Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einführung von Vernehmungsprotokollen in die Hauptverhandlung im Wege des Urkundenbeweises bei gleichzeitiger Abwesenheit des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57).In diesem Zusammenhang bedeutet auch der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern er ist im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148 [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66]; 10, 65, 69 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53].
- BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60
polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü. …
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Daraus ergibt sich, daß diese Akten nicht nur im Wege des Vorhalts in das Verfahren eingeführt worden sind, was zulässig gewesen wäre (BGHSt 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60], sondern im Wege des Urkundenbeweises; dieser ist aber nach der Entfernung des Angeklagten unter allen Umständen ausgeschlossen (BGHSt 21, 332); seine Durchführung schafft den unbedingten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO. - BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Dabei ist der Begriff der "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO weit auszulegen; er umfaßt nicht nur die Teilnahme gemäß den §§ 47 ff StGB, sondern "beteiligt" ist jeder, der in strafbarer Weise bei dem fraglichen Vorgang in derselben Richtung wie der Angeklagte mitgewirkt hat (BGHSt 4, 368, 370 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]/371; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1955 - 1 StR 634/54).
- BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67
Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck …
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Daraus ergibt sich, daß diese Akten nicht nur im Wege des Vorhalts in das Verfahren eingeführt worden sind, was zulässig gewesen wäre (BGHSt 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60], sondern im Wege des Urkundenbeweises; dieser ist aber nach der Entfernung des Angeklagten unter allen Umständen ausgeschlossen (BGHSt 21, 332); seine Durchführung schafft den unbedingten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO. - BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Dabei ist der Begriff der "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO weit auszulegen; er umfaßt nicht nur die Teilnahme gemäß den §§ 47 ff StGB, sondern "beteiligt" ist jeder, der in strafbarer Weise bei dem fraglichen Vorgang in derselben Richtung wie der Angeklagte mitgewirkt hat (BGHSt 4, 368, 370 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]/371; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1955 - 1 StR 634/54). - BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
In diesem Zusammenhang bedeutet auch der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern er ist im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148 [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66]; 10, 65, 69 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]. - BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66
Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung …
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
In diesem Zusammenhang bedeutet auch der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern er ist im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148 [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66]; 10, 65, 69 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]. - RG, 14.12.1936 - 5 D 846/36
1. Im Verfahren gegen den Anstifter ist der Angestiftete als Zeuge uneidlich zu …
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Soweit dem Angeklagten zur Last liegt, die Zeugin Armella F. zu dem von ihr am 12. Januar 1970 vor dem Amtsgericht Schweinfurt geleisteten Meineid angestiftet zu haben (UA S. 13 bis 15), durfte die Zeugin nicht vereidigt werden, weil im Verfahren gegen den Anstifter der Angestiftete an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, in strafbarer Weise beteiligt ist (RGSt 70, 390, 391). - BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57).
- BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71
Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts …
Diese Rüge geht schon deshalb fehl, weil der Beschwerdeführer die Vornahme eines Urkundenbeweises, die bei einer Zeugeneinvernahme in Abwesenheit des Angeklagten unter den Voraussetzungen des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO unzulässig wäre (BGHSt 21, 332; BGH, Urteil vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70), nicht dargelegt hat. - BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Rüge der …
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteile vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57 - und vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70).
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