Rechtsprechung
| BGH, 13.03.2019 - 1 StR 636/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 28 Abs. 1 StGB
Steuerhinterziehung (steuerrechtliche Erklärungspflicht strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 27 Abs 2 StGB, § 28 Abs 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 1 AO, § 28 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 28 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Erklärungspflicht bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen als ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal eines Gehilfen i.R.d. Strafmilderung wegen Beihilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrechtliche Erklärungspflicht bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen als ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal eines Gehilfen i.R.d. Strafmilderung wegen Beihilfe
- datenbank.nwb.de
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen - und die Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.05.2018 - 630 KLs 7/17
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 636/18
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 495
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.2018 - 1 StR 454/17
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …
Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 1 StR 636/18
Die steuerrechtliche Erklärungspflicht ist bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO nach der neuen Rechtsprechung des Senats ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal nach § 28 Abs. 1 StGB (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 454/17, juris Rn. 18 ff.).Bei einem Gehilfen, der im Zeitpunkt der Gehilfenhandlung nicht selbst zur Aufklärung der Finanzbehörde verpflichtet ist, ist daher eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB neben der Milderung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB zu erörtern, es sei denn, das Tatgericht hätte allein wegen Fehlens der Erklärungspflicht Beihilfe statt Täterschaft angenommen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2018 - 1 StR 454/17, juris Rn. 21 mwN).
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …
Bei der Strafzumessung für einen Teilnehmer, den die Erklärungspflicht nicht trifft, ist aber die weitere Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB nur dann vorzunehmen, wenn sich die Tat nicht allein wegen des Fehlens der steuerlichen Erklärungspflicht als strafbegründendem persönlichen Merkmal als Beihilfe statt als Täterschaft zu werten ist (BGH, Beschlüsse vom 13. März 2019 - 1 StR 636/18 Rn. 3;… vom 13. März 2019 - 1 StR 50/19 Rn. 6;… vom 21. Mai 2019 - 1 StR 92/19 Rn. 3;… vom 23. Juli 2019 - 1 StR 197/19 Rn. 6;… vom 25. Juli 2019 - 1 StR 230/19 Rn. 10 …und vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 265/20 Rn. 4;… Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 61e mwN).
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