Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausdrückliche Bekanntgabe von Gründen durch das Gericht bei Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit "wegen Gefährdung der Sittlichkeit" - Aufhebung eines Urteils, insoweit sich ein absoluter Revisionsgrund auswirken konnte
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Abgesehen davon, daß der Angeklagte und sein Verteidiger von dem Ausschließungsantrag der Staatsanwaltschaft Kenntnis hatten und ihnen nicht verwehrt war, sich zu diesem Antrag zu äußern, bildet die Nichtanhörung der Beteiligten vor der Entscheidung über die Ausschließung keinen Revisionsgrund im Sinne von § 338 Nr. 6 StPO (BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -).Selbst wenn die in dieser Beziehung nicht ganz eindeutige Entscheidung der Strafkammer dahin verstanden wird, daß sich die Ausschließung wegen Gefährdung der Sittlichkeit auf die Vernehmung der Zeugin R. beschränken sollte, so wäre sie doch dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßte, die mit der Vernehmung in enger Verbindung standen oder sich aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (RGSt 43, 367; 70, 109; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -).
- BGH, 02.07.1974 - 1 StR 159/74
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Ausschluss …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Es genügt also nicht, wenn sich der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (RGSt 25, 249; BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 56; BGH bei Herlan GA 71; 34; BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74 -).Die weitere Verurteilung bleibt dagegen als abtrennbarer Teil der Entscheidung von dem Verfahrensfehler unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74 -).
- BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Es genügt also nicht, wenn sich der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (RGSt 25, 249; BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 56; BGH bei Herlan GA 71; 34; BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74 -).
- BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Es genügt also nicht, wenn sich der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (RGSt 25, 249; BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 56; BGH bei Herlan GA 71; 34; BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74 -). - BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Selbst wenn die in dieser Beziehung nicht ganz eindeutige Entscheidung der Strafkammer dahin verstanden wird, daß sich die Ausschließung wegen Gefährdung der Sittlichkeit auf die Vernehmung der Zeugin R. beschränken sollte, so wäre sie doch dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßte, die mit der Vernehmung in enger Verbindung standen oder sich aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (RGSt 43, 367; 70, 109; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -). - RG, 04.07.1935 - 2 D 500/35
Läßt sich bei Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Das Urteil muß deshalb mit den zugehörigen Feststellungen in dem Umfang aufgehoben werden, in dem sich der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO auswirken konnte (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256), hier also insoweit, als der Schuldvorwurf die gegen die Nebenklägerinnen begangenen Straftaten betrifft, und hinsichtlich des Ausspruchs über die Gesamtstrafe und über die Entschädigung der Verletzten. - RG, 29.04.1910 - V 323/10
Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Selbst wenn die in dieser Beziehung nicht ganz eindeutige Entscheidung der Strafkammer dahin verstanden wird, daß sich die Ausschließung wegen Gefährdung der Sittlichkeit auf die Vernehmung der Zeugin R. beschränken sollte, so wäre sie doch dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßte, die mit der Vernehmung in enger Verbindung standen oder sich aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (RGSt 43, 367; 70, 109; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -). - RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36
Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Selbst wenn die in dieser Beziehung nicht ganz eindeutige Entscheidung der Strafkammer dahin verstanden wird, daß sich die Ausschließung wegen Gefährdung der Sittlichkeit auf die Vernehmung der Zeugin R. beschränken sollte, so wäre sie doch dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Verfahrensvorgänge umfaßte, die mit der Vernehmung in enger Verbindung standen oder sich aus ihr entwickelten und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehörten, für den sinngemäß die Öffentlichkeit ausgeschlossen war (RGSt 43, 367; 70, 109; BGH, Urteile vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 317/53 - und vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 -). - RG, 24.02.1919 - III 6/19
1. Darf in der schwurgerichtlichen Hauptverhandlung nach Kundgabe des Spruches …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Das Urteil muß deshalb mit den zugehörigen Feststellungen in dem Umfang aufgehoben werden, in dem sich der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO auswirken konnte (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256), hier also insoweit, als der Schuldvorwurf die gegen die Nebenklägerinnen begangenen Straftaten betrifft, und hinsichtlich des Ausspruchs über die Gesamtstrafe und über die Entschädigung der Verletzten. - RG, 28.06.1910 - V 536/10
1. Inwieweit ist Anwesenheit des notwendigen oder gemäß § 141 St.P.O. bestellten …
Auszug aus BGH, 17.12.1974 - 1 StR 615/74
Das Urteil muß deshalb mit den zugehörigen Feststellungen in dem Umfang aufgehoben werden, in dem sich der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO auswirken konnte (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256), hier also insoweit, als der Schuldvorwurf die gegen die Nebenklägerinnen begangenen Straftaten betrifft, und hinsichtlich des Ausspruchs über die Gesamtstrafe und über die Entschädigung der Verletzten.
- BGH, 20.07.1976 - 1 StR 335/76
Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, ohne Bekanntgabe des Grundes für den …
Nach feststehender Rechtsprechung muß dabei mindestens der gesetzliche Wortlaut des für die Ausschließung der Öffentlichkeit herangezogenen Grundes mitgeteilt werden; es genügt nicht, wenn sich der Ausschließungsgrund aus dem Sachzusammenhang oder aus früheren Beschlüssen oder Anträgen ergibt (RGSt 25, 248, 249; BGHSt 1, 334, 335; 2, 56, 58; BGH, Urteile vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74 - und vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 615/74 = GA 1975, 283). - BGH, 10.05.1977 - 5 StR 162/77
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit …
Sie kann lediglich auf Grund des § 33 StPO gerügt werden und greift nur durch, wenn das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (BGH LM StPO § 33 Nr. 2; BGH Urteil vom 11. Dezember 1961 - 4 StR 458/61 - Urteil vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 615/74 - in MDR 1975, 199;… Löwe-Rosenberg, StPO, 22. Aufl. § 338 Anm. IV, 2 b). - BGH, 10.03.1976 - 3 StR 15/76
Begründungserfordernis eines die Öffentlichkeit ausschließenden Beschlusses
An dieser Rechtsprechung bat der Bundesgerichtshof ständig festgehalten (vgl. hierzu u.a. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 615/74 - in GA 1975, 283 und zuletzt noch Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 417/75).
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