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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3184
BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92 (https://dejure.org/1992,3184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 95
  • StV 1993, 70
  • StV 1993, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92
    erwecken Zweifel, ob das Landgericht bedacht hat, daß Einziehung gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist, so daß deren Erwägungen die Einziehung umfassen müssen (vgl. BGH NJW 1983, 2710).
  • BGH, 20.09.1979 - 1 StR 334/79

    Zeitliches Zusammenfallen der Tatbestände des Handelns mit Haschisch und mit …

    Auszug aus BGH, 15.10.1992 - 1 StR 656/92
    Bei Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe der Menge (BGH, Beschl. vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …

    Zudem wird darauf hingewiesen, dass eingezogene Gegenstände in der Urteilsformel so genau wie möglich zu bezeichnen sind (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92, NStZ 1993, 95).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Sie erlauben dem Senat nicht die Überprüfung, ob die Strafkammer bei der Bemessung der Freiheitsstrafe bedacht hat, daß die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB - diese Vorschrift hatte die Kammer im Auge - Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung ist; deren Begründung muß deshalb auch die wirtschaftlichen und sonstigen Folgen der Einziehung für den Angeklagten umfassen (vgl. BGH NJW 1983, 2710; Senatsbeschluß vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

    Insofern war jedoch zur möglichst genauen Bezeichnung des eingezogenen Gegenstandes die Urteilsformel durch Angabe der Heroinmenge, die in den Urteilsgründen festgestellt ist, zu ergänzen (BGH, Beschlüsse vom 20. September 1979 - 1 StR 334/79 - und vom 15. Oktober 1992 - 1 StR 656/92).

  • BGH, 22.10.1996 - 1 StR 548/96

    Absprache über eine sukzessive Lieferung von Drogen in Teilmengen - Tateinheit …

    Da diese in den Urteilsgründen angegeben ist, hat der Senat die Urteilsformel entsprechend ergänzt (vgl. BGH NStZ 1993, 95 m.w.Nachw.).
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