Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2016 - 1 StR 549/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 354 StPO
Urteilsberichtigung durch das Revisionsgericht (offensichtlicher Zählfehler) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 269 StGB, § 267 StGB, § 154a Nr. 2 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Rechtmäßige Verurteilung wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit der Fälschung beweiserheblicher Daten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 267 ; StGB § 269
Rechtmäßige Verurteilung wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit der Fälschung beweiserheblicher Daten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 471/16
Korrektur eines Zählfehlers
Auszug aus BGH, 20.12.2016 - 1 StR 549/16
Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden, wenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung darum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2016 - 1 StR 471/16 mwN).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten
Der Anklagesatz weist einen offenkundigen - schon dem Amtsgericht ... unterlaufenen und übernommenen - Zählfehler auf, der im Wege der Auslegung behoben werden kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 549/16 -, Rn. 4, juris;… Beschluss vom 5. Juni 2013 - 4 StR 77/13 -, Rn. 3 f., juris).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.