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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9430
BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92 (https://dejure.org/1999,9430)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1999 - 1 StR 569/92 (https://dejure.org/1999,9430)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 1 StR 569/92 (https://dejure.org/1999,9430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    StPO § 33 a; ; StPO § 349 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst …

    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92
    Der Antrag gemäß § 33 a StPO auf Nachholung rechtlichen Gehörs scheitert bereits deswegen, weil er gegen ein Urteil - hier Urteil des Senats vom 6. Mai 1993 - nicht zulässig ist (vgl. BGH bei Kusch NStZ 1992, 27).
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 13.01.1999 - 1 StR 569/92
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Gegenvorstellung muß das Vorbringen des Verurteilten erfolglos bleiben; mit Rücksicht auf die Rechtskraft der Entscheidung kommt die Abänderung oder Aufhebung auf diesem Wege nicht in Betracht (BGHSt 17, 94, 97).
  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 394/99

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Rechtsmittel und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind danach nicht mehr möglich (vgl. BGHSt 17, 94, 97; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1999 - 1 StR 569/92;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 349 Rdn. 25 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12111
BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92 (https://dejure.org/1993,12111)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1993 - 1 StR 569/92 (https://dejure.org/1993,12111)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 1 StR 569/92 (https://dejure.org/1993,12111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Mord und Raub mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
    Zur Verurteilung wegen lebenslanger Freiheitsstrafe ist zu bemerken: Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (EuGRZ 1992, 225 = NJW 1992, 2947) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen (vgl. Urt. des Senats vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 530/92).
  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher …

    Auszug aus BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
    Mit Beschluß vom 20. Oktober 1992 hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs entschieden (GSSt 1/92 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen), daß der Tatbestand des § 251 StGB auch die vorsätzliche Herbeiführung der Todesfolge erfaßt und daß Mord und Raub mit Todesfolge in Tateinheit zueinander stehen.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 530/92

    Anforderungen an die Festellung der besonders schweren Schuld - Berücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 06.05.1993 - 1 StR 569/92
    Zur Verurteilung wegen lebenslanger Freiheitsstrafe ist zu bemerken: Da das angefochtene Urteil vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1992 (EuGRZ 1992, 225 = NJW 1992, 2947) ergangen ist, unterlag es nicht den dort für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) aufgestellten verfahrensrechtlichen Anforderungen (vgl. Urt. des Senats vom 27. Oktober 1992 - 1 StR 530/92).
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