Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 Satz 3 StGB
Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafenzeitpunkt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Ausspruchs über die Dauer des Vorwegvollzugs bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berichtigung eines Ausspruchs über die Dauer des Vorwegvollzugs bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Totschlag (Vorsatz; Tritte gegen den Kopf); Beweiswürdigung; Widerspruchsfreiheit …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10
Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat die Formulierung im Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst korrigieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09, Rn. 3;… vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, Rn. 6). - BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10
Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat die Formulierung im Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst korrigieren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2010 - 3 StR 558/09, Rn. 3; vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, Rn. 6). - BGH, 09.03.2010 - 1 StR 43/10
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft auf …
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines …
Da der Angeklagte P. indes seit seiner Inhaftierung am 15. Juni 2009 nunmehr ein Jahr und zehn Monate auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 Rn. 3) erlitten hat, ist er jetzt ohnehin wegen des hieraus folgenden Ablaufs des angeordneten Vorwegvollzugs unverzüglich in den Vollzug der Unterbringung nach § 64 StGB zu überführen. - BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung …
Diese Anrechnung obliegt allerdings nicht schon dem Tatgericht, sondern erst dem Vollstreckungsgericht (vgl. zu § 51 StGB: BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10; jeweils mwN; zur Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12).Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 und vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12; jeweils mwN).
- BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13
Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs …
Dies ist rechtsfehlerhaft; denn die erlittene Untersuchungshaft ist für die Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs ohne Bedeutung, sie ist vielmehr gemäß § 51 StGB auf den nach § 67 Abs. 2 StGB vorweg zu vollstreckenden Teil der Strafe anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 mwN).a) Da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 mwN).
- BGH, 22.03.2018 - 1 StR 93/18
Teilweiser Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Berücksichtigung …
Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (…BGH, Beschlüsse vom 24. November 2015 - 1 StR 494/15 Rn. 5;… vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14 Rn. 12, NStZ-RR 2014, 368, 369 und vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 Rn. 3). - BGH, 06.03.2012 - 1 StR 40/12
Abzug des als vollstreckt geltenden Teils der Freiheitsstrafe bei der Berechnung …
Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 4 StR 168/11; s. auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 624/07; BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10). - BGH, 21.07.2015 - 1 StR 105/15
Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe
Da die jeweils zur Therapie erforderliche Dauer der Unterbringung rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 mwN und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108). - BGH, 14.07.2021 - 6 StR 290/21
Bemessen der Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung
Denn die erlittene Untersuchungshaft ist für die Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs ohne Bedeutung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 mwN).
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