Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft - Diebstahl und Körperverletzung in Abgrenzung zu Raub bei spontanem Tatentschluss der Wegnahme während der Gewaltanwendung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80
"Nur für das, was schon vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis ... die strafbare Verantwortlichkeit nicht zu begründen" (BGHSt 2, 344, 346). - BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59
Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat
Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80
Der Nachtäter erlangt sie in diesem Falle erst, wenn die für ihn fremde, allein der Tatherrschaft des Vortäters unterliegende Raubtat bereits abgeschlossen ist (vgl. dazu BGHSt 13, 403, 406).
- BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20
Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen …
Nur für das, was vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht zu begründen, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. März 2019 ? 2 StR 594/18, NStZ 2019, 513 Rn. 6; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; Beschluss vom 7. März 2016 ? 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596; Urteil vom 24. April 1952 ? 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 mwN).Sie ist aber auch noch nach der strafrechtlichen Tatvollendung möglich, solange der zunächst allein Handelnde die Tat noch nicht beendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000 ? 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596;… krit. dazu Murmann in: SSW-StGB, 4. Aufl., § 25 Rn. 39 f. mwN).
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Ist die Disposition des Angeklagten in diesem Sinne - wenn sie nicht schon eine krankhafte seelische Störung ist - als schwere andere seelische Abartigkeit zu kennzeichnen, so kann sie eine Unterbringung selbst dann rechtfertigen, wenn sie sich nicht unmittelbar als erneut tatauslösend auswirken wird, sondern lediglich die Gefahr einer erneuten reaktiven Depression begründet, vorausgesetzt ein solcher Zustand und eine darauf beruhende Straftat ist mit bestimmter Wahrscheinlichkeit zu erwarten (BGH bei Holtz MDR 1981, 265, 266). - BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91
Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und …
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf, die weiteren Anforderungen des in § 63 StGB vorausgesetzt, nur angeordnet werden, wenn gerade auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84 - und vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).
- BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13
Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit …
Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft). - BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07 Der die Mittäterschaft begründende Eintritt ist demnach noch möglich, solange der zunächst allein Handelnde die Tat noch nicht beendet hat, selbst wenn sie strafrechtlich schon vorher vollendet war (BGH JZ 1981, 596).
- BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83
Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige …
Die Unterbringung nach § 63 StGB dient dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 725;… BGH GA 1976, 221; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; 1981, 265; BGH NStZ 1982, 218; BGH Urteil vom 12. Februar 1980 - 5 StR 813/79 - und Beschluß vom 16. November 1982 - 5 StR 712/82). - BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91
Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen …
Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen fehlt es jedenfalls an einer für die Anwendung des § 63 StGB zu fordernden höheren oder doch bestimmten Wahrscheinlichkeit gleichartiger oder ähnlicher Tatbegehung (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91). - BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung …
Es fehlt aber schon an einer umfassenden Würdigung, inwieweit durch den Unfall deutlich ausgeprägte krankhafte Abweichungen von der Norm hervorgerufen worden sind und in welchem Umfang es sich bei den beim Angeklagten zu beobachtenden Besonderheiten um bloße anlagebedingte Charaktermängel handelt (vgl. BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Holtz MDR 1981, 265/266 und MDR 1976, 633). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem …
Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.;… Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7;… Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist. - BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91
Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer …
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH bei Holtz, MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; 1981, 265 f.; Beschl. v. 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84; NStZ 1986, 572). - BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94
Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung
- BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
- BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84
Revisionsrechtliche Überprüfung der Nichtanwendung des § 63 StGB
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