Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen und wegen versuchter Brandstiftung - Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
In der gleichzeitigen Bejahung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB a.F. und § 21 StGB n.F. kann eine Verkennung der Rechtsgrundsätze liegen, die besagen, daß eine solche Anwendung der Vorschriften nicht deren Sinn entspricht (BGHSt 21, 27; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75).Daß die Strafkammer bei der Verneinung der Zurechnungsunfähigkeit die "genaue Erinnerung an den Tathergang" (UA S. 12, 15, 16, 28) und das zielbewußte Verhalten des Angeklagten (UA S. 28) berücksichtigt hat, ist an sich rechtlich nicht unbedenklich, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75).
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
In der gleichzeitigen Bejahung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB a.F. und § 21 StGB n.F. kann eine Verkennung der Rechtsgrundsätze liegen, die besagen, daß eine solche Anwendung der Vorschriften nicht deren Sinn entspricht (BGHSt 21, 27; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75). - BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
Daß die Strafkammer bei der Verneinung der Zurechnungsunfähigkeit die "genaue Erinnerung an den Tathergang" (UA S. 12, 15, 16, 28) und das zielbewußte Verhalten des Angeklagten (UA S. 28) berücksichtigt hat, ist an sich rechtlich nicht unbedenklich, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 374/75).
- BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt nach § 63 StGB u.a. voraus, daß die zur Tatzeit bestehende erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit auf einer geistigen Erkrankung oder Abartigkeit oder jedenfalls auf einer besonderen körperlichen Beschaffenheit beruht, die in Verbindung mit suchtbedingter Alkoholaufnahme zu schweren Gefahren führt (BGHSt 7, 35, 36). - BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
Der länger andauernde Zustand des Täters darf kein Charaktermangel sein, sondern muß Krankheitswert haben (BGHSt 10, 57, 60). - BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75
Charakterisierung eines Antrages als Beweisantrag - Entscheidung über Maßregeln …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
Für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist nichts abweichendes bestimmt (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75). - BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73
Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
Die Aufhebung erstreckt sich auf den gesamten Bereich der tatsächlichen Feststellungen zu § 63 StGB (BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73). - BGH, 29.10.1974 - 1 StR 517/74
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Aufhebung einer Anordnung der …
Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75
Auch ein zu früh einsetzender Altersabbau im Sinne eines cerebral-arteriosklerotischen Gefäßprozesses kann der normalen Entwicklung eines Menschen entsprechen (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 517/74).
- BGH, 06.04.1976 - 1 StR 110/76
Voraussetzungen des Vergleichs des Rechtszustandes, der bei Beendigung der Tat …
Der länger andauernde Zustand des Täters darf kein Charaktermangel sein, sondern muß Krankheitswert haben (BGHSt 10, 57 [60]; 5 StR 192/75 v. 27. Mai 1975; 1 StR 586/75 v. 14. Oktober 1975)."Die Gefahr, daß ein geistig noch als normal zu wertender Mensch unter Alkoholeinfluß strafbare Handlungen begeht, bekämpft das Strafgesetzbuch in § 330 a und § 64, nicht aber in § 63" (BGH v. 14. Oktober 1975 - 1 StR 586/75 - S. 8); der Gefährlichkeit eines Täters für die Allgemeinheit infolge seines Hanges zu erheblichen Straftaten begegnet das Gesetz schließlich, wie die Revision zutreffend hervorhebt, mit dem Institut der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB)".
- BGH, 29.07.1982 - 4 StR 338/82
Ordnungsmäßige Besetzung eines Schöffengerichts - Einschlafen eines Schöffen …
Außerdem wird zu beachten sein, daß § 63 StGB nur bei solchen besonderen geistigen oder seelischen Zuständen im Sinne der §§ 20, 21 StGB Anwendung finden kann, die Krankheitswert haben und nicht lediglich Charaktermängel sind, (…vlg. BGH GA 1976, 221; BGH, Urteil vom 14. Oktomber 1975 - 1 StR 586/75 - bei Holtz MDR 1976, 663 [OLG Düsseldorf 05.12.1975 - 16 U 91/75]). - BGH, 11.12.1978 - 3 StR 459/78
Anforderungen an die Begründung für die Unterbringung in einem psychatrischen …
In einem sochen Fall bedarf es - auch wenn an anderer Stelle des Urteils (UA S. 11) von einer "leichten alkoholbedingten Enthemmung" die Rede ist - näherer Darlegung, inwiefern der krankhafte Zustand des Angeklagten weitere Straftaten erwarten läßt, sei es aufgrund seines andauernden geistigen Defekts selbst, sei es aufgrund seiner zusätzlichen Labilität gegenüber dem Alkoholgenuß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 586/75 - bei Holtz MDR 1976, 633). - BGH, 26.04.1977 - 1 StR 204/77
Grad des Krankheitszustandes des Täters als Maßstab für das Ausmaß der …
Der Senat weist darauf hin, daß die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht in Betracht kommt, wenn sich ergeben sollte, daß es sich bei dem Angeklagten lediglich um einen epileptoiden Psychopathen handelt, dessen abnorme Charakteranlage keinen Krankheitswert hat und dessen Alkoholsucht lediglich auf Charaktermängeln beruht (vgl. BGHSt 7, 35, 36/37; 10, 57, 60; BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 586/75 - BGH…, Beschluß vom 2. November 1976 - 1 StR 308/76 - Dreher, StGB 37. Aufl. § 63 Rdn. 2). - BGH, 14.12.1976 - 1 StR 374/76
Fehlende Anwesenheit des Verteidigers bei der richterlichen Vernehmung einer …
Die Ausführungen des Urteils auf S. 24 unten geben außerdem Anlaß, auf die Entscheidung des Senats vom 14. Oktober 1975 (1 StR 586/75, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 633) hinzuweisen.
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