Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2023 - 1 StR 487/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Tateinheitlich verwirklichter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Tateinheitlich verwirklichter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Waldshut-Tiengen, 13.09.2022 - 1 KLs 14 Js 10366/21
- BGH, 04.04.2023 - 1 StR 487/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.10.2018 - 2 StR 134/18
Vergewaltigung (eigenhändige Tathandlung für Verwirklichung eines Regelbeispiel)
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 487/22
Die Vorschrift des § 265 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, weil sich der geständige Angeklagte hiergegen nicht anders hätte verteidigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 134/18 Rn. 8). - BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 487/22
Soweit allerdings der Angeklagte das Kokain jeweils nicht allein zum gewinnbringenden Weiterverkauf, sondern - zu rechtsfehlerfrei festgestellten Anteilen - auch für seinen Eigenbedarf erwarb, hat die Strafkammer es ihren eigenen Ausführungen nach (UA S. 42) versäumt, den Angeklagten wegen des tateinheitlich verwirklichten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schuldig zu sprechen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16 Rn. 5 und vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 Rn. 10). - BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
Konkurrenzverhältnisse im Betäubungsmittelstrafrecht (gleichzeitiger Besitz zum …
Auszug aus BGH, 04.04.2023 - 1 StR 487/22
Soweit allerdings der Angeklagte das Kokain jeweils nicht allein zum gewinnbringenden Weiterverkauf, sondern - zu rechtsfehlerfrei festgestellten Anteilen - auch für seinen Eigenbedarf erwarb, hat die Strafkammer es ihren eigenen Ausführungen nach (UA S. 42) versäumt, den Angeklagten wegen des tateinheitlich verwirklichten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schuldig zu sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16 Rn. 5 …und vom 19. September 2001 - 3 StR 268/01 Rn. 10).
- BGH, 14.11.2023 - 1 StR 142/23
Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauchssteuern und anschließender …
Der Senat berichtigt den Schuldspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO, da der geständige Angeklagte sich nicht anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2023 - 1 StR 487/22 …und vom 6. April 2016 - 5 StR 94/16 Rn. 2).
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