persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB (BGHSt 6, 260, 261) [BGH 13.07.1954 - 1 StR 464/53]. - BGH, 23.01.1957 - 2 StR 584/56
Rechtsmittel
- BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56
Rechtsmittel
- BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56
Rechtsmittel
- BGH, 30.06.1955 - 3 StR 851/53
Rechtsmittel
- BGH, 26.11.1954 - 1 StR 655/53
Rechtsmittel
- BGH, 30.01.1957 - 2 StR 510/56
Rechtsmittel
- BGH, 24.05.1955 - 2 StR 27/55
Rechtsmittel
- BGH, 18.09.1959 - 4 StR 267/59
Rechtsmittel
- BGH, 21.04.1959 - 5 StR 44/59
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1956 - 1 StR 171/56
Rechtsmittel
- BGH, 30.01.1959 - 4 StR 506/58
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1956 - 2 StR 263/56
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1956 - 2 StR 264/56
Rechtsmittel
- BGH, 22.09.1955 - 4 StR 310/55
Rechtsmittel
- BGH, 09.12.1954 - 4 StR 522/54
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".