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| BGH, 26.08.1993 - 1 StR 495/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beziehungsgegenstand - Konsum - Ansichnahme - Rauschgift - Weiterveräußerung - Urteilsgründe - Strafzumessung - Gefahr - Zumutbarkeit - Tatwerkzeug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90
Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht …
Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 1 StR 495/93
Andere Gegenstände - etwa solche, die beim Rauschgifthandel dem Transport oder der Lagerung des Rauschgifts dienen - sind Tatwerkzeuge und daher gegebenenfalls gemäß § 74 StGB einzuziehen (BGH NStZ 1991, 496;… vgl. auch Körner, BtMG 3. Aufl. § 33 Rdn. 10, 13). - BGH, 06.10.1992 - 1 StR 665/92
Erfordernis der Prüfung eines entschuldigenden Notstandes bei vor Tatbegehung …
Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 1 StR 495/93
Hierfür wäre erforderlich, daß die Urteilsgründe erkennen lassen, inwieweit die Gefahr gegenwärtig und ob sie abwendbar war, welche Gedanken sich der Angeklagte hierzu machte und inwieweit gegebenenfalls die Gefahr zumutbar war (vgl. BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 1). - BGH, 03.12.1991 - 1 StR 619/91
Fehlende Auseinandersetzung der Strafkammer mit eventuellem entschuldigenden …
Auszug aus BGH, 26.08.1993 - 1 StR 495/93
Der Senat bemerkt in diesem Zusammenhang, daß bei der Prüfung der Frage, ob vorangegangenes eigenes schuldhaftes Verhalten dazu führt, daß dem Täter die Hinnahme der drohenden Gefahr zugemutet werden kann (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB), unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sein können, je nach dem, ob die Gefahr dem Täter selbst oder ob sie seinen Angehörigen droht(Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91;… vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 35 Rdn. 11).
- BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94
Unterlassene Prüfung eines entschuldigenden Notstands trotz offenkundiger …
Hierfür wäre erforderlich, daß die Urteilsgründe erkennen lassen, inwieweit die Gefahr gegenwärtig und ob sie abwendbar war, welche Gedanken sich die Angeklagte hierzu machte und inwieweit gegebenenfalls die Gefahr zumutbar war (vgl. BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 1 und 2).Bei der Prüfung der Frage, ob vorangegangenes eigenes schuldhaftes Verhalten dazu führt, daß dem Täter die Hinnahme der drohenden Gefahr zugemutet werden kann (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB), können jedoch unterschiedliche Maßstäbe anzulegen sein, je nach dem, ob die Gefahr dem Täter selbst oder ob sie seinen Angehörigen droht (BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 2; Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91;… vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 35 Rdn. 11).
- OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 1 Ws 111/12
Voraussetzungen der Entschädigung für die Beschlagnahme eines Pkw; Ausschluss der …
Das Transportfahrzeug ist kein Beziehungsgegenstand, sondern ein Tatwerkzeug, das nur unter den Voraussetzungen des § 74 StGB eingezogen werden kann (…BGH, 1 StR 731/90 vom 28. Mai 1991, Rdnr. 6;… 1 StR 439/91 vom 6. August 1991, Rdnr. 6; 1 StR 495/93, Rdnr. 17;… 4 StR 326/93, Rdnr. 12; beide vom 26. August 1993 ), die hier nicht gegeben waren. - BGH, 07.07.1995 - 3 StR 196/95
Entschuldigender Notstand - Mittäterschaft - Täterschaft - Beteiligung - …
Zwar sind entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine ausreichenden Beweise gibt, nicht ohne weiteres den Urteilsfeststellungen als unwiderlegbar zugrundezulegen, sondern vom Tatrichter auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses frei zu würdigen (vgl. BGHR StGB § 35 I Gefahr, gegenwärtige 1 und 2). - BGH, 15.06.2016 - 2 StR 582/15
Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer Einlassung in der Hauptverhandlung; …
Diese hypothetische Beweiserwägung gab keinen Anlass zur näheren Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen eines entschuldigenden Notstands im Sinne des § 35 StGB vorgelegen haben könnten (BGH, Beschluss vom 26. August 1993 - 1 StR 495/93, BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 2; vgl. BGH…, Beschluss vom 30. August 1994 - 1 StR 481/94, juris Rn. 8). - LG Hamburg, 12.01.2007 - 619 Qs 64/06
Betäubungsmitteldelikte: Erwerb und Konsum von Crack
Der Tatbestand des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, dass der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, das heißt im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann, ohne Rücksicht auf das Eigentum und den Zweck des Erwerbs (BGH, Beschluss vom 02.12.1992 - 5 StR 592/92; BGH, Beschluss vom 26.06.1993 - 1 StR 495/93;… OLG Nürnberg, StraFo 2006, 122, Körner, BtMG, Kommentar, 5. Aufl., § 29 Rn 977;… Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, 1. Aufl. Rn 324).
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