Rechtsprechung
| BGH, 14.01.2021 - 1 StR 476/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 177 Abs. 5 StGB
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: erforderliche Gesamtbetrachtung, Verhältnis zu den weiteren Tatbestandsalternativen: Tateinheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vergewaltigung: Ausnutzen einer schutzlosen Lage bei Verfolgung des Opfers bis an eine abgelegene Stelle; Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 177 Abs 5 Nr 1 StGB, § 177 Abs 5 Nr 2 StGB, § 177 Abs 5 Nr 3 StGB
Vergewaltigung: Ausnutzen einer schutzlosen Lage bei Verfolgung des Opfers bis an eine abgelegene Stelle; Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verwirklichung der Tatbestandsvariante der Anwendung von Gewalt tateinheitlich mit derjenigen des Ausnutzens einer schutzlosen Lage (hier: Vergewaltigung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 10.07.2020 - 2 KLs 370 Js 28670/19
- BGH, 14.01.2021 - 1 StR 476/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 106
- StV 2021, 300 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 476/20
Vielmehr stehen die Tatbestandsalternativen gleichrangig nebeneinander (so auch BGH, Urteile vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 40 …und vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 45).Das tatbestandliche Vorliegen einer schutzlosen Lage ist dabei stets anhand einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen; einzelne äußere Umstände oder Gegebenheiten sind regelmäßig für sich genommen nicht dazu geeignet, eine schutzlose Lage des Opfers im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB zu begründen (dazu BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 15 f.).
Während die höhere Strafandrohung des § 177 Abs. 5 Nr. 1 und 2 StGB in der Anwendung oder Androhung von Gewalt gegenüber dem Tatopfer begründet liegt, zielt § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB darauf ab, das Opfer zu schützen, das aufgrund objektiver Umstände in seinen Verteidigungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt und daher dem Täter schutzlos ausgeliefert ist (…BT-Drucks. 18/8210, S. 10; BGH, Urteil vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 12 ff.).
- BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19
Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 14.01.2021 - 1 StR 476/20
Vielmehr stehen die Tatbestandsalternativen gleichrangig nebeneinander (…so auch BGH, Urteile vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19 Rn. 40 und vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19 Rn. 45).
- BGH, 22.07.2025 - 1 StR 286/25
Verwerfung der Revision als unbegründet
a) Die erforderliche Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles (UA S. 58 f.;… dazu BGH, Urteile vom 4. Januar 2024 - 5 StR 540/23 Rn. 18 …und vom 2. Juli 2020 - 4 StR 678/19, BGHSt 65, 62 Rn. 15; Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 StR 476/20, BGHR StGB § 177 Abs. 5 Nr. 3 Konkurrenzen 1 mwN) zur Annahme einer schutzlosen Lage (§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB) birgt keinen durchgreifenden Rechtsfehler.
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