Rechtsprechung
| BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 24 StGB
Bedingter Tötungsvorsatz (Feststellungen); unbeendeter und beendeter Versuch (Aufgabe weiterer Gewalttätigkeiten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch des Mordes nach ungewöhnlich brutalem Vorgehen mit Möglichkeit des Eintritts des Todes auf Grund der Gewalteinwirkung; Annahme eines Rücktritts durch bloßes Nichtweiter-Handeln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Rücktritt vom Versuch des Mordes nach ungewöhnlich brutalem Vorgehen mit Möglichkeit des Eintritts des Todes auf Grund der Gewalteinwirkung; Annahme eines Rücktritts durch bloßes Nichtweiter-Handeln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.2011 - 1 StR 20/11
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch; ernsthaftes Bemühen; Freiwilligkeit; …
Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11
Allein der Verzicht darauf, durch weitere Gewalttätigkeit den auch schon auf Grund der bisherigen Gewaltanwendung für möglich gehaltenen Tod auf jeden Fall herbeizuführen, kann die Annahme eines Rücktritts durch bloßes Nicht-weiter-Handeln (Rücktritt vom unbeendeten Versuch) nicht begründen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - 1 StR 20/11). - BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11
Eine andere Bewertung könnte nur bei erkennbaren Anhaltspunkten dafür in Betracht kommen, dass der Angeklagte erst später die Möglichkeit des Todes des Kellners erkannt haben könnte (zu derartigen Fallgestaltungen vgl. zum Vorsatz BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10; zum Rücktritt BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09; Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08). - BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11
Dies ist nicht der Fall; bloß theoretische Möglichkeiten brauchte die Strafkammer auch nicht zu erörtern (BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 mwN).
- BGH, 11.01.2011 - 1 StR 537/10
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Begriff und Begründung des unbeendeten / …
Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11
Eine andere Bewertung könnte nur bei erkennbaren Anhaltspunkten dafür in Betracht kommen, dass der Angeklagte erst später die Möglichkeit des Todes des Kellners erkannt haben könnte (zu derartigen Fallgestaltungen vgl. zum Vorsatz BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10; zum Rücktritt BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09; Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08). - BGH, 06.10.2009 - 3 StR 384/09
Totschlag; Rücktritt vom Versuch; umgekehrte Korrektur des Rücktrittshorizonts …
Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11
Eine andere Bewertung könnte nur bei erkennbaren Anhaltspunkten dafür in Betracht kommen, dass der Angeklagte erst später die Möglichkeit des Todes des Kellners erkannt haben könnte (zu derartigen Fallgestaltungen vgl. zum Vorsatz BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 StR 537/10; zum Rücktritt BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 384/09; Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08). - BGH, 15.08.2001 - 3 StR 231/01
Unterlassene Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts; …
Auszug aus BGH, 14.12.2011 - 1 StR 533/11
Lägen keine weiteren Erkenntnisse vor, hätten die genannten Äußerungen ausdrückliche Erörterungen gebieten können zu dem von der Strafkammer angenommenen (bedingten) Tötungsvorsatz ebenso wie vor allem zu der vom Generalbundesanwalt aufgeworfenen Frage, ob der Angeklagte beim Verlassen des Tatorts möglicherweise geglaubt haben könnte, noch nicht alles für die Tötung Erforderliche getan zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01), sodass er - unbeschadet etwaiger Besonderheiten wegen der Mitwirkung mehrerer Täter, die gleichzeitig den Tatort verließen - allein durch das Absehen von weiteren Handlungen freiwillig vom Mordversuch zurückgetreten sein könnte.
- BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14
Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Täter den Kopf des Geschädigten mehrfach auf einen harten Boden schlägt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 533/11).
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