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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7360
BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07 (https://dejure.org/2007,7360)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2007 - 1 StR 539/07 (https://dejure.org/2007,7360)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2007 - 1 StR 539/07 (https://dejure.org/2007,7360)
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  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 8 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Wesentliche Behinderung der Verteidigung (rechtsmissbräuchlich erhobene Verfahrensrüge; Rechtsmissbrauch bei unvollständigem, irreführendem Tatsachenvortrag)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 85
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 19.06.2006 - 23130/04

    Menschenrechtskonvention : Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Missbrauchs des …

    Auszug aus BGH, 21.11.2007 - 1 StR 539/07
    Eine Verfahrensrüge, die auf einem derart unvollständigen und irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich (vgl. EGMR NJW 2007, 2097) und daher unzulässig.
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 2 RBs 10/17

    Standardisiertes Messverfahren mit M5 Speed der Firma VDS Verkehrstechnik GmbH

    Eine Verfahrensrüge, die auf einen derart irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; BeckRS 2011, 16120).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 148/17

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei behauptetem Verstoß …

    Wegen des unvollständigen Tatsachenvortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) ist es dem Senat daher nicht möglich, in Kenntnis des gesamten für die Rüge relevanten Verfahrensstoffes zu prüfen, ob der von der Revision vorgelegte Brief unter Verstoß gegen § 261 StPO im Rahmen der Beweiswürdigung nicht als relevantes Beweismittel behandelt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.April 1999 - 3 StR 642/98, NStZ-RR 2000, 34; vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; vom 1. April 2004 - 1 StR 101/04, NStZ 2005, 222, 223; vom 21. November 2007 -1 StR 539/07, NStZ-RR 2008, 85).
  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer …

    Zur Vollständigkeit des Rügevorbringens gehört auch, dass wesentliche Umstände, die der Rüge den Boden entziehen können, nicht verschwiegen werden (BGH NStZ-RR 2008, 85).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 1 ORbs 324/23

    Abwesenheit des Verteidigers von der Hauptverhandlung und Verletzung des …

    Da das Rechtsbeschwerdegericht nicht von sich aus die Ordnungsgemäßheit des gesamten Verfahrens prüfen kann, muss der Beschwerdeführer die den konkrete geltend gemachten Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben; hierzu gehören auch die Tatsachen, die dem behaupteten Verfahrensfehler die Grundlage entziehen (sog. Negativtatsachen; vgl. statt vieler: BGH StV 2004, 30; BGH NJW 2016, 419; BGH NStZ-RR 2008, 85).
  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 1 Ws 325/20

    Besetzungseinwand, notwendiger Tatsachenvortrag, Pflicht zur Ausschöpfung der …

    Rn. 22 Ein Besetzungseinwand, der auf einen derart unvollständigen und irreführenden Vortrag gestützt wird, ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2007 zu 1 StR 539/07, zitiert nach juris Rn. 6 für eine im Revisionsverfahren erhobene Verfahrensrüge).
  • BGH, 18.08.2010 - 5 StR 312/10

    Begründung der Verfahrensrüge (Mitteilung der den Mangel enthaltenden Tatsachen; …

    Damit hat die Revision hinsichtlich beider Anträge wesentliche Umstände irreführend und unvollständig dargestellt, die zur Beurteilung der Begründetheit der Verfahrensrügen unerlässlich waren (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 85; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07; EGMR NJW 2007, 2097).
  • OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15

    Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen …

    Rn. 11 Abgesehen davon erweist sich die Rechtsbeschwerde insoweit bereits deshalb als unzulässig, weil die Rechtsbeschwerdebegründung lediglich einen dreiseitigen (davon 1 Seite doppelt), als "Zusammenfassung der für die o. g. Planung maßgeblichen Erkenntnisse ... und der der zwingend erforderlichen Maßnahmen nach § 15 Abs. 2 ThürJVollzGB" überschriebenen Auszug aus der - im Juni 2015 zu den Akten gelangten und dem Verteidiger zur Kenntnis gebrachten - Vollzugsplandokumentation mitteilt und damit maßgebliche Bestandteile der angegriffenen Vollzugsplanung verschweigt (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2008, 85 zur Unzulässigkeit einer unvollständigen, irreführenden und damit rechtsmissbräuchlichen Verfahrensrüge im Revisionsverfahren).
  • BayObLG, 13.06.2024 - 206 StRR 172/24

    Voraussetzungen einer die steuerliche Mitunternehmerstellung auslösenden …

    Dies wird von der Revision verschwiegen, was sie bereits unzulässig macht (BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 StR 539/07 -, juris).
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