Rechtsprechung
| BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorsätzliche Verletzung der Gestellungspflicht - Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs - Verhältnis von Opiumvergehen und Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70
Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz - …
Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72
Damit ist die Steuerhinterziehung rechtlich vollendet (BGHSt 24, 178, 181) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].Rohopium und Haschisch (Harzzubereitung aus indischem Hanf) unterliegen unabhängig von der Verbotswidrigkeit der Einfuhr einer Einfuhrumsatzsteuer von 11 % dagegen ist die Ware zollfrei (VO [EWG] Nr. 1/71 vom 17. Dezember 1970 zur Änderung der VO [EWG] Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif - ABl Nr. L 1; vgl. BGHSt 24, 178, 180) [BGH 20.07.1971 - 1 StR 683/70].
- BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72
Es ist von jeher in der Rechtsprechung als zulässig angesehen worden, die Verletzung eines wegen Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden Gesetzes bei der Strafzumessung erschwerend zu berücksichtigen (vgl. RGSt 63, 423; BGHSt 1, 152, 155) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]. - RG, 03.02.1930 - III 1296/29
1. Wann ist das Sehvermögen auf einem Auge verloren? 2. Besteht, wenn die schwere …
Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72
Es ist von jeher in der Rechtsprechung als zulässig angesehen worden, die Verletzung eines wegen Gesetzeseinheit nicht zur Anwendung kommenden Gesetzes bei der Strafzumessung erschwerend zu berücksichtigen (vgl. RGSt 63, 423; BGHSt 1, 152, 155) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51]. - BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72
Vielmehr ist, wie auch bei anderen mit einer Subsidiaritätsklausel versehenen Strafbestimmungen, jeweils nach Zweck und Schutzbereich der Vorschriften zu prüfen, ob nicht nach dem erkennbaren Willen des Gesetzes auch auf die nur hilfsweise geltende Bestimmung zurückzugreifen ist (BGHSt 6, 297, 298) [BGH 01.09.1954 - 6 StR 82/54]. - BGH, 12.09.1972 - 1 StR 391/72
Strafbarkeit wegen fortgesetzter Abgabenhinterziehung in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 21.11.1972 - 1 StR 511/72
Die Annahme von Tateinheit ist rechtlich nicht zu beanstanden; sie entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 12. September 1972 - 1 StR 391/72).
- BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände - …
Dies trifft für das Verhältnis der Verstöße gegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 4 OpiumG zur Steuerhinterziehung zu, da diese Vorschriften dem Schutz völlig verschiedener Rechtsgüter dienen (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 1 StR 511/72 -). - BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73
Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch …
Diese Rechtsauffassung liegt auch schon dem Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1972 - 1 StR 511/72 - zugrunde, der unter der Geltung des früheren Opiumgesetzes die Beurteilung der Beförderung von Rohopium im Handgepäck bei einer Zugfahrt von Luxemburg durch die Bundesrepublik nach Kopenhagen als verbotene Ein- und Ausfuhr von Rauschgift (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG) gebilligt hat. - BGH, 06.11.1973 - 1 StR 385/73
Strafbarkeit wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz, …
Bei der Berechnung dieser Steuer ist vom Wert der Ware ohne die Hinzuzählung von Zoll auszugehen, denn die Ware ist zollfrei (VO EWG Nr. 1/71 vom 17. Dezember 1970 zur Änderung der VO EWG Nr. 950/68 über den gemeinsamen Zolltarif - ABl Nr. 41; BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 1 StR 511/72; vom 19. Juni 1973 - 1 StR 16/73). - BGH, 19.06.1973 - 1 StR 16/73
Strafbarkeit wegen Hehlerei, wegen fortgesetzter Urkundenfälschung, wegen …
Die Ware ist zollfrei (VO [EWG] Nr. 1/71 vom 17. Dezember 1970 zur Änderung der VO [EWG] Nr. 950/68 über den gemeinsamen Zolltarif - ABl Nr. L 1; BGH, Urteil vom 21. November 1972 - 1 StR 511/72), so daß insoweit zu Unrecht eine Abgabeschuld von 2.412,- DM angenommen worden ist.
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