Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
Unbegründete Anhörungsrüge (Zurechnung von Verteidigerverschulden: falsch adressierte Gegenerklärung der Verteidigung; Verspätung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung des Verfahrens unter dem Gesichtspunkt vom Angeklagten nicht zu vertretenden Verteidigerverschuldens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1993 - 4 StR 166/93
Berücksichtigungsfähigkeit von Ausführungen und zusätzlichen Erläuterungen zu …
Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08
Rn. 5 Der Senat konnte bei seiner Entscheidung jedoch nur berücksichtigen, was ihm vorlag (vgl. BGH NStZ 1993, 552). - BGH, 24.11.1992 - 4 StR 460/92
Auszug aus BGH, 19.11.2008 - 1 StR 593/08
Rn. 6 Eine, hier auch nicht beantragte, Wiedereinsetzung unter dem Gesichtspunkt vom Angeklagten nicht zu vertretenden Verteidigerverschuldens käme nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht mehr in Betracht (…BGH aaO; BGHR StPO § 33a Anhörung 1 m.w.N.).
- BGH, 20.12.2011 - 1 StR 354/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Dem Antrag auf Wiedereinsetzung steht - soweit sich dieser darauf richtet, mit ergänzendem Revisionsvorbringen bezüglich des vom Senat bestätigten Schuldspruchs gehört zu werden - schon der insoweit rechtskräftige Verfahrensabschluss entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 2011 - 1 StR 528/11; BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN). - BGH, 05.06.2024 - 4 StR 59/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Er hat rechtliches Gehör nicht dadurch verletzt, dass der Verteidiger die Rücknahmeerklärung vom 20. Februar 2024 bei dem unzuständigen Gericht eingereicht hat und diese nicht weitergeleitet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 Rn. 5 mwN). - BGH, 12.07.2017 - 1 StR 513/11
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens käme im Übrigen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch unter dem Gesichtspunkt eines hier von dem Verurteilten geltend gemachten Verteidigerverschuldens nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 und vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552). - BGH, 16.08.2017 - 1 StR 18/17
Unbegründete Anhörungsrüge
Der Senat konnte bei seiner Entscheidung nur berücksichtigen, was ihm vorlag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 4 StR 166/93, NStZ 1993, 552 und vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08). - BGH, 30.11.2011 - 1 StR 528/11
Unbegründete Anhörungsrüge (Gelegenheit zur Gegenerklärung binnen zwei Wochen; …
Eine, hier auch nicht beantragte, Wiedereinsetzung wegen dem Angeklagten nicht anzulastenden Verteidigerverschuldens käme (auch abgesehen von der nicht nachgeholten Stellungnahme) nach dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss nicht mehr in Betracht (BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - 1 StR 593/08 mwN).
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