Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44
Verfahrensgang
- BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
- BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90
Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst …
Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92
Der Antrag gemäß § 33 a StPO auf Nachholung rechtlichen Gehörs scheitert bereits deswegen, weil er gegen ein Urteil - hier Urteil des Senats vom 6. Mai 1993 - nicht zulässig ist (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1992, 27). - BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92
Auch unter dem Gesichtspunkt der Gegenvorstellung muß das Vorbringen des Verurteilten erfolglos bleiben; mit Rücksicht auf die Rechtskraft der Entscheidung kommt die Abänderung oder Aufhebung auf diesem Wege nicht in Betracht (BGHSt 17, 94, 97).
- BGH, 09.11.1999 - 4 StR 394/99
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Rechtsmittel und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind danach nicht mehr möglich (vgl. BGHSt 17, 94, 97; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1999 - 1 StR 569/92;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 349 Rdn. 25 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis von Mord und Raub mit Todesfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
- BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
Zur Verurteilung wegen lebenslanger Freiheitsstrafe ist zu bemerken: Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (EuGRZ 1992, 225 = NJW 1992, 2947) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen (vgl. Urt. des Senats vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 530/92). - BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92
Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …
Auszug aus BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
Mit Beschluß vom 20. Oktober 1992 hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs entschieden (GSSt 1/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), daß der Tatbestand des § 251 StGB auch die vorsätzliche Herbeiführung der Todesfolge erfaßt und daß Mord und Raub mit Todesfolge in Tateinheit zueinander stehen. - BGH, 27.10.1992 - 1 StR 530/92
Anforderungen an die Festellung der besonders schweren Schuld - Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
Zur Verurteilung wegen lebenslanger Freiheitsstrafe ist zu bemerken: Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (EuGRZ 1992, 225 = NJW 1992, 2947) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen (vgl. Urt. des Senats vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 530/92).
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