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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7370
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12 (https://dejure.org/2012,7370)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 StR 50/12 (https://dejure.org/2012,7370)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 StR 50/12 (https://dejure.org/2012,7370)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 56 StGB; § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (materiellrechtliche Darlegungsobliegenheiten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12
    Das Fehlen von Beeinträchtigungen der Arbeits- und Leistungsfähigkeit schließt - abgesehen davon, dass hierzu keine näheren Feststellungen getroffen sind - nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus, wenn diesem Umstand auch indiziell Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11 Rn. 9).
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen …

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12
    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
  • BGH, 14.05.2002 - 5 StR 118/02

    Unterbliebene Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12
    Die Unterbringungsanordnung war hier aber schon deshalb aufzuheben, weil die Maßregelentscheidung im vorliegenden Fall wegen der gleichermaßen maßgeblichen Prognose über das künftige Sucht- und Legalverhalten des Angeklagten mit der Bewährungsentscheidung sachlich so eng zusammenhängt, dass eine einheitliche Entscheidungsfindung hierüber zu gewährleisten ist (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 118/02; auch BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 StR 212/03).
  • BGH, 03.07.2003 - 2 StR 212/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Anwendung; Hang; verminderte …

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12
    Die Unterbringungsanordnung war hier aber schon deshalb aufzuheben, weil die Maßregelentscheidung im vorliegenden Fall wegen der gleichermaßen maßgeblichen Prognose über das künftige Sucht- und Legalverhalten des Angeklagten mit der Bewährungsentscheidung sachlich so eng zusammenhängt, dass eine einheitliche Entscheidungsfindung hierüber zu gewährleisten ist (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 118/02; auch BGH, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 2 StR 212/03).
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 128/22

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der …

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind im Urteil aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen zur Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12;… MüKo-StPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 401 f. mwN).
  • BGH, 21.03.2012 - 1 StR 100/12

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendige Erörterung in den Urteilsgründen; …

    Aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Strafaussetzung erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung geboten erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12, Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 03.08.2012 - 3 Ss 80/12

    Strafzumessung: Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafaussetzung zur …

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen im Urteil Ausführungen zur Strafaussetzung zur Bewährung regelmäßig dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 06.03.2012 - 1 StR 50/12 und vom 28.07.2011 - 4 StR 283/11 [jeweils bei juris]).

    4 2. Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 06.03.2012 - 1 StR 50/12 und vom 28.07.2011 - 4 StR 283/11 [jeweils bei juris]).

  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 300/16

    Neuprüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe

    Den bislang unbestraften Angeklagten K. hat das Landgericht wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl in Tatmehrheit mit Diebstahl in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, allerdings nicht erörtert, ob diese Freiheitsstrafe gemäß § 56 Abs. 1, 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (vgl. zur materiellrechtlichen Erörterungspflicht in Fällen wie dem vorliegenden: Senat, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 50/12 mwN).
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