Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 54 Abs. 1 StGB
Bildung der Gesamtstrafe (Beachtung des Gesamtstrafübels; Anrechnung ausländischer Vorverurteilung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Nachholung der Aussprache der Anrechnung einer in Deutschland verbüßten Untersuchungshaft auf die österreichische Strafhaft; Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Erörterung des Gesamtstrafübels
- ra.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Nachholung der Aussprache der Anrechnung einer in Deutschland verbüßten Untersuchungshaft auf die österreichische Strafhaft; Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Erörterung des Gesamtstrafübels
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Nachholung der Aussprache der Anrechnung einer in Deutschland verbüßten Untersuchungshaft auf die österreichische Strafhaft; Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Erörterung des Gesamtstrafübels
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16
Angesichts dessen, dass er vom Landesgericht Ried im Innkreis wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in neun Fällen lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten erhalten und das Landesgericht bei seiner Strafzumessung die in das Urteil des Landgerichts München I im Wege der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1 StGB) einbezogene Verurteilung des Amtsgerichts Erlangen bereits berücksichtigt hatte (UA S. 19), war eine ausdrückliche Erörterung des Gesamtstrafübels entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, StV 2010, 238, 239). - BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16
Angesichts dessen, dass er vom Landesgericht Ried im Innkreis wegen Wohnungseinbruchdiebstahls in neun Fällen lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten erhalten und das Landesgericht bei seiner Strafzumessung die in das Urteil des Landgerichts München I im Wege der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1 StGB) einbezogene Verurteilung des Amtsgerichts Erlangen bereits berücksichtigt hatte (UA S. 19), war eine ausdrückliche Erörterung des Gesamtstrafübels entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 309/99, NStZ 2000, 137, 138; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, StV 2010, 238, 239).
- BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafübel bei ausländischer …
Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben gewesen wäre (BGH…, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; krit. Esser, StV 2010, 266; van Gemmeren, JR 210, 130, 132), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 1 StR 651/16 und vom 27. Januar 2009 - 4 ARs 2/09, NStZ-RR 2009, 200).
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