Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1959 - 1 StR 633/58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55
Auszug aus BGH, 27.01.1959 - 1 StR 633/58
Unter Berücksichtigung der Rechtsgrundsätze, die der Bundesgerichtshof (vgl. vor allem die von der Strafkammer angeführte Entscheidung BGHSt 8, 278) zu der frage der den Tatbestand des § 174 Nr. 1 StGB ausschließenden rechtlich beachtlichen Zustimmung der abhängigen Person zur Unzucht entwickelt hat, hat die Strafkammer geprüft, ob mit Rücksicht auf die infolge der Wahrunterstellung als erwiesen anzusehenden erwähnten Gespräche eine solche Zustimmung der Ute H. anzunehmen ist.Sie hat dabei im Anschluß an die erwähnte Entscheidung BGHSt 8, 278 insbesondere geprüft, ob Ute H. aus eigenem, freien, durch das Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflußten Entschluß zu handeln vermochte und handelte, ob eine Erschütterung der dem Angeklagten als Lehrherrn geschuldeten Achtung durch den geschlechtlichen Umgang nicht zu befürchten war und ob beide Teile im vollen Bewußtsein ihrer Verantwortung - geleitet von rechtlich billigenswerten Motiven - die geschlechtlichen Beziehungen zueinander aufgenommen haben.
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 27.01.1959 - 1 StR 633/58
Gegen eine solche den Urkundenbeweis nach § 249 StPO ersetzende Art der Beweisführung bestehen nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RGSt 69, 88; BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] keine verfahrensrechtlichen Bedenken. - RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34
Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.
Auszug aus BGH, 27.01.1959 - 1 StR 633/58
Gegen eine solche den Urkundenbeweis nach § 249 StPO ersetzende Art der Beweisführung bestehen nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. RGSt 69, 88; BGHSt 1, 94, 96) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] keine verfahrensrechtlichen Bedenken. - RG, 13.05.1882 - 1118/82
Kann eine wegen gewerbsmäßiger Unzucht verurteilte Frauensperson in demjenigen …
Auszug aus BGH, 27.01.1959 - 1 StR 633/58
Es kann auf sich beruhen, ob Frau M. damals schon Inhaberin des Cafés oder, wie sie nach der erwähnten dienstlichen Erklärung des Vorsitzenden vom 9. Oktober 1958 in der Hauptverhandlung angegeben hat, noch Bedienung im Café war; denn für die Frage, ob gegen die Zeugin der ihre Vereidigung nach § 60 Nr. 3 StPO ausschließende Verdacht der Beteiligung an dem Einzelfalle des dem Angeklagten zur Last gelegten fortgesetzten Verbrechens nach § 174 Nr. 1 StGB bestand, ist nicht von Bedeutung, ob sie durch die Vermietung des Zimmers den Tatbestand der Kuppelei verwirklicht hat (vgl. RGSt 6, 286).
- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Jedoch setzt die Anwendbarkeit des § 60 Nr. 3 StPO in jedem Fall ein strafbares Verhalten des Zeugen voraus, das nur im Einzelfall nicht verfolgbar zu sein braucht (vgl. BGHSt 4, 130 bei Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes; BGH, Urteile vom 27.Januar 1959 - 1 StR 633/58 und vom 14.September 1960 - 2 StR 399/60 -, beide beim Fehlen eines Strafantrages; Urteil vom 3.Oktober 1957 - 4 StR 402/57 S.5, 6 - bei Verjährung der Strafverfolgung; BGHSt 9, 71, 73 mit weiteren Nachweisen und BGH, Beschluss vom 17.Dezember 1965 - 5 StR 527/65 - beim persönlichen Strafausschliessungsgrund des § 257 Abs. 2 StGB; Urteil vom 5.Dezember 1961 - 5 StR 519/61 - beim Strafaufhebungsgrund nach § 49a Abs. 3 Nr. 2 StGB).
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