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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2009 - 1 StR 662/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9391
BGH, 20.01.2009 - 1 StR 662/08 (https://dejure.org/2009,9391)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - 1 StR 662/08 (https://dejure.org/2009,9391)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08 (https://dejure.org/2009,9391)
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 155 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - 1 StR 662/08
    Zur Nichtanwendbarkeit des § 46 Abs. 3 StPO bei der Bemessung der Jugendstrafe wird erneut (wie schon vom Generalbundesanwalt) auf den Senatsbeschluss vom 24. April 2007 (1 StR 147/07) sowie ergänzend auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2007 (5 StR 335/06 [BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 6]) Rdn. 8 - jeweils m.w.N.) verwiesen.
  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 147/07

    Keine Anwendbarkeit des Doppelverwertungsverbots im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - 1 StR 662/08
    Zur Nichtanwendbarkeit des § 46 Abs. 3 StPO bei der Bemessung der Jugendstrafe wird erneut (wie schon vom Generalbundesanwalt) auf den Senatsbeschluss vom 24. April 2007 (1 StR 147/07) sowie ergänzend auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2007 (…5 StR 335/06 [BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 6]) Rdn. 8 - jeweils m.w.N.) verwiesen.
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier: …

    Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Vorgabe, dass der das Strafmaß mitbestimmende Erziehungsgedanke als beherrschender Zweck des Jugendstrafrechts auch dann Vorrang bei der Strafbemessung hat, wenn die Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld verhängt wird und dass bei der Bemessung der Jugendstrafe das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB - weil das Jugendstrafrecht eine dem Erwachsenenstrafrecht vergleichbar enge Bindung an tatbestandsbezogene Strafrahmen nicht kennt - nicht anwendbar ist (BGH NStZ-RR 2009, 155), hat sich die Kammer bei der konkreten Bemessung der Jugendstrafe von den nachfolgenden Erwägungen leiten lassen:.
  • LG Münster, 23.04.2013 - 1 KLs 22/12

    Sprengstoffanschlag an der Bremer Brücke am 10. September 2011

    Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Vorgabe, dass der das Strafmaß mitbestimmende Erziehungsgedanke als beherrschender Zweck des Jugendstrafrechts auch dann Vorrang bei der Strafzumessung hat, wenn die Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (…vgl. BGH, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10;… BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8), und dass bei der Bemessung der Jugendstrafe das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB nicht anwendbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.01.2009, Az. 1 StR 662/08), hat sich die Kammer bei der Bemessung der Jugendstrafe von nachfolgenden Gesichtspunkten leiten lassen:.
  • LG Arnsberg, 22.06.2010 - 2 KLs 12/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Täterschaft anhand von Zeugenaussagen und …

    Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Vorgabe, dass der das Strafmaß mitbestimmende Erziehungsgedanke als beherrschender Zweck des Jugendstrafrechts auch dann Vorrang bei der Strafbemessung hat, wenn die Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld verhängt wird, und dass bei der Bemessung der Jugendstrafe das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB nicht anwendbar ist (BGH NStZ-RR 2009, 155), hat sich die Kammer bei der konkreten Bemessung der Jugendstrafe von den nachfolgenden Gesichtspunkten leiten lassen:.
  • BGH, 15.09.2020 - 5 StR 193/20

    Jugendstrafe: Geltung des Doppelverwertungsverbots bei der Strafbemessung

    § 46 Abs. 3 StGB ist bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08).
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