Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2022 - 1 StR 49/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 46 Abs. 1 StGB; § 56f Abs. 2 StGB
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung von nachteiligen Folgen der Tat: Bewährungswiderruf) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafmilderung wegen möglichem Bewährungswiderruf in anderer Sache bei bewusstem Bewährungsbruch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 56f Abs 2 StGB, § 453 Abs 1 S 1 StPO, § 462a Abs 1 StPO, § 462a Abs 2 S 1 StPO
Strafmilderung wegen möglichem Bewährungswiderruf in anderer Sache bei bewusstem Bewährungsbruch - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 56f Abs. 2 StGB, § 462a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 453 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Strafmildernde Berücksichtigung von nachteiligen Folgen einer Straftat hinsichtlich des drohenden Widerrufs der Strafaussetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Strafmildernde Berücksichtigung von nachteiligen Folgen einer Straftat hinsichtlich des drohenden Widerrufs der Strafaussetzung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 14.12.2021 - 14 KLs 208 Js 104884/21
- BGH, 07.09.2022 - 1 StR 49/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 28
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20
Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf …
Auszug aus BGH, 07.09.2022 - 1 StR 49/22
Dies gilt auch im Fall des drohenden Widerrufs der Strafaussetzung in anderer Sache (BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 22 ff. mwN), zumal der Widerruf gemäß § 56f Abs. 2 StGB keine zwingende gesetzliche Folge darstellt und der Tatrichter für eine solche Entscheidung nicht zuständig ist (§ 462a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 453 Abs. 1 Satz 1 StPO).Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist deshalb regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 24 mwN).
Die Erörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs im Hinblick auf ein im Falle des Widerrufs infolge der Verbüßung der noch offenen Reststrafe (BGH…, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 281/20 Rn. 8) möglicherweise entstehendes "übermäßiges Gesamtvollstreckungsübel" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 26), lag deshalb hier aus spezialpräventiven Gründen nicht nahe (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. August 2021 - 2 StR 129/20 und vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22: drohender Bewährungswiderruf jeweils kein bestimmender Strafzumessungsgrund).
- BGH, 03.08.2021 - 2 StR 129/20
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Auszug aus BGH, 07.09.2022 - 1 StR 49/22
Der Angeklagte hat trotz der Warnwirkung der Verlängerung der Bewährungszeit (BGH, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 StR 129/20) sogar noch unter Missachtung der Warnwirkung der im gegenständlichen Verfahren vollzogenen Untersuchungshaft aus dieser Haft heraus einen Brief an die Geschädigte gerichtet, um sie durch Drohungen zu einer "Rücknahme der Strafverfolgung" zu nötigen.Die Erörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs im Hinblick auf ein im Falle des Widerrufs infolge der Verbüßung der noch offenen Reststrafe (BGH…, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 281/20 Rn. 8) möglicherweise entstehendes "übermäßiges Gesamtvollstreckungsübel" (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 26), lag deshalb hier aus spezialpräventiven Gründen nicht nahe (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. August 2021 - 2 StR 129/20 und vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22: drohender Bewährungswiderruf jeweils kein bestimmender Strafzumessungsgrund).
- BGH, 09.09.2020 - 2 StR 281/20
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); …
Auszug aus BGH, 07.09.2022 - 1 StR 49/22
Die Erörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs im Hinblick auf ein im Falle des Widerrufs infolge der Verbüßung der noch offenen Reststrafe (BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 281/20 Rn. 8) möglicherweise entstehendes "übermäßiges Gesamtvollstreckungsübel" (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 26), lag deshalb hier aus spezialpräventiven Gründen nicht nahe (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. August 2021 - 2 StR 129/20 und vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22: drohender Bewährungswiderruf jeweils kein bestimmender Strafzumessungsgrund). - BGH, 20.04.2022 - 6 StR 131/22
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum drohenden …
Auszug aus BGH, 07.09.2022 - 1 StR 49/22
Die Erörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs im Hinblick auf ein im Falle des Widerrufs infolge der Verbüßung der noch offenen Reststrafe (BGH…, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 281/20 Rn. 8) möglicherweise entstehendes "übermäßiges Gesamtvollstreckungsübel" (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 Rn. 26), lag deshalb hier aus spezialpräventiven Gründen nicht nahe (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 3. August 2021 - 2 StR 129/20 und vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22: drohender Bewährungswiderruf jeweils kein bestimmender Strafzumessungsgrund).
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Ein möglicher Bewährungswiderruf als Konsequenz eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist daher regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22, NStZ 2023, 28 Rn. 3; vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22, juris;… Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 40 Rn. 17 ff.). - BayObLG, 10.02.2026 - 203 StRR 44/26
Strafzumessung, Bewährungswiderruf, Strafmilderung, Rückfallgeschwindigkeit, …
Wer bei einer Tat bestimmte Nachteile für sich selbst bewusst auf sich nimmt, verdient in der Regel keine - schon gar nicht mit besonderem Gewicht eingestellte - strafmildernde Berücksichtigung solcher Folgen (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 -, juris Rn. 24; BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22 -, juris Rn. 3).Schon deswegen ist er nicht verpflichtet, die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Widerrufs durch das zuständige Gericht im Rahmen der Strafzumessung zu prognostizieren (BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22-, juris Rn. 3; BGH…, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22 -, juris Rn. 24; BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22 -, juris Rn. 3; BGH…, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
Solche besonderen Voraussetzungen sind hier nicht gegeben, weil es nach den Feststellungen des Landgerichts zur Rückfallgeschwindigkeit bezogen auf die erstinstanzliche Verurteilung vom 23. Juli 2024 auszuschließen ist, dass sich der Angeklagte des Risikos eines Bewährungswiderrufs bei seinem Angriff nicht bewusst war (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22 -, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 StR 129/20 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 17. Januar 2023 - III-5 RVs 120/22 -, juris Rn. 7; KG Berlin…, Beschluss vom 11. Februar 2022 - (3) 121 Ss 170/21 (62/21) -, juris Rn. 21 ff.; KG Berlin…, Beschluss vom 3. März 2023 - 3 Ss 73/22, BeckRS 2023, 5427 Rn. 16; OLG Oldenburg…, Urteil vom 7. August 2023 - 1 ORs 98/23 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Hamburg…, Urteil vom 28. Dezember 2016 - 1 Rev 78/16, BeckRS 2016, 111415 Rn. 25 ff.;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl. 2024, Teil 4 C 2 Rn. 740).
- BGH, 12.06.2025 - 6 StR 233/24
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Treuhänders einer GmbH, …
Rn. 61 Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird auch zu beachten haben, dass es von Rechts wegen nicht verpflichtet ist, einen möglichen Bewährungswiderruf ausnahmslos und losgelöst von den Umständen des Einzelfalls strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, Rn. 24; Beschlüsse vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22, NStZ 2023, 28; vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22).
- BGH, 16.03.2026 - 3 StR 248/25
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch und die Anordnung der Einziehung …
Ein möglicher Bewährungswiderruf als Konsequenz eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist daher regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer - hier allerdings nicht ersichtlicher - Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, juris Rn. 24; Beschlüsse vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22, NStZ 2023, 28 Rn. 3; vom 20. April 2022 - 6 StR 131/22, juris;… Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 40 Rn. 17 ff.). - OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
Drohender Widerruf einer Bewährung als Aspekt bei Strafzumessung; Bewusste …
Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist deshalb regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 StR 49/22, NStZ 2023, 28 f.; BGH…, Urteil vom 17.02.2021 - 2 StR 294/20, juris Rn. 24).Der vielfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte hat nach nur zwei bzw. vier Monaten seit seiner letzten Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erneut einschlägige Straftaten begangen, sodass auszuschließen ist, dass er sich des Risikos eines Bewährungswiderrufs bei Tatbegehung am 6. Mai 2022 bzw. 14. Juli 2022 nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 StR 49/22, NStZ 2023, 29 [BGH 10.05.2022 - 4 StR 99/22]).
- BGH, 11.06.2025 - 6 StR 662/24 Rn. 23 Auch der einem Angeklagten in anderer Sache drohende Bewährungswiderruf (§ 56f StGB) ist nicht schlechthin strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, Rn. 24; Beschluss vom 7. September 2022 - 1 StR 49/22, NStZ 2023, 28;… Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20, Rn. 24).
- LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24
Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …
Auch wenn nachteilige Folgen einer Straftat, etwa ein - wie hier - drohender Bewährungswiderruf, sich nicht schlechthin strafmildernd auswirken (BGH, Beschluss vom 7.9.2022 - 1 StR 49/22), hat die Kammer hierin im konkreten Fall einen mildernden Umstand erblickt. - OLG Hamm, 17.01.2023 - 5 RVs 120/22
Abraten von Bezugnahme im Berufungsurteil auf persönliche Verhältnisse im …
Rn. 9 Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 StR 49/22 - juris Rn. 3;… Urteil vom 17.02.2021 - 2 StR 294/20 - juris Rn. 24).
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