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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1954 - 1 StR 623/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1654
BGH, 19.02.1954 - 1 StR 623/53 (https://dejure.org/1954,1654)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1954 - 1 StR 623/53 (https://dejure.org/1954,1654)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1954 - 1 StR 623/53 (https://dejure.org/1954,1654)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    In diesen Fällen ist die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den in § 105 Abs. 1 JGG bezeichneten "Heranwachsenden« gemäß § 32 JGG , auf den ausdrücklich Bezug genommen wird, dann geboten, wenn das Schwergewicht bei den Straftaten liegt, die nach Jugendstrafrecht zu beurteilen sind (vgl. BGH, Urteil v. 29.1. 1954 Ä 1 StR 623/53; BGH, StV 1986, 305; 1989, 308).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 20/53

    Rechtsmittel

    Eine Ausdehnung der Aufhebung auf den Mitangeklagten Hens He., der das Urteil nicht angefochten hat, gemäß § 357 StPO kommt nicht in Frage, da diese Ausnahmebestimmung auf den Fall einer Gesetzesverletzung zu beschränken und nicht auf den Fall des Inkrafttretens eines milderen Gesetzes auszudehnen ist (BGH Urt 1 StR 623/53 vom 26. Januar 1954).
  • BGH, 01.09.1955 - 4 StR 60/55

    Rechtsmittel

    Wenn die Strafkammer dabei Ausdrücken wie versprechen, gewähren, Vorschlag, bindende Abmachung, bindende Abrede eine Sachbedeutung bestimmten Inhalts beimisst, kann darin angesichts der Tatsache, dass die Partner Kaufleute waren und diese Ausdrücke in ihrer Umgangssprache eine unmissverständliche Bedeutung hatten, ein Rechtsverstoss nicht gesehen werden; auch verwickeltere Zusammenhänge sind der Wahrnehmung und Wiedergabe als Beweistatsachen zugänglich, auch wenn einer Aussage darüber eine rechtliche Würdigung innewohnt, sofern nur die Bedeutung der dafür verwendeten Worte offensichtlich feststeht (BGH 1 StR 623/53 vom 16. Februar 1954).
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