Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2010 - 1 StR 623/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 332 StGB; § 335 Abs. 2 Nr. 3 StGB; § 266 Abs. 1 und 2 StGB; § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB; § 248a StGB; § 27 StGB
Bestechlichkeit (Entkräftung der Indizwirkung von Regelbeispielen auch durch einen eher geringen Vorteil im Gegensatz zu einem geringwertigen Vorteil; gewerbsmäßiges Handeln) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bestechlichkeit: Beseitigung der Indizwirkung des Regelbeispiels der gewerbs- und bandenmäßigen Begehung durch tragfähige Milderungsgründe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 332 Abs 1 StGB, § 335 Abs 2 Nr 3 StGB
Bestechlichkeit: Beseitigung der Indizwirkung des Regelbeispiels der gewerbs- und bandenmäßigen Begehung durch tragfähige Milderungsgründe - Wolters Kluwer
Bestechlichkeit und Untreue eines als Aufsichtsperson für eine Spielbank eingesetzten Mitarbeiters eines Finanzamts durch Entnahme von steuerverhafteten Automatengeldern
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestechlichkeit und Untreue eines als Aufsichtsperson für eine Spielbank eingesetzten Mitarbeiters eines Finanzamts durch Entnahme von steuerverhafteten Automatengeldern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 06.04.2009 - 25 KLs 4242 Js 9579/09
- BGH, 23.02.2010 - 1 StR 623/09
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 16.07.2025 - 9 KLs 10/25
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Im Rahmen der Gesamtwürdigung zur Überprüfung der Angemessenheit des erhöhten Strafrahmens sind dabei die für und gegen den Angeklagten sprechenden Strafzumessungsgesichtspunkte heranzuziehen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - 1 StR 623/09 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. August 2001 - 2 Ss 141/01 -, juris). - LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21 Im Rahmen der Gesamtwürdigung zur Überprüfung der Angemessenheit des erhöhten Strafrahmens sind die für und gegen die Angeklagten sprechenden Strafzumessungsgesichtspunkte heranzuziehen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2010 - 1 StR 623/09 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.08.2001 - 2 Ss 141/01 -, juris).
- LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19 Im Rahmen der Gesamtwürdigung zur Überprüfung der Angemessenheit des erhöhten Strafrahmens sind die für und gegen den Angeklagten sprechenden Strafzumessungsgesichtspunkte heranzuziehen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - 1 StR 623/09, in: juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. August 2001 - 2 Ss 141/01, in: juris).
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