Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB
Einziehung (Erlangen für die Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung von Taterträgen im Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 AO, § 73 Abs 1 Alt 2 StGB, § 73c StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Einziehung von Taterträgen im Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1
Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.2021 - 245 Js 555/18
- LG Berlin, 23.06.2021 - 524 KLs 3/20
- BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
Auszug aus BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21
"Für die Tat" im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB sind Vorteile erlangt, wenn sie einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 Rn. 8 mwN). - BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch …
Auszug aus BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21
Erlangtes "Etwas" im Sinne der Vorschrift ist grundsätzlich jeder wirtschaftlich messbare Vorteil (st. Rspr.; vgl. Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 18 ff. mwN). - BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21
Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …
Auszug aus BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21
Nur dann käme nach den bisherigen Feststellungen eine Einziehung etwaiger für die Tat erlangter Vorteile in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 7-9 mwN).
- BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21
Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig
Zwar können auch Provisionen und sonstige Vergütungen nach diesen Vorschriften eingezogen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19 Rn. 100; Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21).Das setzt aber voraus, dass diese Zahlungen als Gegenleistung für rechtswidriges Handeln gewährt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21 mwN).
- OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23
Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen …
Rn. 151 Für die Tat sind Vorteile dann erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden (…vgl. Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21, juris, Rn. 3).Rn. 152 (aa) In der Fallkonstellation, in der eine andere Person, die die Gesellschaft vertritt, für diese den Wertersatz für das aus einer Straftat Erlangte an den Täter weiterleitet, ist die Möglichkeit einer solchen Gegenleistungsabrede anerkannt (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21, juris, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21, juris, Rn. 8).
- OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
Voraussetzungen für die Anordnung des Vermögensarrestes in einem …
Rn. 142 (1) Für die Tat sind Vorteile dann erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (BGH…, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 -, juris, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 -, juris, Rn. 8;… vgl. Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21, juris, Rn. 3).Rn. 143 (a) In der Fallkonstellation, in der eine andere Person, die die Gesellschaft vertritt, für diese den Wertersatz für das aus einer Straftat Erlangte an den Täter weiterleitet, ist die Möglichkeit einer solchen Gegenleistungsabrede anerkannt (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21, juris, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21, juris, Rn. 8).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24
Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …
Rn. 19 dd) Vorteile sind "für" die Tat (§ 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB) erlangt, wenn sie einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21; BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18). - BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung, …
Vorteile sind "für" die Tat erlangt, wenn sie einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21 Rn. 3 …und vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 Rn. 8; jeweils mwN).
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