Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2018 - 1 StR 517/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37318
BGH, 24.10.2018 - 1 StR 517/18 (https://dejure.org/2018,37318)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2018 - 1 StR 517/18 (https://dejure.org/2018,37318)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 517/18 (https://dejure.org/2018,37318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 1b, Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Besonders schwerer Raub (keine Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs bei Verwendung einer ungeladenen Schusswaffe als Drohmittel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer Raub: Besonders schwerer Fall bei Benutzen von Kabelbindern zur Fesselung der Hände und Einsatz einer nicht geladenen Waffe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Besonders schwerer Fall bei Benutzen von Kabelbindern zur Fesselung der Hände und Einsatz einer nicht geladenen Waffe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer Scheinwaffe zur Drohung bei dem Raubgeschehen hinsichtlich Erfüllens der Qualifikation des besonders schweren Raubes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Verwendung einer Scheinwaffe zur Drohung bei dem Raubgeschehen hinsichtlich Erfüllens der Qualifikation des besonders schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Besonders) schwerer Raub - und die ungeladene Schusswaffe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2003 - 3 StR 345/03

    Schwerer Raub (ungeladene Schreckschusspistole; Waffe; Verwendung eines anderen …

    Auszug aus BGH, 24.10.2018 - 1 StR 517/18
    Nach der Art der Verwendung der Kabelbinder lag keine Eignung vor, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2003 - 3 StR 345/03, NStZ-RR 2004, 169).
  • BGH, 30.07.2025 - 2 StR 258/25

    Schwerer Raub (ungeladene Schusswaffe bzw. Gas- oder Schreckschusspistole als …

    Eine ungeladene Schusswaffe bzw. Gas- oder Schreckschusspistole, die vom Täter als Drohmittel zur Verhinderung oder Überwindung von Widerstand einer anderen Person eingesetzt wird, unterfällt nicht dem Tatbestand des besonders schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern (lediglich) dem des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 429/99, BGHSt 45, 249, 250 f.; Beschluss vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 517/18, Rn. 5, jew. mwN).
  • LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19

    Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel

    Eine ungeladene Schusswaffe bzw. Schreckschusspistole unterfällt nicht dem Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern (lediglich) dem Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (BGH, Beschluss vom 24.10.2018, Az: 1 StR 517/18; BGH NStZ-RR 2007, 375).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht