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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6212
BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94 (https://dejure.org/1994,6212)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1994 - 1 StR 481/94 (https://dejure.org/1994,6212)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94 (https://dejure.org/1994,6212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Prüfung eines entschuldigenden Notstands trotz offenkundiger Bedrohungslage - Zweifelhafter Einfluss und Eignung der Beweisergebnisse auf das Überzeugsbildung des Tatrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 30; StGB § 35; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 495/93

    Beziehungsgegenstand - Konsum - Ansichnahme - Rauschgift - Weiterveräußerung - …

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94
    Hierfür wäre erforderlich, daß die Urteilsgründe erkennen lassen, inwieweit die Gefahr gegenwärtig und ob sie abwendbar war, welche Gedanken sich die Angeklagte hierzu machte und inwieweit gegebenenfalls die Gefahr zumutbar war (vgl. BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 1 und 2).

    Bei der Prüfung der Frage, ob vorangegangenes eigenes schuldhaftes Verhalten dazu führt, daß dem Täter die Hinnahme der drohenden Gefahr zugemutet werden kann (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB), können jedoch unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sein, je nach dem, ob die Gefahr dem Täter selbst oder ob sie seinen Angehörigen droht (BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 2; Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91;… vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 35 Rdn. 11).

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93

    Anwerben - Disposition - Vertrag - Vereinbarung - Tätigkeit - Verpflichtung - …

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94
    Darüber hinaus belegt die im Zusammenhang mit den Schulden angestellte Erwägung, daß diese "noch nicht völlig unerträglich gewesen sein dürften", nicht, daß es sich dabei um die auf das Ergebnis der Hauptverhandlung gestützte zweifelsfreie Überzeugung der Strafkammer handelte (vgl. BGH StV 1993, 640, 641 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 665/92

    Erfordernis der Prüfung eines entschuldigenden Notstandes bei vor Tatbegehung …

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94
    Hierfür wäre erforderlich, daß die Urteilsgründe erkennen lassen, inwieweit die Gefahr gegenwärtig und ob sie abwendbar war, welche Gedanken sich die Angeklagte hierzu machte und inwieweit gegebenenfalls die Gefahr zumutbar war (vgl. BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 1 und 2).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 619/91

    Fehlende Auseinandersetzung der Strafkammer mit eventuellem entschuldigenden …

    Auszug aus BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94
    Bei der Prüfung der Frage, ob vorangegangenes eigenes schuldhaftes Verhalten dazu führt, daß dem Täter die Hinnahme der drohenden Gefahr zugemutet werden kann (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB), können jedoch unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sein, je nach dem, ob die Gefahr dem Täter selbst oder ob sie seinen Angehörigen droht (…BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 2; Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91;… vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 35 Rdn. 11).
  • BGH, 15.06.2016 - 2 StR 582/15

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Einlassung in der Hauptverhandlung; …

    Diese hypothetische Beweiserwägung gab keinen Anlass zur näheren Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen eines entschuldigenden Notstands im Sinne des § 35 StGB vorgelegen haben könnten (BGH…, Beschluss vom 26. August 1993 - 1 StR 495/93, BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 2; vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.08.1995 - 5 StR 190/95

    Entlastende Angaben - Beweis der Richtigkeit - Angaben des Angeklagten - …

    Der Tatrichter hat sich vielmehr auf der Grundlage des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme zu entscheiden, ob diese Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen; die Zurückweisung einer Einlassung erfordert nicht, daß sich ihr Gegenteil positiv feststellen läßt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93 - BGH, Beschluß vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94 - BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - 4 StR 658/94 -, jeweils m.w.N.).
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