Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88 |
20jährige Mörder
§§ 1 Abs. 2, 105 Abs. 1 JGG, Heranwachsender, in dubio pro reo;
§ 31 Abs. 3 JGG
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts - Behandlung eines Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht - Bestimmung des Jugendalters als Entwicklungsabschnitt durch Altersgrenzen - Maßgeblichkeit einer für Jugendliche typischen Entwicklungsstufe - Beurteilung des Reifegrades - ...
- opinioiuris.de
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Absehen von Einbeziehung einer früheren Verurteilung
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 37
- NJW 1989, 1490
- MDR 1989, 475
- NStZ 1989, 574
- StV 1989, 311
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Dementsprechend ist unter einem Jugendlichen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG der noch ungefestigte, in der Entwicklung stehende, auch noch prägbare Mensch zu verstehen, "bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind" (BGHSt 12, 116 [118]; 22, 41 [42];… Brunner a.a.O. Rdn. 4;… Eisenberg a.a.O. Rdn. 8).Rn. 5 Dabei steht die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht nicht im Verhältnis von Regel und Ausnahme - § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG stellt keine Vermutung für die grundsätzliche Anwendung des einen oder des anderen Rechts auf, wie das Landgericht unter Berufung auf die Rechtsprechung (BGHSt 12, 116 [118]) zutreffend ausführt.
Nur wenn der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muß er die Sanktionen dem Jugendrecht entnehmen (BGHSt 12, 116; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH StV 1983, 377).
- BGH, 16.01.1968 - 1 StR 604/67
Revisionsrechtliche Beanstandung der Nichtanwendung des § 105 …
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Maßgebend ist vielmehr, ob sich der einzelne Heranwachsende noch in einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befindet (BGHSt 22, 41 [42]).Dementsprechend ist unter einem Jugendlichen im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG der noch ungefestigte, in der Entwicklung stehende, auch noch prägbare Mensch zu verstehen, "bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam sind" (BGHSt 12, 116 [118]; 22, 41 [42];… Brunner a.a.O. Rdn. 4;… Eisenberg a.a.O. Rdn. 8).
- BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67
Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Rn. 12 Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Zulässigkeit dieser Verfahrensweise bisher offengelassen (BGHSt 22, 21 [24]; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101; BGH NStZ 1985, 410).Diesem Gedanken trägt § 31 Abs. 3 JGG für den Einzelfall Rechnung - maßgebend ist der konkrete Täter (vgl. BGHSt 22, 21 [23]).
- BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85
Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke - Begehung einer Straftat durch einen …
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Rn. 12 Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Zulässigkeit dieser Verfahrensweise bisher offengelassen (BGHSt 22, 21 [24]; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101; BGH NStZ 1985, 410).Rn. 14 Um § 31 Abs. 3JGG im Einzelfall anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind (so schon BGH NStZ 1985, 410 für den Fall der Zulässigkeit des Durchbrechens der Vorschrift des § 105 Abs. 3 JGG) und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen.
- BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86
Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz - …
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Rn. 3 a) Ob der Täter bei seiner Tat Im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGH NStZ 1986, 549, 550;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 2). - BGH, 06.03.1987 - 3 StR 52/87
Jugendverfehlung - Jugendstrafrecht
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Rn. 3 a) Ob der Täter bei seiner Tat Im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGH NStZ 1986, 549, 550; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 2). - BGH, 21.10.1980 - 5 StR 586/80
Einzubeziehende Vorstrafen bei Verurteilung zur Höchstjugendstrafe
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Rn. 12 Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Zulässigkeit dieser Verfahrensweise bisher offengelassen (BGHSt 22, 21 [24]; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101; BGH NStZ 1985, 410). - BGH, 03.05.1983 - 5 StR 246/83
Anwendung von Jugendstrafrecht bei nicht erfolgter sicherer Feststellung über das …
Auszug aus BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Nur wenn der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muß er die Sanktionen dem Jugendrecht entnehmen (BGHSt 12, 116; BGH bei Holtz MDR 1982, 104; BGH StV 1983, 377).
- LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22
Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna
Rn. 1547 Vorauszuschicken ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht nicht im Verhältnis von Regel und Ausnahme zueinander steht, sondern es sich um gleichrangige Alternativen handelt, zwischen denen zu entscheiden ist; nur wenn das Gericht nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, ist Jugendrecht anzuwenden (BGH, Urteil vom 23.10.1958, BGHSt 12, 116 (119); BGH, Urteil vom 06.12.1988, BGHSt 36, 37 (40)).Maßstab für die Reifebeurteilung ist nicht das Zurückbleiben hinter einem imaginären Durchschnitt Gleichaltriger, weil es keinen bestimmten, sicher abgrenzbaren Typ von Jugendlichen und Heranwachsenden gibt; auch das äußere Erscheinungsbild ist nicht ausschlaggebend, sondern eben die Tatsache, ob noch Entwicklungskräfte in größerem Umfang wirksam sind (vgl. etwa BGHSt 36, 37 (39/40); BGH, NStZ-RR 2011, 218; StV 2013, 762).
- BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03
"Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos …
Die besondere, von Überforderung, Naivität, Vertrauensseligkeit und unzureichender Vorbereitung geprägte Tatsituation des Angeklagten wird der neue Tatrichter bei der Beurteilung der Gleichstellung des heranwachsenden Angeklagten mit einem Jugendlichen nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG im Hinblick darauf zu würdigen haben, ob in dem Angeklagten noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam waren (vgl. BGHSt 36, 37, 40). - LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …
Der Tatrichter, der sich einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten verschaffen kann, hat dabei einen erheblichen Beurteilungsspielraum (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88 -, BGHSt 36, 37, juris, m.w. N.; BGH, Urteil vom 01.07.1998 - 1 StR 182/98 -, juris).
- BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91
Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung …
Ob der Täter bei seiner Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Tatrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BGHSt 36, 37, 38). - BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01
Zum "Westpark-Mord"
Nach der Rechtsprechung des Senats kann in Ausnahmefällen neben einer gesetzlichen Höchststrafe eine andere Jugendstrafe nach § 31 Abs. 3 JGG bestehenbleiben (BGHSt 36, 37, 42).Rn. 20 1. Ob ein Heranwachsender bei seiner Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37 m.w.Nachw.).
Rn. 33 1. Nach der Rechtsprechung des Senats kann in Ausnahmefällen neben einer gesetzlichen Höchststrafe eine andere Jugendstrafe nach § 31 Abs. 3 JGG bestehenbleiben (BGHSt 36, 37, 42 = NStZ 1989, 574 mit Anm. Walter/Pieplow; BGH NStZ 1985, 410; 2000, 263).
- LG Bonn, 04.10.2007 - 8 KLs 16/07
Foltermord von Siegburg: Die brutale Jugend des Pascal I.
Nur wenn der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muss er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (ständige Rspr., vgl. nur BGHSt 36, 37). - OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 3 StE 2/16
Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit …
Ist das nicht der Fall und stehen Reiferückstände nicht im Vordergrund, hat der Täter vielmehr die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen (vgl. BGH, Urteil v. 6.12.1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 ff.;… Urteil v. 29.5.2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8; Urteil v. 14.8.2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289-290; Urteil v. 20.5.2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 ff.). - BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22
Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (geistige und sittliche …
a) Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 38 mwN; vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294 f.; vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02).Wenn das Tatgericht nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muss es die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, NStZ 2022, 758 f.; vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294 f.; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 ff.; vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 75).
b) Von diesen Grundsätzen ausgehend ist die Strafkammer auf der Basis der nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters unter Berücksichtigung der sozialen Lebensbedingungen und Umweltbedingungen (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, NStZ 2022, 758; vom 11. September 2018 - 1 StR 193/18, NStZ 2019, 217; vom 12. März 2014 - 5 StR 18/14, NStZ 2014, 408) zu dem Schluss gelangt, dass das Vorliegen von noch aufholbaren Reifeverzögerungen beim Angeklagten G. nicht ausgeschlossen werden könne; sie hat mithin letzte Gewissheit über den Grad der Reife nicht zu gewinnen vermocht und daher folgerichtig Jugendstrafrecht angewandt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, NJW 1989, 1490 f.).
- LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08
Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg …
Nur wenn der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muss er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (ständige Rspr., vgl. nur BGHSt 36, 37). - BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge; …
Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Aspekt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 42 ff.; vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 f.;… Beschluss vom 8. April 1997 - 4 StR 31/97, BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2; Urteil vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 77; Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 150/04, StraFo 2004, 394; vom 1. Juni 2010 - 4 StR 208/10, StV 2011, 590). - BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden …
- BGH, 17.10.2000 - 1 StR 261/00
Anwendungsvoraussetzungen für das Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden; Einfluß …
- BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97
Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters; …
- BGH, 11.09.2018 - 1 StR 193/18
Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (erforderliche …
- BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (kein bestimmter Typ …
- BGH, 04.11.2020 - 4 StR 425/19
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (ausnahmsweises Unterbleiben der …
- OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17
Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in …
- BGH, 15.03.2011 - 5 StR 35/11
Totschlag; Heranwachsender (Strafzumessung; Anwendung des allgemeinen …
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 2 RVs 18/10
Jugendrecht, Urteilsanforderungen
- BGH, 09.08.2022 - 3 StR 206/22
Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei …
- BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche; …
- LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17
Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht
- BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Gesamtbetrachtung)
- BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung
- BGH, 01.06.2010 - 4 StR 208/10
Voraussetzung der Einheitsjugendstrafe (Einbeziehung früherer Verurteilungen)
- LG Marburg, 20.01.2026 - 3 Ks 1 Js 9666/25
- BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99
Verhängung von zwei unabhängig nebeneinander stehenden Jugendstrafen; Mord; …
- BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht …
- BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche …
- BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93
Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung …
- BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum); …
- BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Heranwachsender (Entwicklungskräfte; echte Chance auf eine positive Entwicklung; …
- BGH, 01.07.1998 - 1 StR 182/98
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen im Rahmen des …
- BGH, 18.03.1996 - 1 StR 113/96
Jugendlicher - Jugendstrafrecht - Erwachsenenstrafrecht
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe
- BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01
Deal; Absprachen im Strafprozeß; Vergleich; Anwendung von Jugendstrafrecht …
- LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23
Mord und Raub mit Todesfolge: Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei …
- BGH, 11.04.2007 - 2 StR 107/07
Prüfung der tatrichterlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht (Sachrüge; …
- BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
- BGH, 04.11.2021 - 3 StR 490/20
Strafsache: Berücksichtigung des Entwicklungsstandes bei der Anwendung von …
- LG Köln, 02.06.2015 - 156 Ns 23/15
Nacktprotest im Kölner Dom: Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt verurteilt
- BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach …
- LG Landau/Pfalz, 30.09.2005 - 7336 Js 1371/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bandenmäßige Begehung bei …
- OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02
Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat, …
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 239/92
Voraussetzung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit - Erfordernis der …
- OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09
Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem …
- OLG Düsseldorf, 19.11.2020 - 2 Ws 239/20
Sachliche Zuständigkeit bei zu erwartender Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts
- OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer …
- LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18
Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …
- OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12
Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht …
- BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende - …
- BGH, 23.08.2006 - 5 StR 139/06
Beweiswürdigung beim Mordvorwurf
- OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04
Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht
- KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines …
- LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18
Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen; …
- LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
- BGH, 12.04.1994 - 4 StR 13/94
Heranwachsender - Erheblicher Einfluß - Entwicklngskräfte - Reifeverzögerungen
- LG Wiesbaden, 08.11.2023 - 1 KLs 10/23
Verhängung einer Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen i.S.d. § 17 Abs.2 JGG
- BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95
Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen - …
- BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei …
- BGH, 26.06.1990 - 1 StR 303/90
Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf einen zur Tatzeit 18 1/2jährigen …
- OLG Bremen, 29.10.1992 - Ss 9/92
Jugendstrafrecht: Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden bei …
- BGH, 25.09.1990 - 1 StR 394/90
Verlesung eines Zentralregisterauszugs einer Zeugin zur Wahrheitsermittlung - …
- BGH, 22.12.1992 - 1 StR 586/92
Entscheidung der Frage der Gleichbehandlung eines Heranwachsenden bei seiner Tat …
- BGH, 08.12.1992 - 4 StR 540/92
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Voraussetzungen für …
- KG, 14.10.2009 - 1 Ss 387/09
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