Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2011 - 1 StR 634/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 395 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
Gefährliche Körperverletzung (Zulässigkeit der Nebenklage bei der Rüge der Verkennung weiterer Tatbestandsalternativen; Tenorierung bei teilweiser Zulässigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erweiterung des Schuldumfangs infolge der Erfüllung mehrerer Tatbestandsalternativen der gefährlichen Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 224; StPO § 349 Abs. 2
Erweiterung des Schuldumfangs infolge der Erfüllung mehrerer Tatbestandsalternativen der gefährlichen Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Finanzbeamter kann sich nach Innenrevision nicht mehr strafbefreiend selbst anzeigen
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.2009 - 3 StR 219/09
Aufklärungspflicht (Vernehmung eines Zeugen); Aufklärungsrüge …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 634/10
Es kann dahinstehen, ob die Revision eines Nebenklägers, die hinsichtlich einer Tat zulässig (aber unbegründet) erhoben und bezüglich einer anderen Tat unstatthaft ist, bereits im Tenor teilweise als unzulässig und teilweise als unbegründet zu verwerfen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 219/09) oder einfach zu verwerfen ist und nur in den Gründen klargestellt wird, dass sie teilweise unzulässig und teilweise zwar statthaft, aber unbegründet ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 3 StR 199/05). - BGH, 23.07.1993 - 2 StR 346/93
Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 239 a StGB (Strafgesetzbuch) auf Fälle in …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 634/10
Denn dieser Zusatz im Antrag des Generalbundesanwalts und die Begründung hierzu ändern nichts an dem angestrebten Ziel der Verwerfung der Revision durch Beschluss des Revisionsgerichts (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93 mwN). - BGH, 05.07.2005 - 3 StR 199/05
Revision der Nebenklage (Statthaftigkeit; zum Anschluss berechtigendes Delikt); …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 634/10
Es kann dahinstehen, ob die Revision eines Nebenklägers, die hinsichtlich einer Tat zulässig (aber unbegründet) erhoben und bezüglich einer anderen Tat unstatthaft ist, bereits im Tenor teilweise als unzulässig und teilweise als unbegründet zu verwerfen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 219/09) oder einfach zu verwerfen ist und nur in den Gründen klargestellt wird, dass sie teilweise unzulässig und teilweise zwar statthaft, aber unbegründet ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 3 StR 199/05). - BGH, 26.02.1992 - 5 StR 26/92
Umfang des Rechts der Nebenklage zur Veranlassung einer Nachprüfung einer …
Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 634/10
Deshalb kann die Revision der Nebenklägerin nach der Recht sprechung des Bundesgerichtshofs hierauf nicht gestützt werden (§ 400 Abs. 1 StPO; BGH, Beschluss vom 26. Februar 1992 - 5 StR 26/92 mwN).
- BGH, 08.05.2024 - 2 StR 51/24
Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen …
Indes ist die Revision zulässig, wenn die Verletzung eines nebenklagefähigen Delikts gerügt wird, selbst wenn weitere Begründungselemente der Revision auf ein unzulässiges Angriffsziel gerichtet sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 634/10, juris). - BGH, 26.08.2025 - 5 StR 311/25
Präzisierung der Angriffsrichtung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist …
Rn. 4 Der Fall unterscheidet sich im Ergebnis nicht von Konstellationen, in denen der Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten kann, ein weiteres Mordmerkmal (st. Rspr.; zuletzt BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 123/22 Rn. 3 mwN) oder ein weiteres Qualifikationsmerkmal der gefährlichen Körperverletzung feststellen zu lassen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 634/10), weil es bei den vier weiteren - nach dem Urteil gerechtfertigten - Stichen lediglich um schulderhöhende Umstände geht, die den Schuldspruch unberührt lassen. - BGH, 11.09.2024 - 5 StR 284/24
Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers
Hierauf kann die Revision des Nebenklägers gemäß § 400 Abs. 1 StPO jedoch nicht gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 634/10). - BGH, 12.08.2025 - 2 StR 358/25
Verwerfung einer Revision des Nebenklägers als unzulässig (unzulässiges …
Der Beschluss des OLG Jena vom 15. Juli 2014 (1 Ws 268/14, NStZ 2016, 63 f.) gibt dem Senat keinen Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abzuweichen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2011 - 1 StR 634/10, …und vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 52 mwN).
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