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| BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
Auszug aus BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
Gesetzliche Vertreter eines ehelichen Kindes aber sind, da § 1629 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 1, 609) durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist (BVerfGE 10, 59), nach Art. 3 GG i.V. mit § 1626 Abs. 1 BGB n.F. beide Elternteile gemeinsam (…BGH Urt. v. 13. Oktober 1959, 1 StR 437/59 - FamRZ 1960, 157). - BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61
Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten
Auszug aus BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
Klarheit hierüber muß aber schon deshalb gefordert werden, weil sich das Bewußtsein des Täters, daß die unsittliche Handlung gegenüber einem Kinde auch dessen Eltern in ihrer Ehre kränke, nicht von selbst versteht (vgl. auch BGHSt 16, 58, 60, 61) [BGH 21.04.1961 - 4 StR 20/61]. - BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
In den Angriffen auf die Geschlechtsehre des Mädchens kann unter diesen Umständen gleichzeitig eine Kundgebung der Mißachtung gegenüber den um die Erziehung und damit auch um die sittliche Entwicklung ihrer Tochter besorgten Eltern gefunden werden (vgl. das schon angeführte Urteil des BGH v. 12. Februar 1962; ferner BGH NJW 1951, 531 Nr. 21).
- BGH, 13.10.1959 - 1 StR 437/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
Gesetzliche Vertreter eines ehelichen Kindes aber sind, da § 1629 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 1, 609) durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist (BVerfGE 10, 59), nach Art. 3 GG i.V. mit § 1626 Abs. 1 BGB n.F. beide Elternteile gemeinsam (BGH Urt. v. 13. Oktober 1959, 1 StR 437/59 - FamRZ 1960, 157). - BGH, 11.10.1956 - 4 StR 292/56
Auszug aus BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
Zwar würde es genügen, daß die Mutter mündlich entweder ihren Ehemann zur Strafantragstellung ermächtigt oder nachträglich seinem Antrag zugestimmt hat (BGH MDR 1957, 52 Nr. 62). - BGH, 13.02.1962 - 5 StR 643/61
Verletzung der Geschlechtsehre eines jungen Mädchens als Beleidigung gegenüber …
Auszug aus BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62
Eine Einschränkung enthält dieser Antrag nicht; vielmehr kommt darin der Wille zum Ausdruck, daß die Tat des Angeklagten unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden soll (vgl. BGH Urt. v. 13. Februar 1962, 5 StR 643/61).
- BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages - …
In Verbindung mit dem schon vom Vater "für alle Fälle" gestellten Strafantrag ist vielmehr davon auszugehen, daß nach dem Willen der Eltern die Tat unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden sollte (BGH DM § 61 StGB Nr. 1 b; BGH Urteil vom 20. März 1962, 1 StR 51/62 S. 3). - BGH, 04.02.1964 - 1 StR 423/63
Rüge einer Verletzung des sachlichen Rechts und der Aufklärungspflicht - …
Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die Tat nach dem Willen der Verletzten und ihrer Eltern unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden sollte (BGH LM § 61 StGB Nr. 1 b = NJW 1951, 368 Nr. 2; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1962 - 1 StR 51/62 und vom 2. Juli 1963 - 1 StR 156/63, insoweit NJW 1963, 1683 Nr. 15 nicht veröffentlicht).
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