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| BGH, 09.12.1958 - 1 StR 560/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
- BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - 1 StR 560/58
Sie sind als zwei in gleichartiger Tateinheit begangene Verbrechen nach den §§ 176 Abs. 1 Nr. 3, 73 StGB zu würdigen (BGHSt 1, 20 f; 6, 81). - BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - 1 StR 560/58
Das Verbot der Schleckterstellung hindert die Strafkammer jedoch nicht, eine Gesamtstrafe in der bisherigen Höhe zu bilden (BGHSt 7, 86; BGH NJW 1953, 1360 Nr. 28). - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 09.12.1958 - 1 StR 560/58
Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß die neu auszusprechende Einzelstrafe die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (§ 358 StPO, vgl. BGHSt 1, 252).
- BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74
Vornahme sexueller Handlungen vor Kindern
Daß das Landgericht in den Fällen, in denen sich der Angeklagte an jeweils zwei Mädchen verging, gleichartige Tateinheit angenommen hat, beschwert ihn nicht; der Senat sieht aus diesem Grunde davon ab zu prüfen, ob in diesen Fällen wegen der verschiedenen Willensbetätigungen des Angeklagten Tatmehrheit anzunehmen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 - 1 StR 560/58 - angeführt bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 176 Rdn. 27). - BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65
Rechtsmittel
Rechtlich unbedenklich ist die Annahme von (gleichartiger) Tateinheit zwischen den an den drei Mädchen begangenen Verbrechen (BGHSt 1, 20; 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH Urteil vom 9. Dezember 1958, 1 StR 560/58). - BGH, 05.12.1961 - 1 StR 465/61
Maßstab zur Feststellung einer fortgesetzten oder selbstständigen Handlungen bei …
Daran würde sich auch dadurch nichts ändern, daß § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB höchst persönliche Rechtsgüter der Kinder schützt (BGHSt 1, 20; 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; Urt. v. 2. Februar 1954 - 1 StR 688/53 - und v. 9. Dezember 1958 - 1 StR 560/58).
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