Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1975 - 1 StR 633/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.08.1973 - 1 StR 322/73
Ermessen bei der Auswahl eines Sachverständigen - Begutachtung jugendlicher …
Auszug aus BGH, 18.11.1975 - 1 StR 633/75
Es bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen, ob er eine psychologische Begutachtung einem Psychologen oder einem Psychiater anvertrauen will (BGH, Urteil vom 14. August 1973 - 1 StR 322/73).
- BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87
Annahme eines selbstverschuldeten Affekts
Trotz der teilweise mißverständlichen Formulierungen, die dadurch erklärbar sind, daß jeweils das Verhalten geistig und seelisch "gesunder" Täter zu beurteilen war, besteht jedoch - zumindest in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Einigkeit darüber, daß angesichts des das Strafrecht beherrschenden Gedankens der Einzeltatschuld für die Annahme eines - die Exkulpation ausschließenden - schuldhaften Affekts nicht etwa jedes Fehlverhalten des Täters ausreichen kann, das in irgendeiner Weise mit zu der Tat beigetragen hat (BGH NJW 1959, 2315, 2317; vgl. auch BGH…, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62 - BGH NStZ 1984, 259 Nr. 2 sowie Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633). - OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 3 Ss 302/80
Verhinderung eines Schöffen; Willkür bei der Entbindung eines Schöffen; …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen bleiben muß, ob er eine psychologische Begutachtung einem Psychiater (= Arzt) oder einem Psychologen anvertrauen will (BGHSt 23, 8; BGH Urteil v. 18.11.1975 - 1 StR 633/75 ). - BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85
Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit
Diese Möglichkeit ist einmal dann gegeben, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten - insbesondere Gewaltdelikte - zu begehen, und wenn ihm diese Neigung bewußt war oder doch bewußt hätte sein können (BGH, Beschl. vom 24. März 1972 - 2 StR 413/71 - bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH, Beschl. vom 26. Juli 1977 - 1 StR 317/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80 - bei Mösl NStZ 1981, 135; BGH, Beschl. vom 15. November 1984 - 4 StR 663/84 - StV 1985, 102, dort mit falschem Datum abgedruckt; sowohl zur Frage eines minder schweren Falles als auch zur Herabsetzung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB vgl. BGH StV 1981, 401; zur Frage eines selbst verschuldeten Affektstaus vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633).
- BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84
Berücksichtigung der Vorgeschichte
Insoweit könnte eine umfassende Würdigung sein Tun in einem milderen Licht erscheinen lassen, mag auch der letzte Anlaß zur Tat geringfügig gewesen sein (vgl. BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 - bei Holtz MDR 1976, 633; BGH StrVert 1984, 283). - BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78
Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des …
Denn psychologische Kenntnisse gehören zum fachlichen Rüstzeug des Psychiaters, so daß der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen auch eine psychologische Begutachtung einem Psychiater übertragen kann (BGH, Urteile vom 14. August 1973 - 1 StR 322/73 - und vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75 -). - BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76
Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer …
Es bleibt dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters überlassen, ob er eine psychologische Begutachtung einem Psychologen oder einem Psychiater anvertrauen will (BGH, Urteile vom 14. August 1973 - 1 StR 322/73 - und vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75). - BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89
Geistige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zurückweisung …
Daß vorliegend in erster Linie das Vorliegen einer 'schweren anderen seelischen Abartigkeit' im Sinne der §§ 20, 21 StGB zu beurteilen ist, führt nicht zwingend dazu, einen psychologischen Sachverständigen beizuziehen, da auch psychologische Kenntnis zum fachlichen Rüstzeug des Psychiaters gehören (BGH Urteil vom 18.8.1975 1 StR 633/75). - BGH, 18.07.1983 - 3 StR 246/83
Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags durch einen Tatrichter unter …
In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, daß sich der Tatrichter bei der Ablehnung eines Beweisantrags, einen weiteren Sachverständigen hinzuzuziehen, auf eigene Sachkunde berufen kann, die er durch ein in der Hauptverhandlung bereits erstattetes Gutachten erworben hat (BGH, Urteile vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72 bei Dallinger MDR 1972, 925; vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 bei Dallinger MDR 1975, 24; vom 18. November 1975 - 1 StR 633/75; vom 26. Februar 1980 - 5 StR 681/79 bei Pfeiffer NStZ 1982, 189; vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81).
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