Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 25 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Mittelbare Täterschaft (Konkurrenzen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerstrafverfahren: Konkurrenzverhältnis bei Tatbegehung in mittelbarer Täterschaft und Steuerberatungsgesellschaft als Werkzeug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB, § 266a StGB, § 150 Abs 1 S 3 AO
Steuerstrafverfahren: Konkurrenzverhältnis bei Tatbegehung in mittelbarer Täterschaft und Steuerberatungsgesellschaft als Werkzeug - IWW
- Wolters Kluwer
Richten der Beurteilung der Konkurrenzen für den mittelbaren Täter nach dessen Tatbeitrag bzgl. Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Richten der Beurteilung der Konkurrenzen für den mittelbaren Täter nach dessen Tatbeitrag bzgl. Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kiel, 01.11.2021 - 6 KLs 544 Js 26979/14
- LG Kiel, 01.11.2021 - 6 KLs 554 Js 26979/14
- BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 15
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19
Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen, …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Überschneiden sich Vorbereitungshandlungen, die der Ausführung anderer Taten dienen, begründet solches hingegen keine Tateinheit über Teilidentität von Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.; Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 14 und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84). - BGH, 16.09.2020 - 1 StR 275/20
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beginn der Verjährung: …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Ob beim Tatmittler Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen wäre, ist demgegenüber ohne Belang (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 275/20 Rn. 13 …und vom 5. März 2020 - 1 StR 530/19, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 28 Rn. 6; je mwN). - BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84
Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Überschneiden sich Vorbereitungshandlungen, die der Ausführung anderer Taten dienen, begründet solches hingegen keine Tateinheit über Teilidentität von Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.;… Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 14 und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84). - BGH, 05.03.2020 - 1 StR 530/19
Mittelbare Täterschaft (Tateinheit bei einzelnem Tatbeitrag zu mehren Handlungen …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Ob beim Tatmittler Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen wäre, ist demgegenüber ohne Belang (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 1 StR 275/20 Rn. 13 und vom 5. März 2020 - 1 StR 530/19, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 28 Rn. 6; je mwN). - BGH, 11.09.1984 - 1 StR 408/84
Betrugstaten - Inserat - Zeitschrift - Tateinheit
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 51/22
Überschneiden sich Vorbereitungshandlungen, die der Ausführung anderer Taten dienen, begründet solches hingegen keine Tateinheit über Teilidentität von Ausführungshandlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 1985 - 1 StR 583/84, BGHSt 33, 163, 165 f.;… Urteile vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19 Rn. 14 und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84).
- BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23
Geldbuße gegen juristische Person (Konkurrenzen: gesonderte Geldbuße für jede …
Ob beim Tatmittler Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen wäre, ist demgegenüber ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 51/22 Rn. 7 mwN). - BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …
Die Beurteilung der Konkurrenzen der vom Angeklagten E. in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB) begangenen Taten folgt den vom Senat hierzu aufgestellten Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 51/22 Rn. 7 f. mwN). - BGH, 30.04.2025 - 1 StR 39/25
Steuerhinterziehung (Verhältnis von Erklärung zur gesonderten und einheitlichen …
Ob beim Tatmittler Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen wäre, ist demgegenüber ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 51/22 Rn. 7 mwN).
- OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23
Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen …
Ohne Belang ist es hingegen, ob der Verpflichtete eine Vielzahl von eigentlich separaten Handlungspflichten durch eine gemeinsame Delegation - und damit aus seiner Sicht durch eine aktive Handlung (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 26.07.22 - 1 StR 51/22) - erfüllen könnte. - BGH, 17.10.2024 - 1 StR 170/24
Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Besteuerungsgrundlagen in den …
Denn nach den Urteilsfeststellungen gab er seine Unterlagen jeweils zusammen ab; weitere Beiträge, die nur einer bestimmten Erklärung zuzurechnen wären, hat das Landgericht nicht festgestellt (UA S. 22, 74; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - 1 StR 51/22 Rn. 7 …und vom 16. September 2020 - 1 StR 275/20 Rn. 13; je mwN). - BGH, 26.06.2025 - 1 StR 493/24
Einziehung ersparter Aufwendungen (Erlangen ersparter Steuern nur durch den …
Ob beim Tatmittler Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen wäre, ist demgegenüber ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 6. März 2024 - 1 StR 308/23 Rn. 11; Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 51/22 Rn. 7 jeweils mwN). - BGH, 10.07.2024 - 1 StR 33/24
Ermittlung der Verkürzungsbeträge bzgl. der Umsatzsteuer
Zudem hat das Landgericht bezüglich der Jahre 2012 bis 2014 nicht bedacht, dass der Angeklagte für die B. GmbH die drei Umsatzsteuerjahreserklärungen 2012 bis 2014 sowie die Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung 2012 und 2013 zusammen am 23. März 2015 bzw. die Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärung 2014 am 25. März 2015 über den gutgläubigen Steuerberater W. abgab; in dieser Fallkonstellation einer mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alternative 2 StGB) könnte Tateinheit anzunehmen sein (zuletzt BGH…, Urteil vom 6. März 2024 - 1 StR 308/23 Rn. 11; Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 51/22 Rn. 7 mwN). - BGH, 20.10.2022 - 1 StR 70/22
Beihilfe (Konkurrenzen)
- FG Nürnberg, 29.04.2025 - 2 K 727/18
Unangemessene Benachteiligung, Hinterziehungszinsen, Steuerstrafverfahren, …
Im erstgenannten Fall würde die Gutgläubigkeit des Steuerberaters den Kläger nicht entlasten, sondern zum mittelbaren Täter (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) machen (vgl. BGH-Beschluss vom 26.07.2022 - 1 StR 51/22), im zuletzt genannten hätte er das stärkste Interesse gehabt sowie die Abgabe beauftragt und wäre insofern Täter (vgl. unter a) cc)). - BGH, 28.08.2023 - 1 StR 275/23
Verwerfung der Revision
Aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen wird der Senatsbeschluss vom 26. Juli 2022 (1 StR 51/22) dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 82 Fällen, davon in vier Fällen in zwei tateinheitlichen Fällen in weiterer Tateinheit mit Betrug und Steuerhinterziehung, in 30 Fällen in Tateinheit mit Betrug und Steuerhinterziehung und in zwölf Fällen in Tateinheit mit Betrug, schuldig ist.
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