Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2008 - 1 StR 510/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Keine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 119
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.08.2007 - 1 StR 233/07
Rechtliches Gehör (keine Begründungspflicht für letztinstanzliche Entscheidung)
Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 1 StR 510/08
Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 m.N.).
- BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Ablehnung eines PKH-Antrags zur …
Dieser gewährleistet indes nicht, dass ein Verfahrensbeteiligter "erhört", sondern lediglich, dass er "gehört", dh sein Vorbringen zur Kenntnis genommen wird (vgl ua BGH Beschluss vom 4.12.2008 - 1 StR 510/08 - NStZ-RR 2009, 119; BSG Beschluss vom 21.8.2009 - B 11 AL 12/09 C - Juris, mwN). - BGH, 12.11.2013 - 3 StR 135/13
Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Gehörverletzung bei Verwerfung der Revision …
Die Vorschrift des § 34 StPO ist - entgegen der Auffassung des Verurteilten - auf letztinstanzliche Entscheidungen nicht anwendbar, insoweit besteht eine Begründungspflicht nach einfachem Recht nicht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 510/08, NStZ-RR 2009, 119). - BGH, 21.03.2023 - 3 StR 255/22
Anhörungsrüge
Die Vorschrift des § 34 StPO ist auf letztinstanzliche Entscheidungen nicht anwendbar; insoweit besteht eine Begründungspflicht nach einfachem Recht nicht (BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 510/08, NStZ-RR 2009, 119;… vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, juris Rn. 3;… vom 29. November 2022 - 3 StR 111/22, juris Rn. 3).
- BGH, 29.11.2022 - 3 StR 111/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf …
Die Vorschrift des § 34 StPO ist auf letztinstanzliche Entscheidungen nicht anwendbar; insoweit besteht eine Begründungspflicht nach einfachem Recht nicht (BGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 510/08, NStZ-RR 2009, 119; vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121). - BSG, 03.01.2013 - B 10 LW 1/12 C
Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der …
Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gibt keine Gewährleistung dafür, dass ein Verfahrensbeteiligter "erhört", sondern lediglich, dass er "gehört", dh sein Vorbringen zur Kenntnis genommen wird (vgl ua BGH Beschluss vom 4.12.2008 - 1 StR 510/08 - NStZ-RR 2009, 119 ; BSG Beschluss vom 21.8.2009 - B 11 AL 12/09 C - juris, mwN) . - LG Hamburg, 25.01.2011 - 618 KLs 3/10
Burim O. zu fünfjähriger Freiheitsstrafe verurteilt
Durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Würzburg vom 26.02.2008 (5 KLs 751 Js 4712/06; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 19.11.2008, 1 StR 510/08) wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".