Rechtsprechung
| BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 184b Abs. 3 StGB; § 184c Abs. 3 StGB; § 52 StGB
Verschaffen und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte (Konkurrenzverhältnis: Tateinheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 184b Abs. 3 StGB, § 184c Abs. 3 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 184b Abs. 3
Schuldspruch wegen Sichverschaffens kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 12.07.2024 - 1 KLs 370 Js 35729/22
- BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen; …
Auszug aus BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24
Rn. 5 a) Zunächst rechtsfehlerfrei hat das Landgericht die neun Beschaffungsvorgänge, für die ein konkretes Datum festgestellt werden konnte (Fälle III. 2. der Urteilsgründe), als rechtlich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten gemäß § 184b Abs. 3 StGB gewürdigt, durch die der Angeklagte sich den Besitz von insgesamt zehn - am 11. September 2019 um 6.22 Uhr wurden zwei Dateien heruntergeladen und sind damit rechtsfehlerfrei als eine Verschaffung gewertet worden - kinderpornographischen Inhalten verschaffte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 Rn. 23 …und vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1 Rn. 4-6; je mwN).Jedoch stellt der gleichzeitige Besitz mehrerer kinderpornographischer Inhalte - für jugendpornographische Inhalte gilt nichts Anderes - nur eine Tat dar, selbst wenn sich die Inhalte auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 Rn. 23 mwN).
- BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08
Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer …
Auszug aus BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24
Rn. 5 a) Zunächst rechtsfehlerfrei hat das Landgericht die neun Beschaffungsvorgänge, für die ein konkretes Datum festgestellt werden konnte (Fälle III. 2. der Urteilsgründe), als rechtlich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten gemäß § 184b Abs. 3 StGB gewürdigt, durch die der Angeklagte sich den Besitz von insgesamt zehn - am 11. September 2019 um 6.22 Uhr wurden zwei Dateien heruntergeladen und sind damit rechtsfehlerfrei als eine Verschaffung gewertet worden - kinderpornographischen Inhalten verschaffte (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 Rn. 23 und vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1 Rn. 4-6; je mwN).Dabei hat der Besitz als Auffangtatbestand nicht die Kraft, die erfolgreichen Verschaffungsvorgänge zu einer Tat zu verklammern (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b Konkurrenzen 1 Rn. 5).
- BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15
Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads …
- BGH, 25.07.2024 - 1 StR 101/24
Besitz kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen bei gleichzeitigem Besitz …
Auszug aus BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24
Denn die dem bisher tatmehrheitlich abgeurteilten Besitz innewohnende Schuld verteilt sich vielmehr auf die Verschaffungshandlungen und erhöht deren Unwert (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2024 - 1 StR 101/24 Rn. 9). - BGH, 04.06.2024 - 2 StR 101/24
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte (Konkurrenzen: …
Auszug aus BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24
Vielmehr tritt der weitergehende Besitz kinder- und/oder jugendpornographischer Inhalte in diesem Fall jeweils tateinheitlich neben die selbständigen Verschaffungstaten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 2 StR 101/24 Rn. 6). - BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …
Auszug aus BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24
Jedoch wird das neue Tatgericht mit Blick auf das Verschlechterungsverbot zu beachten haben, dass die Summe der neu zu bildenden neun Einzelstrafen die Summe der bisherigen zehn Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 382/23 Rn. 20; Beschluss vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23 Rn. 16; je mwN). - BGH, 23.10.2024 - 5 StR 382/23
Konkurrenzen bei Deliktsserie und mittelbarer Täterschaft; Betrug durch ärztliche …
Auszug aus BGH, 03.04.2025 - 1 StR 494/24
Jedoch wird das neue Tatgericht mit Blick auf das Verschlechterungsverbot zu beachten haben, dass die Summe der neu zu bildenden neun Einzelstrafen die Summe der bisherigen zehn Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 382/23 Rn. 20;… Beschluss vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23 Rn. 16; je mwN).
- BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24
Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …
Im zweiten Rechtsgang wird es an Stelle der zwei Einzelstrafen, mit denen die beiden Angeklagten belegt worden sind, jeweils eine Einzelstrafe zu verhängen haben, wobei diese ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO höher ausfallen kann als die höhere der beiden Einzelstrafen des ersten Rechtsgangs (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24, juris Rn. 11;… Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 StR 382/23, juris Rn. 20;… Beschlüsse vom 27. September 2023 - 4 StR 211/23, juris Rn. 10;… vom 17. August 2023 - 2 StR 200/23, StV 2024, 429 Rn. 16). - BGH, 13.08.2025 - 4 StR 228/25
Konkurrenzen (Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten: …
Dieser stellt mit dem Besitz an den weiteren, nicht selbst gefertigten kinder- sowie den jugendpornographischen Dateien, die bei dem Angeklagten gleichzeitig, wenn auch auf anderen Datenträgern, sichergestellt wurden, eine einheitliche Tat dar (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 7;… vom 20. Juni 2024 - 4 StR 132/24 Rn. 4 mwN).Da die Besitztatbestände allerdings nicht die Kraft haben, die Verschaffungsvorgänge zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 7;… vom 29. November 2023 - 3 StR 301/23 Rn. 5), hat die tatmehrheitliche Verurteilung in den Fällen II.1.
der Urteilsgründe durch die mit ihnen jeweils tateinheitlich verwirklichten Besitztatbestände einen höheren Unrechtsgehalt aufweisen als vom Landgericht bisher zugrunde gelegt, unterliegen auch die für sie verhängten Einzelstrafen der Aufhebung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 9).
- BGH, 22.04.2026 - 4 StR 225/25
Änderung des Schuldspruchs betreffend den Angeklagten u.a. des schweren sexuellen …
Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer ist nicht daran gehindert, für die verbleibenden Taten höhere Einzelstrafen als bisher auszusprechen, deren Summe aber die Summe der bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2025 - 4 StR 228/25, NStZ-RR 2025, 340 Rn. 6; Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 Rn. 11). - KG, 23.06.2025 - 3 ORs 28/25
Vollständigkeit von Feststellungen in den Urteilsgründen bei sinngemäßer …
Der gleichzeitige Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte stellt eine Tat im Sinne von § 52 Abs. 1 Satz 1 StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24 -, juris und NStZ 2024, 669). - BGH, 04.03.2026 - 1 StR 8/26 Bei gleichzeitigem Besitz von selbst hergestellten kinderpornographischen Schriften und weiterem, darüberhinausgehend gespeichertem, verbotenem Material, selbst wenn es sich auf verschiedenen Datenträgern befindet (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19 Rn. 23 mwN), bleibt für eine tatmehrheitliche Verurteilung wegen Besitzes kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften kein Raum mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2025 - 1 StR 494/24; vom 20. Juni 2024 - 4 StR 132/24 und vom 29. November 2023 - 3 StR 301/23).
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