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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2018 - 1 StR 519/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45496
BGH, 04.12.2018 - 1 StR 519/18 (https://dejure.org/2018,45496)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2018 - 1 StR 519/18 (https://dejure.org/2018,45496)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 1 StR 519/18 (https://dejure.org/2018,45496)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 46b Abs. 1 StGB
    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46b StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. h und k StPO, § 46b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe als Strafmilderungsgrund im Rahmen der Feststellung der Schwere der Schuld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe als Strafmilderungsgrund im Rahmen der Feststellung der Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz …

    Auf die Revision des Angeklagten H. hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 04.12.2018, Az. 1 StR 519/18, das vorerwähnte landgerichtliche Urteil im Strafausspruch (lebenslange Freiheitsstrafe und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld) auf, da er die fehlende Erörterung einer möglichen Strafmilderung nach § 46b StGB wegen Aufklärungshilfe des Angeklagten H. beanstandete.

    (gegen den Freispruch der beiden Angeklagten vom Vorwurf der Verbrechensabrede zum Nachteil des EL. infolge strafbefreienden Rückstritts) mit weiterem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2018, Az. 1 StR 519/18, als unbegründet verworfen.

    Auf die vom Angeklagten H. gegen das Ersturteil des Landgerichts Bamberg vom 22.02.2018, Az. 71 KLs 1107 Js 1116/17, geführte Revision (sowie die Revision des vormaligen Mitangeklagten A.) erkannte der Bundesgerichtshof gemäß Beschluss vom 04.12.2018, Az. 1 StR 519/18, wie folgt:.

    Aufgrund der aus der Teilrechtskraft des Ersturteils des Landgerichts Bamberg vom 22.02.2018, Az. 71 KLs 1107 Js 1116/17, folgenden innerprozessualen Bindungswirkung, dessen Feststellungen der Bundesgerichtshof ausweislich des Beschlusses vom 04.12.2018, Az. 1 StR 519/18, aufrecht erhielt, war von den nachfolgenden Feststellungen (betreffend die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten H., den Sachverhalt, den Verlauf der Vernehmungen der seinerzeitigen Beschuldigten H. und A. im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, den Gang des Ermittlungsverfahrens sowie die Rechtsfolgenentscheidung in Bezug auf den Angeklagten H. hinsichtlich der (Nicht-)Anordnung von Maßregeln der Sicherung und Besserung, gegen welche die Revisionsentscheidung nichts erinnerte) einschließlich der diesbezüglichen beweismäßigen und rechtlichen Würdigung des Erstgerichts auszugehen:.

    Die Feststellungen unter B. und C. beruhen auf der Verlesung der entsprechenden gerichtlichen Vorerkenntnisse in der Hauptverhandlung (die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2018, Az. 1 StR 519/18 betreffend die Revisionen der Angeklagten H. und A. sowie betreffend die Revisionen des Nebenklägers EL., wurden in Tenor und - soweit vorhanden - Gründen, das Ersturteil des Landgerichts Bamberg vom 22.02.2018, Az. 71 KLs 1107 Js 1116/17, in Tenor und auszugsweise in Gründen einschließlich der unter C. wiedergegebenen Passagen verlesen).

  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 91/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Zusammenhang …

    b) Damit liegt ein sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel vor, weil nach den Urteilsgründen die Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k StPO im Fall II. 6 der Urteilsgründe naheliegender Weise erfüllt sein können, ohne dass die Strafkammer diese Norm geprüft und gegebenenfalls erwogen hat, ob sie von der in ihrem pflichtgemäßen Ermessen stehenden Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung Gebrauch macht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2019 - 5 StR 525/19, juris Rn. 4; vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 519/18, juris Rn. 6;… vom 16. November 2017 - 3 StR 460/17, juris Rn. 15 ff. mwN).
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