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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8299
BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07 (https://dejure.org/2007,8299)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2007 - 1 StR 581/07 (https://dejure.org/2007,8299)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 (https://dejure.org/2007,8299)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1 StPO; § 212 StGB; § 211 StGB; § 337 StPO
    Hinweispflicht bei Mord und Totschlag (Beruhen; Hinweis durch das Revisionsgericht und Umsetzung in einer Haftentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 211; ; StGB § 212; ; StGB § 250

  • Wolters Kluwer

    Bestand eines auf Totschlag gestützten Schuldspruchs im Falle eines auf Mord gestützten Anklagevorwurfs und unterlassenen Hinweises auf die Veränderung i.S.d. § 265 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO); Ersatz eines Hinweises gemäß § 265 Abs. 1 StPO durch entsprechende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1; StGB § 211 § 212
    Hinweis bei Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 302
  • StV 2008, 342
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde …

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07
    Nachdem der Senat dieses Urteil auf die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern aufgehoben hatte (Urt. vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 = NStZ-RR 2005, 147), ist der Angeklagte nunmehr wegen Totschlags verurteilt worden.

    Es wäre daher die Möglichkeit zu erörtern gewesen, ob durch die Wegnahme des Geldes und der übrigen Gegenstände eine falsche Spur gelegt werden sollte" (NStZ-RR 2005, 147, 149).

  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67

    Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07
    Dementsprechend erübrigt sich dann regelmäßig ein auf § 265 StPO gestützter Hinweis des anschließend zur Entscheidung berufenen neuen Tatrichters (vgl. BGHSt 22, 29, 31;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 265 Rdn. 12 m.w.N. in Fußn. 30).

    Zwar gilt ein Hinweis in einer Haftentscheidung nicht als ausreichend, um einen Hinweis gemäß § 265 StPO zu ersetzen (BGHSt 22, 29;… Engelhardt in KK 5. Aufl. § 265 Rdn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94

    Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage - …

    Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 1 StR 581/07
    Rn. 6 a) Auch wenn § 211 StGB und § 212 StGB trotz des ihnen gemeinsamen Tatbestandes der vorsätzlichen Tötung eines Menschen andere Strafgesetze im Sinne des § 265 Abs. 1 StPO sind, gefährdet es den Bestand eines auf § 212 StGB gestützten Schuldspruchs regelmäßig nicht, wenn bei einem auf § 211 StGB gestützten Anklagevorwurf ein entsprechender Hinweis unterblieben ist (BGH NStZ-RR 1996, 10 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: …

    Im Unterschied zu Konstellationen, in denen eine Haftentscheidung als ungeeignet angesehen wurde, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 103/20; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; s. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 8), konnte der verteidigte Angeklagte wie von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO gefordert eindeutig erkennen, dass er sich auch gegen einen Schuldvorwurf auf geänderter tatsächlicher Grundlage zu verteidigen haben werde.

    So können selbst Ausführungen des Rechtsmittelgerichts in einer dem Angeklagten bekannt gemachten zurückverweisenden Entscheidung einen Hinweis beinhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 7; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31).

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