Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 176 StGB; § 176a StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Strafschärfung auf Grund eines späteren Verhaltens des Angeklagten (Rückschluss auf die abgeurteilte Tat); angemessene Rechtsfolge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung eines 5 Jahre nach der Tat liegenden Verhaltens des Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 176a Abs 1 Nr 1 StGB vom 26.01.1998
Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung eines 5 Jahre nach der Tat liegenden Verhaltens des Angeklagten - Wolters Kluwer
Angemessenheit einer Rechtsfolge i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angemessenheit einer Rechtsfolge i.R.e. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung I: Fehler ja, aber Ausgang wie beim "Horneberger Schießen”.
Verfahrensgang
- LG Landshut, 25.10.2012 - 4 KLs 20 Js 8469/10
- BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 307
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05
Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung …
Auszug aus BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13
aa) Ob eine Rechtsfolge als angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a StPO angesehen werden kann, hat das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05, NStZ 2005, 465). - BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der …
Auszug aus BGH, 03.05.2013 - 1 StR 66/13
Ein nach der Straftat liegendes Verhalten des Angeklagten darf aber in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn es Schlüsse auf den Unrechtsgehalt der Tat zulässt oder Einblick in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85, NStZ 1985, 545).
- BGH, 25.06.2019 - 2 StR 94/19
Vergewaltigung (Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen); eigene …
aa) Ob eine Rechtsfolge als angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a StPO angesehen werden kann, hat das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände zu beurteilen (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2013 - 1 StR 66/13, NStZ-RR 2013, 307 und vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05, NStZ 2005, 465). - BGH, 21.09.2017 - 1 StR 268/17
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten des …
aa) Ob eine Rechtsfolge als angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a StPO angesehen werden kann, hat das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2005 - 3 StR 39/05, NStZ 2005, 465 und vom 3. Mai 2013 - 1 StR 66/13, NStZ-RR 2013, 307). - BGH, 04.11.2020 - 6 StR 333/20
Angemessenheit der Rechtsfolge bei eigener Entscheidung des Revisionsgerichts; …
Ob eine Rechtsfolge als angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO angesehen werden kann, hat das Revisionsgericht auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte, insbesondere aller nach § 46 StGB für die Strafzumessung erheblichen Umstände zu beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2013 - 1 StR 66/13, NStZ-RR 2013, 307; vom 29. April 2014 - 4 StR 23/14;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO, Rn. 1592).
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